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   KG, 03.07.1984 - 1 W 561/84   

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https://dejure.org/1984,3232
KG, 03.07.1984 - 1 W 561/84 (https://dejure.org/1984,3232)
KG, Entscheidung vom 03.07.1984 - 1 W 561/84 (https://dejure.org/1984,3232)
KG, Entscheidung vom 03. Juli 1984 - 1 W 561/84 (https://dejure.org/1984,3232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 3, 7

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgeschlossenheit einer Wohnung als Voraussetzung der Bildung von Wohnungseigentum; Bindung des Grundbuchamtes an eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde; Jederzeit zu öffnende Verbindungstür zwischen zwei Wohnungen; Verbindungstür zwischen zwei Wohnungen als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 1027
  • DNotZ 1985, 437 (Ls.)
  • Rpfleger 1985, 107
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.1952 - IV ZR 24/52

    Entgeltlichkeit der Verfügung eines Vorerben

    Auszug aus KG, 03.07.1984 - 1 W 561/84
    Auch wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, soll die Unwirksamkeit nur so weit reichen, daß die von der Verfügung drohende Vereitelung oder Beeinträchtigung vermieden wird und das Recht des Nacherben ungeschmälert bestehen bleibt (BGHZ 7, 274, 279 [= DNotZ 1953, 97 ]).
  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83

    Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles

    Auszug aus KG, 03.07.1984 - 1 W 561/84
    BGH, Urteil vom 10.10.1984 - IVa ZR 75/83 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH Aus dem Tatbestand: Aufgrund privatschriftlichen Testaments wurde der im Juli 1953 verstorbene Erblasser zunächst von seiner Ehefrau als befreiter Vorerbin beerbt.
  • BGH, 14.07.1969 - V ZR 122/66

    Erbbaurechtsbestellung durch Vorerben

    Auszug aus KG, 03.07.1984 - 1 W 561/84
    Die unentgeltliche Verfügung eines Vorerben über einen Nachlaßgegenstand wird unter den Voraussetzungen des § 2113 Abs. 2 Satz 1 BGB bei Eintritt der Nacherbfolge - und mit Wirkung von da an - unwirksam ( BGHZ 52, 269, 270 [= DNotZ 1970, 32 ]).
  • BGH, 07.01.1960 - VII ZR 220/58

    Nachlaßverbindlichkeit gegenüber weichendem Erben

    Auszug aus KG, 03.07.1984 - 1 W 561/84
    Einem Nachlaßschuldner wird deshalb ein Leistungsverweigerungsrecht nicht schon dann zugebilligt, wenn er seinerseits eine Forderung gegen einen oder einige von mehreren Miterben hat (BGH, Urteil vom 7.1.1960 - VII ZR 220/60 - RdL 1960, 100, 102 [= DNotZ 1960, 601 ]; RGZ 132, 81, 84).
  • RG, 07.03.1931 - V 268/30

    Kann der Nachlaßschuldner dem Grundbuchberichtigungs-Anspruch sämtlicher Miterben

    Auszug aus KG, 03.07.1984 - 1 W 561/84
    Einem Nachlaßschuldner wird deshalb ein Leistungsverweigerungsrecht nicht schon dann zugebilligt, wenn er seinerseits eine Forderung gegen einen oder einige von mehreren Miterben hat (BGH, Urteil vom 7.1.1960 - VII ZR 220/60 - RdL 1960, 100, 102 [= DNotZ 1960, 601 ]; RGZ 132, 81, 84).
  • OLG Frankfurt, 26.04.1977 - 20 W 302/77

    Eigentum; Grundstück; Parkhaus; Stellplätze; Teileigentum; Teilungserklärung;

    Auszug aus KG, 03.07.1984 - 1 W 561/84
    Das Landgericht ist allerdings zunächst rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß das Grundbuchamt nicht an die nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 WEG vorgelegte Bescheinigung der Baubehörde über die Abgeschlossenheit der Wohnungen gebunden ist, was der einhelligen Meinung der Obergerichte und des Schrifftums entspricht (OLG Neustadt, Rpfleger 1963, 85; BayObLGZ 1971, 102, 105 [= DNotZ 1971, 473 ]; OLG Frankfurt, Rpfleger 1977, 312 [= DNotZ 1977, 635 ]; Deckert, Die Eigentumswohnung, Gruppe 3 S. 64; MünchKomm-Röll, BGB, § 3 WEG Rdnr. 29 m.w.N.; Palandt/Bassenge, BGB, 43. Aufl., § 3 WEG Anm. 2 a; Weitnauer, WEG, 6. Aufl., § 7 Rdnr. 7 b; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 5. Aufl., § 7 Rdnr. 75 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Daran fehlt es selbst dann, wenn durch den Wanddurchbruch und den Einbau einer Verbindungstür zwischen den beiden angrenzenden Sondereigentumseinheiten die Abgeschlossenheit der Wohnungen (§ 3 Abs. 2 WEG) entfallen sein sollte (vgl. hierzu KG, Rpfleger 1985, 107, 108; Palandt/Bassenge, aaO, § 3 WEG Rdn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 3 WEG Rdn. 33; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 3 WEG Rdn. 38; ferner Senat, Vorlagebeschl. v. 14. Februar 1991, V ZB 12/90, NJW 1991, 1611, 1612; a.A. Röll, MittBayNot 1985, 63).
  • KG, 06.01.2015 - 1 W 369/14

    Grundbucheintragung: Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Vorratsteilung von

    Ergibt sich aus den Eintragungsunterlagen, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung unrichtig ist, darf das Grundbuchamt nicht eintragen (BayObLGZ 1990, 168; KG, Rpfleger 1985, 107; Böttcher a.a.O.; Kral in Hügel, GBO, 2. Aufl., Wohnungseigentum Rdn. 69; Schöner/Stöber a.a.O. Rdn. 2856).
  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 55.85

    Prüfungsbefugnis der Baubehörde bei Erteilung einer

    Nach heute einhelliger Meinung bindet sie das Grundbuchamt nicht (vgl. u.a. OLG Frankfurt, Beschluß vom 26. April 1977 - 20 W 302/77 - Rechtspfleger 1977, 312 m.weit.Nachw.; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Juni 1983 - 14 OVG A 69/82 - DNotZ 1984, 390 ; KG, Beschluß vom 3. Juli 1984 - 1 W 561/84 - DNotZ 1985, 437 m.weit.Nachw.; BGB-RGRK, 12. Aufl. 1983, WEG § 7 RdNr. 21; Roll, a.a.O.; Palandt-Bassenge, WEG § 3 Anm. 2 a; Soergel-Siebert-Baur, BGB, 11. Aufl. 1978, WEG § 7 RdNr. 11; Erman-Ganten, BGB, 7. Aufl., § 7 WEG RdNr. 6).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93

    Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein;

    2 Z 94/88">DNotZ 89, 433; BGH NJW 90, 1111; KG OLGZ 85, 129); auch der Vorlagebeschluss des BGH (NJW 91, 1611) und der Beschluss des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (NJW 92, 3290) sind daher nicht einschlägig.

    Die Wohnungseigentümer müssen diesen "Notausgang" nämlich nicht ständig (vgl. BayObLGZ 91, 165; DNotZ 92, 490) und auch nicht gelegentlich (vgl. OLG Hamm DNotZ 87, 225), sondern sollen ihm bestimmungsgemäß ausschließlich im Gefahrenfalle benutzen (vgl. KG OLGZ 85, 129).

  • LG Köln, 25.05.1993 - 11 T 105/93

    Abgeschlossenheit von Wohnungen auch bei Verbindungstür zwischen verschiedenen

    Dies genüge - so macht der Notar geltend - für die Abgeschlossenheit i. S. d. § 3 Abs. 2 WEG , zumal das KG ( OLGZ 1985, 129 ff.) die Abgeschlossenheit auch in einem Fall bejaht habe, in dem sich zwischen zwei Einheiten eine Fluchttür befunden habe, die aus baulichen Gründen erforderlich gewesen sei und nicht habe verschlossen werden dürfen.

    Nach der vom Notar zitierten Entscheidung des KG ( OLGZ 1985, 129 ff. = Rpfleger 1985, 105 = DNotZ 1985, 437 ) kann zwischen Wohnungen ohne Verstoß gegen das Abgeschlossenheitserfordernis sogar eine jederzeit zu öffnende Verbindungstür vorhanden sein, die aufgrund der baulichen Gestaltung des Gebäudes von der Bauaufsichtsbehörde als zweiter Rettungsweg vorgeschrieben worden ist und deshalb unverschlossen bleiben muß.

  • BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92

    Abweichung des Bauzustandes von der Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Es hat vielmehr in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die Baubehörde § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG richtig ausgelegt hat (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 30.6.1992 NJW 1992, 3290/3292; so bereits BayObLGZ 1984, 136/138; KG OLGZ 1985, 129).

    Wenn im vorliegenden Fall Mauerdurchbrüche zum Nachbarhaus in den Dachgeschossen als Fluchtwege in den Aufteilungsplänen nicht eingezeichnet sind, berührt dies die Abgeschlossenheit als solche nicht (BayObLGZ 1990, 279; KG OLGZ 1985, 129).

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 90/83

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Eigentümerbeschluss

    Kammergericht, Beschluß vom 3.7.1984 - 1 W 561/84 - MittBayNot 1985 Heft 1 Aus dem Tatbestand: Die Eigentümer haben die Teilung ihres mit einem viergeschossigen Wohngebäude bebauten Grundstücks und die Bildung zweier Wohnungseigentumsrechte durch Schließung des Stammgrundbuchs und die Anlegung von Wohnungsgrundbüchern beantragt und dazu eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde vorgelegt.
  • BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 108/89

    Welche Prüfungskompetenz hat das Grundbuchamt bei Begründung von

    Zulässig ist dies in den Fällen, in denen anhand des Aufteilungsplans und der sonstigen Eintragungsunterlagen unschwer beurteilt werden kann, ob das einzutragende Wohnungs- oder Teileigentum gegen andere Raumeigentumseinheiten oder gegen das Gemeinschaftseigentum abgeschlossen ist (.. BayObLGZ 1984, 136; KG, DNotZ 1985, 437 ..).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 2 Z 94/88

    Begriff; Kriterien; Nachprüfung; Abgeschlossenheit; Wohnung; Gebrauchsregelung;

    Das Landratsamt hat zwar die Abgeschlossenheit der oben genannten Räumlichkeiten gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG bescheinigt; das GBA ist aber an diese Bescheinigung jedenfalls dann nicht gebunden, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen (Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan) das Gegenteil ergibt (BayObLGZ 1984, 136/138, 139; BVerwG, NJW-RR 1988, 649/650; KG, OLGZ 1985, 129, Augustin, WEG , § 7 Rdn. 21).
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