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   BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 3 Z 19/81   

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BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 3 Z 19/81 (https://dejure.org/1982,12999)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1982 - BReg. 3 Z 19/81 (https://dejure.org/1982,12999)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1982 - BReg. 3 Z 19/81 (https://dejure.org/1982,12999)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 43
  • BayObLGZ 1982, 323
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 19.08.1999 - 3Z BR 207/99

    Gebührenermäßigung bei Grundbucheintragung gemäß § 60 Abs. 2 KostO

    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Ansicht setzt die Anwendung dieser Vorschrift grundsätzlich den unmittelbaren Erwerb vom eingetragenen Eigentümer voraus (BayObLGZ 1982, 323/326 f. = Rpfleger 1983, 43; BayObLG Rpfleger 1986, 157; OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 450; LG Berlin Rpfleger 1998, 128; Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 60 Rn. 10; Göttlich/Mümmler KostO 13. Aufl. Stichwort "Eigentümer" S. 253; Hartmann Kostengesetze 28. Aufl. § 60 KostO Rn. 16; a.A. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 14. Aufl. § 60 Rn. 31, die eine unmittelbare Rechtsnachfolge überhaupt nicht für notwendig halten).

    Der Senat (BayObLGZ 1982, 323) wie auch das OLG Zweibrücken (Rpfleger 1992, 450) haben die Gebührenermäßigung in entsprechender Anwendung des § 60 Abs. 2 KostO auch für den Fall zugelassen, daß der Abkömmling aufgrund eines Vermächtnisses als Eigentümer eingetragen wird.

  • BayObLG, 25.02.1993 - 3Z BR 164/92

    Gebührenbefreiung bei Eintragung des Erben und seines in Gütergemeinschaft

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  • OLG Düsseldorf, 22.11.1988 - 10 W 107/88

    Höhe der Gebühr bei Eintragung eines Abkömmlings des Eigentümers

    Das rechtfertigt es indes nicht - insoweit vermag der Senat dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG Rpfleger 1983, 43) nicht zu folgen - die Vorschrift eindeutig gegen ihren Wortlaut anzuwenden.
  • OLG Zweibrücken, 30.01.1992 - 3 W 136/91

    Kostenansatz für eine Eintragung einer Eigentumsumschreibung eines im Grundbuch

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