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   BayObLG, 20.06.1984 - BReg. 2 Z 59/83   

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https://dejure.org/1984,4677
BayObLG, 20.06.1984 - BReg. 2 Z 59/83 (https://dejure.org/1984,4677)
BayObLG, Entscheidung vom 20.06.1984 - BReg. 2 Z 59/83 (https://dejure.org/1984,4677)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juni 1984 - BReg. 2 Z 59/83 (https://dejure.org/1984,4677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Garage; Keller; Umbau; Bauliche Veränderungen; Eigentümerbeschluß; Ungültig; Zustimmung; Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 8 T 1409/82
  • BayObLG, 20.06.1984 - BReg. 2 Z 59/83

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 409
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Demgegenüber erblicken das Kammergericht (NJW-RR 1990, 334, 335; OLGZ 1993, 427, 428; GE 1993, 425; NJW-RR 1997, 587, 588), das Oberlandesgericht Köln (WE 1995, 221) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (ZMR 2000, 254, 255) in Übereinstimmung mit der vom vorlegenden Gericht früher vertretenen Ansicht (vgl. etwa WE 1995, 379, 380; 1997, 111, 112; 118, 119; a.A. noch Rpfleger 1984, 409, 410) einen von den übrigen Wohnungseigentümern nicht zu duldenden Nachteil (§§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG) bereits darin, daß durch die Wandöffnung die Abgeschlossenheit der betroffenen Wohnungen aufgehoben und damit ein der Teilungserklärung sowie § 3 Abs. 2 WEG widersprechender Zustand geschaffen werde.

    Damit ist das Erfordernis der Abgeschlossenheit der Wohnungen nur auf den Schutz derjenigen Wohnungseigentümer gerichtet, deren Wohneinheiten durch die fehlende oder weggefallene Trennung der verschiedenen Bereiche berührt werden, nicht aber auf den Schutz der Belange anderer Wohnungseigentümer (BayObLG, Rpfleger 1984, 409, 410; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 22 Rdn. 30; Staudinger/Bub, aaO, § 22 WEG Rdn. 71; Rapp, MittBayNot 1995, 282, 283; Röll, WE 1998, 367).

  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00

    Fehlende Abgeschlossenheit zweier Wohnungen als nicht hinzunehmender Nachteil

    Soweit die Abgrenzung zwischen zwei aneinandergrenzenden Wohnungen in Frage steht, dient die Abgeschlossenheit nur dem Schutz der betroffenen Wohnungseigentümer, nicht den Belangen anderer Eigentümer (vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 409/410; MünchKomm/Röll BGB 3. Aufl. § 22 WEG Rn. 30; Rapp MittBayNot 1999, 283).
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 7/00

    Mauerdurchbruch bei baulicher Verbindung von zwei Eigentumswohnungen als Nachteil

    Soweit die Abgrenzung zwischen zwei aneinandergrenzenden Wohnungen in Frage steht, dient die Abgeschlossenheit nur dem Schutz der betroffenen Wohnungseigentümer, nicht den Belangen anderer Eigentümer (vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 409 /410; MünchKomm/Röll BGB 3. Aufl. 5 22 WEG Rn. 30; Rapp MittBayNot 1995, 283 ).
  • OLG Köln, 28.05.1993 - 2 Wx 11/93

    Eintragung von Sondernutzungsrechten bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Die Einräumung von Sondernutzungsrechten führt zum Ausschluß der übrigen Miteigentümer von der Befugnis zum Mitgebrauch und stellt daher eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums im Sinne des § 877 BGB dar (BGH Rpfleger 1984, 409 = JZ 1984, 1114 m.Anm. Weitnauer).
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