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   BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13   

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https://dejure.org/2016,52788
BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13 (https://dejure.org/2016,52788)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13 (https://dejure.org/2016,52788)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13 (https://dejure.org/2016,52788)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 3 DRiG
    Maßnahme der richterlichen Dienstaufsicht: Weitergabe eines Vorhalts mit Ermahnung an die nachgeordneten Dienstvorgesetzten

  • IWW

    § 79 Abs. 2, § 78 Nr. 4 Buchst. e, § 80 Abs. 2 DRiG, § 26 Abs. 3 DRiG, Art. 97 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 154 Abs. 2 VwGO

  • Wolters Kluwer

    Weitergabe eines Vorhalts mit Ermahnung an die nachgeordneten Dienstvorgesetzten zum Zwecke der Kenntnisnahme und Zustellung an den ermahnten Richter; Nachvollziehbare Darlegung der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

  • rewis.io

    Maßnahme der richterlichen Dienstaufsicht: Weitergabe eines Vorhalts mit Ermahnung an die nachgeordneten Dienstvorgesetzten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26 Abs. 3; GG Art. 97 Abs. 1
    Weitergabe eines Vorhalts mit Ermahnung an die nachgeordneten Dienstvorgesetzten zum Zwecke der Kenntnisnahme und Zustellung an den ermahnten Richter; Nachvollziehbare Darlegung der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Maßnahme der richterlichen Dienstaufsicht: Weitergabe eines Vorhalts mit Ermahnung an die nachgeordneten Dienstvorgesetzten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ermahnung eines Richters - und ihre Weitergabe an einen nachgeordneten Dienstvorgesetzten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 763
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 2/14

    Richterliche Unabhängigkeit: Verbot einer Weisungserteilung durch den

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13
    Die Beeinträchtigung seiner richterlichen Unabhängigkeit muss der Richter nachvollziehbar darlegen (BGH, Urteile vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 16 und vom 3. Dezember 2014 - RiZ(R) 2/14, NJW 2015, 1250 Rn. 23).

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (st.Rspr.; BGH, Urteile vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 17, vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 20, vom 3. Dezember 2014 - RiZ(R) 2/14, NJW 2015, 1250 Rn. 23 und vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 14).

  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 3/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13
    Die Beeinträchtigung seiner richterlichen Unabhängigkeit muss der Richter nachvollziehbar darlegen (BGH, Urteile vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 16 und vom 3. Dezember 2014 - RiZ(R) 2/14, NJW 2015, 1250 Rn. 23).

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (st.Rspr.; BGH, Urteile vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 17, vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 20, vom 3. Dezember 2014 - RiZ(R) 2/14, NJW 2015, 1250 Rn. 23 und vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 14).

  • BGH, 14.04.1997 - RiZ(R) 1/96

    Zulässigkeit von Vorhalten; Unpünktlichkeit von Diensthandlungen; Erstattung von

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13
    Die Richterdienstgerichte befinden nach § 26 Abs. 3 DRiG nicht darüber, ob eine Maßnahme aus anderen Gründen rechtswidrig und damit unzulässig ist (BGH, Urteil vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468).
  • BGH, 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09

    Dienstaufsicht über Richter: Zulässigkeit von Mitteilungen des Dienstvorgesetzten

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13
    Der Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht umfasst nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch alle Einflussnahmen einer für die Dienstaufsicht in Betracht kommenden Stelle, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken oder darauf abzielen (BGH, Urteile vom 16. November 1990 - RiZ 2/90, BGHZ 113, 36, 38, vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10, NJW-RR 2011, 700 Rn. 14 und vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09, juris Rn. 19).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 4/83

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine schriftliche

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13
    Handlungen des Dienstherrn unterliegen der Nachprüfung durch das Richterdienstgericht im Rahmen des § 26 Abs. 3 DRiG auch dann, wenn sie die nichtrichterliche Tätigkeit oder das außerdienstliche Verhalten eines Richters zum Gegenstand haben (BGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 4/83, BGHZ 90, 34, 37).
  • BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84

    Entfernung der Widerspruchsakten zu einer für unzulässig erklärten dienstlichen

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13
    Soweit das Dienstgericht des Bundes in einem Prüfungsverfahren angenommen hat, dass der Richter einen Anspruch auf Entfernung der Widerspruchsakte zu einer rechtskräftig für unzulässig erklärten dienstlichen Beurteilung aus seinen Personalakten hat (BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ(R) 10/84, BGHZ 95, 313, 324), beruht dies auf einem weitergehenden, inzwischen aufgegebenen Verständnis des Begriffs der Maßnahme der Dienstaufsicht i.S.v. § 26 Abs. 3 DRiG.
  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 5/13

    Richterliche Dienstaufsicht: Verfahrensfehler bei der Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13
    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (st.Rspr.; BGH, Urteile vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 17, vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 20, vom 3. Dezember 2014 - RiZ(R) 2/14, NJW 2015, 1250 Rn. 23 und vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 14).
  • BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 4/14

    Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13
    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (st.Rspr.; BGH, Urteile vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 17, vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 20, vom 3. Dezember 2014 - RiZ(R) 2/14, NJW 2015, 1250 Rn. 23 und vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - 6 A 2112/14

    Anforderungen an die Ermittlung der Eignung eines Bewerbers um das Amt eines

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13
    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (st.Rspr.; BGH, Urteile vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 17, vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 20, vom 3. Dezember 2014 - RiZ(R) 2/14, NJW 2015, 1250 Rn. 23 und vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 14).
  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90

    Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - RiZ(R) 6/13
    Der Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht umfasst nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch alle Einflussnahmen einer für die Dienstaufsicht in Betracht kommenden Stelle, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken oder darauf abzielen (BGH, Urteile vom 16. November 1990 - RiZ 2/90, BGHZ 113, 36, 38, vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10, NJW-RR 2011, 700 Rn. 14 und vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09, juris Rn. 19).
  • BGH, 20.01.2011 - RiZ(R) 1/10

    Richterdienstrecht: Begriff "Maßnahme der Dienstaufsicht"; aufsichtsrechtliche

  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    cc) Die - von der Antragstellerin gerügt: unter Verstoß gegen § 46 DRiG, § 109 BBG veranlasste - Hinzunahme von mit dem Verfahren vor dem Präsidium in Zusammenhang stehenden Unterlagen zu den Personalakten ist wie das Verfahren selbst keine Maßnahme der Dienstaufsicht (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2006 - RiZ(R) 3/05, NJW 2006, 1674 Rn. 33 und vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13, NJW-RR 2017, 763 Rn. 20 f.).

    Soweit der Senat in der Vergangenheit bei der Qualifikation der Hinzunahme von Unterlagen zu den Personalakten als Maßnahme der Dienstaufsicht einen weiten Maßstab angelegt hat (BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ(R) 10/84, BGHZ 95, 313 [juris Rn. 34 ff.] und vom 24. Juni 1977 - RiZ(R) 6/76, juris Rn. 19), beruhte dies auf einem weitergehenden, inzwischen aufgegebenen Verständnis des Begriffs der Maßnahme der Dienstaufsicht i.S.v. § 26 Abs. 3 DRiG (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13, NJW-RR 2017, 763 Rn. 21 a.E.).

  • BGH, 26.10.2022 - RiZ(R) 1/20

    Anlassbeurteilung ohne Streichung einer Textpassage zu einer Erkrankung;

    Die Beeinträchtigung seiner richterlichen Unabhängigkeit muss der Richter nachvollziehbar darlegen (BGH, Urteile vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 16, vom 3. Dezember 2014 - RiZ(R) 2/14, NJW 2015, 1250 Rn. 23 und vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13, NJW-RR 2017, 763 Rn. 13).

    Die Richterdienstgerichte befinden nach § 26 Abs. 3 DRiG nicht darüber, ob eine Maßnahme aus anderen Gründen rechtswidrig und damit unzulässig ist (BGH, Urteile vom 14. April 1997 - RiZ(R) 1/96, DRiZ 1997, 467, 468 und vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13, NJW-RR 2017, 763 Rn. 14).

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 14. Februar 2013 - RiZ 3/12, NJW-RR 2013, 1215 Rn. 17, vom 13. Februar 2014 - RiZ(R) 5/13, NJW-RR 2014, 702 Rn. 20, vom 3. Dezember 2014 - RiZ(R) 2/14, NJW 2015, 1250 Rn. 23, vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 14 und vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13, NJW-RR 2017, 763 Rn. 16).

    Der Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht umfasst nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch alle Einflussnahmen einer für die Dienstaufsicht in Betracht kommenden Stelle, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken oder darauf abzielen (BGH, Urteile vom 16. November 1990 - RiZ 2/90, BGHZ 113, 36, 38, vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10, NJW-RR 2011, 700 Rn. 14, vom 12. Mai 2011 - RiZ(R) 4/09, juris Rn. 19 und vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13, NJW-RR 2017, 763 Rn. 17).

    Soweit das Dienstgericht des Bundes in einem Prüfungsverfahren angenommen hat, dass der Richter einen Anspruch auf Entfernung der Widerspruchsakte zu einer rechtskräftig für unzulässig erklärten dienstlichen Beurteilung aus seinen Personalakten hat (BGH, Urteil vom 23. August 1985 - RiZ(R) 10/84, BGHZ 95, 313, 324), beruht dies auf einem weitergehenden, inzwischen aufgegebenen Verständnis des Begriffs der Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne von § 26 Abs. 3 DRiG (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13, NJW-RR 2017, 763 Rn. 21).

  • BGH, 30.10.2017 - RiZ(R) 1/17

    Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Richter: Beeinträchtigung der richterlichen

    Die Frage, ob die beanstandete Maßnahme die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich beeinträchtigt, ist eine Frage der Begründetheit des Prüfantrags (BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16, juris Rn. 15; vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13, NJW-RR 2017, 763 Rn. 13; vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14, NVwZ-RR 2015, 826 Rn. 13).

    Eine Maßnahme der Dienstaufsicht muss sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines oder mehrerer Richter befassen oder geeignet sein, sich auf das künftige Verhalten dieser Richter in bestimmter Richtung auszuwirken (BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - RiZ(R) 3/16 aaO; vom 12. Oktober 2016 - RiZ(R) 6/13 aaO Rn. 16 f.; vom 4. März 2015 - RiZ(R) 4/14 aaO Rn. 14; vom 20. Januar 2011 - RiZ(R) 1/10, NJW-RR 2011, 700 Rn. 14, 22).

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