Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 26.10.1983

Rechtsprechung
   OLG München, 20.09.1983 - 11 W 2390/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,10716
OLG München, 20.09.1983 - 11 W 2390/83 (https://dejure.org/1983,10716)
OLG München, Entscheidung vom 20.09.1983 - 11 W 2390/83 (https://dejure.org/1983,10716)
OLG München, Entscheidung vom 20. September 1983 - 11 W 2390/83 (https://dejure.org/1983,10716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Auskunft über den Nachlass des Vaters und Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs; Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers; Berücksichtigung der Gutachterkosten durch den Rechtspfleger; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ...

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 2314; ZPO §§§ 91, 103
    Erbrecht; Klage auf Auskunft über den Nachlaß des Vaters und Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs; Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluß des Rechtspflegers; Berücksichtigung der Gutachterkosten durch den Rechtspfleger; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 486
 
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 26.10.1983 - 2/9 T 642/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,11725
LG Frankfurt/Main, 26.10.1983 - 2/9 T 642/83 (https://dejure.org/1983,11725)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.10.1983 - 2/9 T 642/83 (https://dejure.org/1983,11725)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Oktober 1983 - 2/9 T 642/83 (https://dejure.org/1983,11725)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 486
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 16.03.2004 - 1 W 458/01

    Erbscheinseinziehungsverfahren: Einziehung eines vom Rechtspfleger aufgrund

    In anderen Fällen, in denen die Sache gemäß § 8 Abs. 4 RpflG nicht übertragbar war, ist er dagegen einzuziehen (vgl. zu Vorstehendem - im Einzelnen abweichend - BayObLGZ 1948-1951, 89/93; 1977, 59/63 f.; FamRZ 1997, 1370; LG Koblenz DNotZ 1969, 43; LG Frankfurt/Main Rpfleger 1983, 486; Palandt/Edenhofer a.a.O. Rdn. 4, Staudinger/Schilken a.a.O. Rdn. 16; Erman/Schlüter a.a.O. Rdn. 1; MünchKomm-BGB/Promberger, 3. Aufl., § 2361 Rdn. 13; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 2361 Rdn. 9; Lange/Kuchinke, Erbrecht, 5. Aufl., § 39 VI. 1. Fn. 191; Weiß, Rpfleger 1984, 389/393; Arnold/Herrmann, RpflG, 6. Aufl., § 8 Rdn. 9-11; Dallmayer/Eickmann, RpflG, § 8 Rdn. 22, § 16 Rdn. 53).
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