Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 04.04.1984

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.02.1984 - 15 W 42/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3032
OLG Hamm, 16.02.1984 - 15 W 42/84 (https://dejure.org/1984,3032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.1984 - 15 W 42/84 (https://dejure.org/1984,3032)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 1984 - 15 W 42/84 (https://dejure.org/1984,3032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung bei der Geltendmachung sämtlicher Schadenersatzansprüche aus fehlerhaften geburtshilflichen Maßnahmen ; Fehlen eines Bedürfnisses für die Einleitung einer Ergänzungspflegschaft ; Verletzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 270
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.09.1975 - II ZB 6/74

    Verbotenes Selbstkontrahieren durch Fassung von Gesellschafterbeschlüssen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1984 - 15 W 42/84
    Nur befürchtete zukünftige Entwicklungen rechtfertigen dagegen keinen Ergänzungspfleger, weil § 1909 BGB weder eine "Beobachtungspflegschaft" noch eine vorsorglich eingerichtete Pflegschaft kennt (BGH, NJW 1976, 49, 51; Erman/H. Holzhauer, BGB, 7. Aufl., Rz. 3 zu § 1909 BGB; Gernhuber, § 70 V 3; Palandt/Diederichsen, Anm. 2b zu § 1909 BGB).
  • BayObLG, 30.07.1976 - BReg. 3 Z 129/75
    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1984 - 15 W 42/84
    Bei einer derartigen Sachlage ist schon eine "tatsächliche Verhinderung" des Vertretungsberechtigten angenommen worden (BayObLGZ 1976, 214, 217; kritisch dazu: Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts, § 70 V 1).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.04.1984 - 3 Z 51/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2950
BayObLG, 04.04.1984 - 3 Z 51/84 (https://dejure.org/1984,2950)
BayObLG, Entscheidung vom 04.04.1984 - 3 Z 51/84 (https://dejure.org/1984,2950)
BayObLG, Entscheidung vom 04. April 1984 - 3 Z 51/84 (https://dejure.org/1984,2950)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 270
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn

    Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270).

    a) Das Oberlandesgericht Köln verweist zwar zu Recht darauf, daß der vorlegende Senat in seinen Beschlüssen vom 4.4.1984 (Rpfleger 1984, 270) und vom 11.11.1992 (JurBüro 1993, 285 ) die Meinung vertreten hat, daß nach § 16 ZSEG gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet, eine weitere Beschwerde deshalb ausgeschlossen sei.

  • BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98

    Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung

    Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125;' BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 (LS); OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.…
  • BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98

    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers

    Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125; BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 [LS]; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.Rpfl. 1993, 194).
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 217/95

    Anerkennung als Berufsbetreuer

    Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332; BayObLG Rpfleger 1984, 270).
  • BayObLG, 07.06.1995 - 3Z BR 39/95

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95

    Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270).
  • BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98

    Schongrenze zur Beurteilung der Mittellosigkeit eines Betroffenen

    Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270).
  • OLG Hamm, 28.12.1995 - 15 W 408/95
    Eine weitere Beschwerde wird von der ganz herrschenden Meinung als ausgeschlossen angesehen (vgl. Senat, FamRZ 1995, 1287; KG, RPfleger 1973, 357; OLG Hamm, RPfleger 1976, 362; BayObLG, Rpfleger 1984, 270; Mayer/Höver; ZSEG, § 16, Rz. 35; Bleutke, ZSEG, § 16 Rz. 20; Hartmann, KostG, § 16 ZSEG Rz. 30).
  • OLG Köln, 17.09.1993 - 16 Wx 128/93

    Weitere Beschwerde; Entscheidung; Vormund; Vergütung; Erstbeschwerde

    Diese Rechtsauffassung war bereits zu der vor dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes vom 12.9.1990 geltenden Fassung der §§ 1835, 1836 BGB ganz herrschende Meinung (vgl. OLG Hamm, RPfleger 1976, 362; BayObLG, RPfleger 1984, 270; KG, RPfleger 1973, 357; OLG Celle, NdsRPfleger 1991, 51; Bobenhausen, RPfleger 1985, 426 (428);Erman-Holzhauer, BGB, 8. Aufl. 1989, § 1835 Rdnr. 6; Soergel-Damrau, 12. Aufl. 1987, § 1835 Rdnr. 13; Hartmann, Kostengesetze, 25. Aufl. 1993, § 16 ZSEG Rdnr. 30; Meyer-Höfer, ZSEG, 18. Aufl. 1992, § 16 Rdnr. 35; Bleutge, ZSEG, 2. Aufl. 1992, § 16 Rdnr. 20).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 24/98

    Weitere Beschwerde gegen die Festsetzung einer Vergütung für einen Betreuer aus

    Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125; BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 (LS); OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.…
  • BayObLG, 25.06.1997 - 3Z BR 176/97

    Weitere Beschwerde im Verfahren über Festsetzung der Vergütung des

  • OLG Bremen, 12.02.1993 - 5 W 1/93

    Geltendmachung der Erstattungsforderung auf die Vorschriften nach dem

  • BayObLG, 11.11.1992 - 3Z BR 145/92

    Weitere Beschwerde im Verfahren auf Bewilligung auf Verfahrenspflegervergütung

  • OLG Karlsruhe, 13.10.1992 - 11 W 172/92

    Weitere Beschwerde; Beschwerde; Zulässigkeit; Statthaftigkeit; Vergütung;

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