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   OLG Hamm, 22.06.2017 - I-15 W 111/17   

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https://dejure.org/2017,35567
OLG Hamm, 22.06.2017 - I-15 W 111/17 (https://dejure.org/2017,35567)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2017 - I-15 W 111/17 (https://dejure.org/2017,35567)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - I-15 W 111/17 (https://dejure.org/2017,35567)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Erteilung eines Erbscheins durch ein örtlich unzuständiges Nachlassgericht; Überprüfung der Zuständigkeit im Beschwerdeverfahren

  • erbrechtsiegen.de

    Erbschein kann nur vom örtlich zuständigen Nachlassgericht erteilt werden

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 65 Abs. 4; BGB § 2361
    Rechtsfolgen der Erteilung eines Erbscheins durch ein örtlich unzuständiges Nachlassgericht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Örtliche Unzuständigkeit des Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 229
  • FamRZ 2018, 297
  • Rpfleger 2018, 29
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 20 W 170/10

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit für den Erlass eines Erbscheins durch

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2017 - 15 W 111/17
    Diese Bestimmung ist vielmehr für den Bereich des Erbscheinsverfahrens einschränkend auszulegen, so dass die Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit des Nachlassgerichts auch noch in der Beschwerdeinstanz vorgenommen werden muss (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 331; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Auflage , § 343 Rn.60; Münchener Kommentar zum FamFG / J. Mayer, 2. Auflage, § 343 Rn.56; Staudinger/Herzog, BGB, Neubearbeitung 2016, § 2361 Rn.25; Prütting/Helms/Fröhler, FamFG, 3. Auflage, § 343 RN.127; a. A. Keidel/Sternal a. a. O., § 65 Rn.17; Prütting/Helms/Abramenko, a. a. O., § 65 Rn.20).

    Es wäre sinnwidrig, in dem Beschwerdeverfahren über den Feststellungsbeschluss die Frage der örtlichen Zuständigkeit auszublenden, wenn ein erteilter Erbschein auf eine entsprechende Anregung doch wieder eingezogen werden müsste (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 331).

    Die danach gemäß § 3 Abs. 1 FamFG gebotene Sachentscheidung über die Verweisung hat der Senat selbst von Amts wegen zu treffen; eines Verweisungsantrags des Antragstellers im Erbscheinsverfahren bedarf es nicht (so auch OLG Frankfurt FamRZ 2014, 331 und KG Berlin FGPrax 2011, 260).

  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 20 W 75/01

    Nachlasssachen - örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts - Überprüfung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2017 - 15 W 111/17
    Unter der Geltung des FGG war es unstreitig, dass die örtliche Zuständigkeit von Amts wegen auch in den Rechtsmittelinstanzen zu prüfen war und die Aufhebung einer die örtliche Zuständigkeit fälschlicherweise annehmenden Entscheidung zur Folge hatte (Senat Rechtspfleger 1972, 102; BayObLG Rechtspfleger 1981, 112; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 112).

    Ein von einem örtlich unzuständigen Nachlassgericht erteilter Erbschein war zwar nicht unwirksam, unterlag aber zwingend der Einziehung (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 112).

  • OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15

    Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2017 - 15 W 111/17
    Letztlich würde auch ein Wertungswiderspruch zu der bisher einhelligen Rechtsprechung und überwiegenden Literaturmeinung (vgl. die oben angeführten Nachweise und Münchener Kommentar zum BGB / Grziwotz, 7. Auflage 2017, § 2361 Rn.14) entstehen, dass ein von einem örtlich unzuständigen Nachlassgericht erteilter Erbschein zwingend einzuziehen ist (diese bisher einhellige Praxis in einem obiter dictum in Frage stellend: OLG Köln FGPrax 2015, 129).
  • KG, 04.08.2011 - 1 W 509/11

    Nachlassverfahren: Voraussetzungen einer Verweisung an das zuständige Gericht bei

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2017 - 15 W 111/17
    Die danach gemäß § 3 Abs. 1 FamFG gebotene Sachentscheidung über die Verweisung hat der Senat selbst von Amts wegen zu treffen; eines Verweisungsantrags des Antragstellers im Erbscheinsverfahren bedarf es nicht (so auch OLG Frankfurt FamRZ 2014, 331 und KG Berlin FGPrax 2011, 260).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23
    Denn ein von einem örtlich unzuständigen Nachlassgericht erteilter Erbschein ist unrichtig und von Amts wegen gemäß § 2361 BGB einzuziehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2017 - 15 W 111/17, Rn. 25, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2013 - 20 W 170/10, Rn. 22, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.09.2001 - 3 W 124/01, Rn. 11, juris; BayObLG, Beschluss vom 08.12.1980 - …
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/16

    Erteilung eines Erbscheins

    Eine dem § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO vergleichbare Vorschrift existiert für das Nachlassverfahren nicht (vgl. OLG Hamm FamRZ 2018, 297).
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