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   BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81   

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BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81 (https://dejure.org/1982,6209)
BayObLG, Entscheidung vom 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81 (https://dejure.org/1982,6209)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Januar 1982 - BReg. 2 Z 50/81 (https://dejure.org/1982,6209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12; BGB §§ 2048, 2174

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentümer; Erbe; Erbengemeinschaft; Auseinandersetzung; Zustimmung; Veräußerung; Grundstück; Teileigentum; Übertragung; Grundbuch; Ehegatte; Nachlaßgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 3416/81
  • BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 496
  • Rpfleger 1982, 177
  • BayObLGZ 1982, 46
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 22.12.1976 - BReg. 2 Z 20/76
    Auszug aus BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81
    b) Unter "Veräußerung" des Teileigentums ist dessen rechtsgeschäftliche Übertragung unter Lebenden (durch Auflassung und Eintragung; Horber GBO 15. Aufl. Anh. zu § 3 Anm. 3 A a) - im Gegensatz zur Belastung des Wohnungseigentums und zum Eigentumsübergang kraft Gesetzes - zu verstehen ( BayObLGZ 1976, 328 /330 m. Nachw.).

    cc) Inwieweit im Einzelfall ,trotz Vorliegens einer Veräußerung (Auflassung) dann, wenn der frühere Inhaber eines Wohnungs-(Teil-)Eigentums wieder (insbesondere nach rechtswirksamer Anfechtung des Kausalgeschäfts, nach Ausübung des gesetzlichen Rücktrittsrechts oder nach Vollzug der Wandelung des Kaufvertrags) im Grundbuch eingetragen werden soll, das Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG seinem Sinn nach entfallen kann (vgl. hierzu BayObLGZ 1976, 328 /330 f. [= MittBayNot 1977, 16 ]; Soergel Rdnr. 3, Bärmann/Pick/Merle Rdnr. 7, je zu § 12) bedarf keiner Vertiefung; denn ein solcher Fall ist mit dem hier zu entscheidenden nicht vergleichbar.

  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter;

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81
    Eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung steht einer Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 WEG gleich ( § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG ; BayObLGZ 1980, 154/158; 1981, 202/203 f. [Leitsatz in …

    Soweit demnach die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist, ist eine Veräußerung des Wohnungseigentums schwebend unwirksam, solange die Zustimmung nicht erteilt (oder nicht verweigert) ist ( § 12 Abs. 3 Satz 1 WEG ; BayObLGZ 1980, 331/335 [ = MittBayNot 1981, 27]; 1981, 202/204; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 12 Rdnr. 41).

  • BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 63/80

    Zur Frage, ob § 23 Abs. 3 WEG abdingbar ist

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81
    Dies ist im vorliegenden Fall geschehen; gegen das Erfordernis der Zustimmung des Verwalters bestehen keine Bedenken ( BayObLGZ 1980, 331 /335 [= MittBayNot 1981, 27 ] m. Nachw.).

    Soweit demnach die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist, ist eine Veräußerung des Wohnungseigentums schwebend unwirksam, solange die Zustimmung nicht erteilt (oder nicht verweigert) ist ( § 12 Abs. 3 Satz 1 WEG ; BayObLGZ 1980, 331/335 [ = MittBayNot 1981, 27]; 1981, 202/204; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 12 Rdnr. 41).

  • OLG Hamm, 13.09.1979 - 15 W 209/79

    Zu einer Erbanteilsübertragung ist keine Zustimmung nach § 12 WEG erforderlich

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81
    = MittBayNot 1979, 180 /181 f. im Anschluß an …
  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 11/56

    Vertretung Minderjähriger bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81
    Damit bedarf die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder eines Wohnungs-(Teil-)Eigentums von der Erbengemeinschaft auf einen Miterben eines besonderen Rechtsgeschäfts (unter Lebenden), nämlich der Auflassung (vgl. BGHZ 21, 229 /21 f.; Palandt § 2032 Anm. 1b, § 2042 Anm. 2 m. Nachw.).
  • BayObLG, 22.07.1968 - BReg. 1a Z 14/68
    Auszug aus BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81
    Ist dies nicht der Fall, z. B. weil sich die Hauptsache zwischenzeitlich erledigt hat, so muß auch eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (BayObLGZ 1963, 80181 f.; 1968, 195/199; BayObLG JurBüro 1981, 104 /105).
  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81
    Eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung steht einer Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 WEG gleich ( § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG ; BayObLGZ 1980, 154/158; 1981, 202/203 f. [Leitsatz in …
  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81
    Wenn auch durch eine Regelung nach § 12 Abs. 1 WEG die Wohnungs-(Teil-)Eigentümer in erster Linie in die Lage versetzt werden sollen, sich davor zu schützen, daß Wohnungs(Teil-)Eigentum in die Hand eines persönlich oder finanziell Unzuverlässigen gerät ( BGHZ 37, 203 /208 [= DNotZ 1963, 180 m. Anm. Weitnauer]; …
  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung;

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81
    Vielmehr werden sie auch dadurch betroffen, daß der Veräußerer als Verpflichteter zur Tragung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten ausscheidet und daß der Erwerber - je nach den Umständen des Einzelfalls - seine Rechtsstellung (insbesondere Stimmrecht usw.) hierdurch ausbauen kann (vgl. näher BayObLGZ 1977, 40 /42).
  • BayObLG, 14.03.1963 - BReg. 2 Z 107/62
    Auszug aus BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81
    in diesem beschränkten Umfang ist die weitere Beschwerde zulässig geblieben ( BayObLGZ 1963, 80 /81 f.; 1968, 164/167; 1971, 1821184 f.; BayObLG JurBüro 1981, 104 f.; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rdnr. 36, § 20 a Rdnr. 11; jew.m.Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 31.08.2015 - 15 W 788/15

    Wohnungseigentum: Veräußerungszustimmung und "Verwandtenprivileg" bei Veräußerung

    Bedarf nach der Teilungserklärung gemäß § 12 Abs. 1 WEG die Veräußerung von Wohnungseigentum der Zustimmung der Wohnungseigentümer oder Dritter (etwa des Verwalters), dann gilt dies auch für die Überlassung und Auflassung des der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zustehenden Wohnungseigentums an eines ihrer Mitglieder (im Anschluss an BayObLG Rpfleger 1982, 177).

    Das Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG wird grundsätzlich auch dann ausgelöst, wenn der Erwerber als Miterbe bereits der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört (im Anschluss an BayObLG Rpfleger 1982, 177; KG MDR 2011, 718; OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490).

    Eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung steht einer Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 WEG gleich (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 177).

    Hierunter fällt auch die Überlassung und Auflassung des der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zustehenden Wohnungseigentums an eines ihrer Mitglieder (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 177).

    Dies gilt auch bei der Veräußerung an einen unzuverlässigen Erwerber, der bereits Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, weil dieser mit dem Hinzuerwerb weiterer Miteigentumsanteile zusätzliche Lasten- und Kostentragungspflichten übernimmt und erweiterten Einfluss auf die Beschlussfähigkeit und auf Abstimmungsergebnisse gewinnt (BayObLG Rpfleger 1982, 177; KG MDR 2011, 718 Rn. 5 nach juris; OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490 Rn. 5).

    In Übereinstimmung mit dem dargelegten Sinn und Zweck der vereinbarten Verfügungsbeschränkung wird somit durch die rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums das Zustimmungserfordernis grundsätzlich auch dann ausgelöst, wenn der Erwerber als Miterbe bereits der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört (BayObLG Rpfleger 1982, 177; KG MDR 2011, 718 Rn. 5 nach juris; OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490 Rn. 5 und - zu Ausnahmen - Rn. 7 nach juris).

  • OLG München, 09.09.2015 - 34 Wx 260/15

    Zwangsvollstreckung in einen Miterbenanteil

    Berichtigt werden könnte die Eigentümereintragung im Grundbuch dann aber nur auf C. und T. "in Erbengemeinschaft" (vgl. § 47 Abs. 1 GBO), nicht hingegen auf T., der erst im Vollzug der vertraglichen Auseinandersetzung mit Auflassung nach § 925 BGB (vgl. BayObLGZ 1982, 46; Palandt/Weidlich BGB 74. Aufl. § 2042 Rn. 17) die Wohnung erwirbt.
  • KG, 28.02.2012 - 1 W 43/12

    Grundbuchverfahren: Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum; Nachweis des

    Zwar ist die Übertragung des Wohnungseigentums von der Erbengemeinschaft, § 2032 BGB, auf einen der Miterben eine Veräußerung i.S.v. § 12 Abs. 1 WEG, auch wenn sie der Auseinandersetzung nach §§ 2042 ff. BGB dient (vgl. BayObLG, Rpfleger 1982, 177; Demharter, GBO, 28. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 34).
  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 16/82

    Zur Änderung der WEG-Miteigentumsanteile aufgrund Vollmacht

    Dies ist im vorliegenden Fall geschehen; gegen das (grundsätzliche) Erfordernis der Zustimmung des Verwalters als eines "Dritten" bestehen keine Bedenken ( BayObLGZ 1980, 331 /335 [= MittBayNot 1981, 27 ] m. Nachw.; 1982, 46/49 [= MittBayNot 1982, 70]).

    Eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung steht einer Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 WEG gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1980, 154 /158; 1981, 202/203 f.; 1982, 46/49).

  • BayObLG, 28.08.1990 - BReg. 2 Z 99/90

    Erledigung der Hauptsache im Grundbucheintragungsverfahren

    Damit hat sich die Hauptsache erledigt (vgl. BGHZ 86, 393 /395 [= DNotZ 1983, 487 ]; BayObLGZ 1979, 117/120; BayObLG MittBayNot 1982, 70/71; Horber/Demharter GBO 18. Aufl. § 1 Anm.18 b).

    Die am 24.1.1990 eingelegte Beschwerde der Beteiligten ist in der Hauptsache unzulässig geworden; sie wäre mit dem Ziel zulässig geblieben, die durch die Zurückweisung der Eintragungsanträge ausgelöste Kostentragungspflicht ( § 130 Abs. 1 KostO ) zu beseitigen ( BGHZ 86, 393 /395 m. w. N.; BayObLG MittBayNot 1982, 70 /71; Horber/Demharter § 1 Anm. 18 b und § 77 Anm.3).

  • BayObLG, 16.12.1985 - BReg. 2 Z 82/85

    Erforderlichkeit der Zustimmung aller Miteigentümer für eine Übetragung eines

    Beschränkt auf den Kostenpunkt bleibt die weitere Beschwerde zulässig (vgl. BayObLGZ 1971, 182/184; BayObLG MittBayNot 1982, 70/71 m.w.Nachw.).

    Ist dies nicht der Fall, z.B. weil sich die Hauptsache zwischenzeitlich erledigt hat, so muß auch eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat (BayObLGZ 1968, 195/199; BayObLG JurBüro 1981, 104; BayObLG MittBayNot 1982, 70/71).

  • OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00

    Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung

    Entgegen der von ihm vertretenen Auffassung gilt die durch die Teilungsvereinbarung begründete Verfügungsbeschränkung nach einhelliger Rechtsprechung auch bei der teilweisen Veräußerung eines Wohnungseigentums, und zwar auch dann, wenn der Erwerber bereits Berechtigter eines weiteren Bruchteils des betreffenden Wohnungseigentumsrechts ist (KG OLGZ 1978, 296; BayObLGZ 1977, 40; 1982, 46; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 12, Rdnr. 2).
  • OLG Hamm, 07.04.1994 - 15 W 26/94

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer die Erstveräußerung durch den teilenden

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  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82

    Zur Verwalterzustimmung bei der Erstveräußerung von Wohnungseigentum

    Eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung steht einer Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 WEG gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLGZ 1980, 154 /158; 1981, 202/203 f.; 1982, 46/49).
  • BayObLG, 29.12.1983 - 2 Z 18/83

    Schadensersatz wegen verspäteter Zustimmung zur Veräußerung einer

    Als wichtiger Grund im Sinn dieser Vorschrift sind nach deren Zweck ausschließlich Gründe anzuerkennen, die in der Person des Erwerbers liegen, z. B. seine persönliche oder finanzielle Unzuverlässigkeit (BayObLGZ 1977, 40/42; 1982, 46/50; OLG Celle NJW 1974, 1909/1910; Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNrn. 1, Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. RdNr. 2, je zu § 12).
  • LG Dortmund, 29.09.2008 - 9 T 267/08

    Zustimmungsfreie Übertragung vonSondereigentum bei Erbengemeinschaft

  • LG Dortmund, 01.07.2008 - 9 T 267/08

    Zustimmung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Veräußerung des

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