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   OLG Hamm, 10.01.1985 - 15 W 300/84   

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OLG Hamm, 10.01.1985 - 15 W 300/84 (https://dejure.org/1985,7517)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.1985 - 15 W 300/84 (https://dejure.org/1985,7517)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 1985 - 15 W 300/84 (https://dejure.org/1985,7517)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1985, 257
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    In diesen Fällen rechtfertigt jedoch der mit der Vorschrift verfolgte Zweck, die Abwicklung des Rechtsverkehrs mit Wohnungseigentümergemeinschaften zu vereinfachen (BGHZ 78, 166, 172), eine entsprechende Anwendung des § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG (BayObLGZ 1989, 342, 344; BayObLG, ZMR 1997, 613, 614; OLG Hamm Rpfleger 1985, 257; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1989, 433, 434; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 27 Rdn. 126 ff; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., vor §§ 43 ff WEG, Rdn. 118; Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 43 ff WEG Rdn. 35; a.A. Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Aufl., § 27 Rdn. 17; wohl auch Derleder, ZfIR 2003, 407, 408).
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Die Anwendung dieser Vorschrift ist nicht nur dann entsprechend § 185 ZPO ausgeschlossen, wenn der Verwalter formell Verfahrensgegner der zu vertretenden Wohnungseigentümer ist, sondern auch dann, wenn nach dem Gegenstand des Verfahrens die Gefahr einer Interessenkollision für den Verwalter besteht (vgl. etwa KG FGPrax 1997, 182; Senat Rpfleger 1985, 257).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des

    Werden in einem Beschlussanfechtungsverfahren Zustellungen an Wohnungseigentümer vorgenommen, obwohl die gerichtlichen Sendungen an den Verwalter "zugleich für die Wohnungseigentümer" hätten zugestellt werden können, kommt eine Nichterhebung von Mehrauslagen in Betracht, die durch die überflüssigen Zustellungen verursacht sind (OLG Hamm Rpfleger 1985, 257).

    Der Senat weist darauf hin, dass eine Nichterhebung von Kosten in Betracht kommt, die durch die vom Amtsgericht veranlassten Zustellungen an sämtliche Wohnungseigentümer entstanden sind (§ 137 Nr. 2, § 16 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 KostO; dazu OLG Hamm Rpfleger 1985, 257).

  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten

    Diese Auslegung des § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG ist zwar in kaum einer Entscheidung ausdrücklich vorgenommen worden (ausgenommen etwa OLG Hamm Rpfleger 1985, 257), sie ergibt sich aber aus der Handhabung in vielen Einzelfällen und den Entscheidungen zu den Ausnahmen (vgl. BayObLGZ 1973, 145; BayObLG Rpfleger 1978, 320; OLG Stuttgart OLGZ 1976, 8; OLG Hamm DWE 1989, 69; a.A. Weitnauer WEG 7. Aufl. § 27 Rn. 9 b).
  • LG Köln, 04.02.1986 - 11 T 449/85

    Prüfungspflichten des Notars bei Auszahlungen vom Notaranderkonto

    Allerdings ist das LG zutreffend davon ausgegangen, daB die gemeinsame Beurkundung des Grundstockskautvertrages nebst Auflassung und die o bernahme der dinglichen Grundschulden ohne die durch sie gesicherten Forderungen denselben Gegenstand i. S. v.§ 44 Abs. 1 I(ostO haben und die Gebohr nur einmal nach dem h6chsten Gebohrensatz berechnet werden daã'ï¼? Denn beide sind å±ile eines Rechtsgefoges, in dem sich in der Regel ein Hauptgeschå?± heraushebt (hier der Kaufvertrag), zu dem die beigefogten ErkW.rungen in einem inneren Zusammenhang stehen, und dasden Begriff der Gegenstandsgleichheit nach der standigen Rechtsprechung des Seriats (vgl. z. B. BeschluB vom 16.8. 1984 äEUR 10 W 121/84 äEUR DNotZ 1985, 107 m. krit. Anm. Baumann, a.a.O.: 110äEUR JurB0ro 1985, 266äEUR Rpfleger 1985, 40 m. kã't. Anm. Schmidt und Anm. R6bke, Rpfleger 1985, 257 ) bestimmt.
  • OLG Frankfurt, 07.06.1989 - 20 W 150/89

    Wirksamkeit der Zustellung einer Antragsschrift zum Beschlussanfechtungsverfahren

    Sind in einem Verfahren Eigentümerbeschlüsse angefochten, so - wie hier - auch einer über eine Kostenabrechnung (mit inhaltlich regelmäßig auch anzunehmender Entlastung), dann kann der Verwalter nicht als Zustellungsvertreter angesehen werden (OLG Hamm Rpfleger 85, 257; Beschluß vom 19.01.1989 - 15 W 577/88 -, mitgeteilt von Deckert ETW 2, 867; OLG Zweibrücken ZMR 87, 436).
  • OLG Hamm, 19.01.1989 - 15 W 577/88

    Möglichkeit eines Verwalters der Entgegennnahme von Zustellungen für die

    Der Verwalter kann aber dann nicht wirksam für die Wohnungseigentümer Zustellungen entgegennehmen, wenn er in einem Verfahren (z. B. nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1973, 145, 147) selbst Verfahrensgegner der Wohnungseigentümer ist, oder aber wenn in einem Beschlußanfechtungsverfahren des § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG Rechte und Pflichten des Verwalters Beschlußgegenstand sind, in diesen Fällen sich also wegen des Verfahrensgegenstandes ein Interessenkonflikt zwischen dem Verwalter und den beteiligten Wohnungseigentümern auch nur ergeben kann (Beschluß des Senats vom 10. Januar 1985 - 15 W 300/84 - = Rpfleger 1985, 257 = JurBüro 1985, 1537; OLG Stuttgart OLGZ 1976, 8; Augustin, WEG, Rz. 35 zu § 27 WEG ; Bärmann/Pick, Rz 48 zu § 27 WEG; Palandt/Bassenge, BGB, 48. Aufl., Anm. 3 c zu § 27 WEG ; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., Rz. 9 c zu § 27 WEG ).
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