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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.06.1985 - 8 WF 70/84   

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https://dejure.org/1985,4806
OLG Stuttgart, 05.06.1985 - 8 WF 70/84 (https://dejure.org/1985,4806)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.06.1985 - 8 WF 70/84 (https://dejure.org/1985,4806)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juni 1985 - 8 WF 70/84 (https://dejure.org/1985,4806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 852
  • VersR 1986, 198
  • Rpfleger 1986, 29
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2005 - 3 Ta 201/05

    Erstattung von Reisekosten; Verhältnis zwischen Prozesskostenhilfe und

    Das weitere Verfahren richtete sich deshalb nach jedenfalls überwiegender Ansicht vor dem 01. Juli 2004 nach § 128 BRAGO und nunmehr seit 01. Juli 2004 nach §§ 55, 56 RVG in entsprechender Anwendung dieser Normen (vgl. z.B. KG Berlin, Beschluss vom 14. Juli 1992 - 1 WF 1476/92 - JurBüro 1992, 805 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 08. Januar 1988 - 14 W 878/87 - JurBüro 1988, 1721; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. Juni 1985 - 8 WF 70/84 - JurBüro 1986, 132).
  • OLG Köln, 15.06.1987 - 17 W 294/87
    In erweiternder Auslegung des § 122 Abs. 1 ZPO kann das Gericht nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung die Wirkungen der Prozeßkostenhilfe dahin ausdehnen, daß der armen Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist, auch die Kosten notwendiger prozeßbezogener Reisen aus der Staatskasse erstattet werden (BGHZ 64, 139 zu § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO a.F.; OLG Hamm JurBüro 1982, 1406; OLG München Rpfleger 1985, 165; OLG Stuttgart MDR 1985, 852; Schneider in Zöller, ZPO 15. Aufl. § 122 Anm. 39; Thomas/Putzo, ZPO 12. Aufl. § 122 Anm. 1).

    Dagegen findet nach Auffassung des Senats Erinnerung in entsprechender Anwendung von § 128 Abs. 3 BRAGO statt, da das Verfahren des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle hier ähnlich wie in dem Verfahren nach §§ 126, 128 BRAGO auf die Prüfung des Umfangs der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten beschränkt ist (vgl. auch die im Ergebnis hiermit übereinstimmende Entscheidung des OLG Stuttgart MDR 1985, 852).

  • OLG Karlsruhe, 22.12.1999 - 5 WF 161/99

    Erstattung von Reisekosten - Beschwerde - Prozeßkostenhilfe

    Da die Entscheidung hierüber kein Justizverwaltungsakt, sondern ein Akt der Rechtsprechung ist, war hiergegen die einfache Beschwerde des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO eröffnet (BGHZ 64, 139 entgegen OLG Stuttgart, Rpfleger 1986, 29).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.08.1985 - 1 Ws 384/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2965
OLG Düsseldorf, 28.08.1985 - 1 Ws 384/85 (https://dejure.org/1985,2965)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.08.1985 - 1 Ws 384/85 (https://dejure.org/1985,2965)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 (https://dejure.org/1985,2965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Privatgutachten; Erstattungsfähigkeit; Sonderbotschafter; Völkerrecht

Papierfundstellen

  • AnwBl 1986, 158
  • Rpfleger 1986, 29
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Diese versagt eine Erstattung für ein Privatgutachten verauslagter Beträge in der Regel mit der Begründung, die Interessen eines Beschuldigten im Strafverfahren seien angesichts seiner Befugnis zur Beweisantragstellung, der den Gerichten obliegenden Aufklärungspflicht und dem Grundsatz, dass bei verbleibenden Zweifeln zu seinen Gunsten zu entscheiden ist, hinreichend gewahrt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 1989 - 2 Ws 394/89 -, NStZ 1989, S. 588 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158; Beschluss vom 8. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 -, NStZ 1991, S. 353 f.; Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 -, NStZ 1997, S. 511; Paulus, in: KMR, § 464a, Rn. 40; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 45. Aufl., § 464a, Rn. 16; Pfeiffer, Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6, jeweils m. w. N.; für eine großzügigere Auslagenerstattung sprechen sich Hilger, in: Löwe-Rosenberg, Kommentar zur StPO, 24. Aufl., § 464a, Rn. 49 und Dahs, Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 8. Januar 1990 - 2 Ws 608/89 -, NStZ 1991, S. 354, aus).

    Gutachtenkosten sollen nur dann ausnahmsweise erstattungsfähig sein, wenn - aus verständiger ex-ante-Sicht des Verfahrensbeteiligten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158; Franke, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6; Pfeiffer, Kommentar zur StPO, 4. Aufl., § 464a, Rn. 6) - gegenüber einem Spezialwissen der Ermittlungsbehörden die Waffengleichheit zu wahren ist (vgl. den bereits zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 1990 mit Anmerkung Dahs), komplexe technisch-fachliche Fragen oder solche aus abgelegenen Rechtsgebieten zu beantworten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 1985 - 1 Ws 384/85 -, AnwBl 1986, S. 158 f.) oder nach Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten keine weitere Erfolg versprechende Verteidigungsstrategie mehr offen stand und deshalb mit einer alsbaldigen Verschlechterung der Prozesslage zu rechnen war (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 1999 - 1 Ws 209/99 -, NStZ-RR 2000, S. 64; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. April 1997 - 2 Ws 108/97 -, NStZ 1997, S. 511).

  • OLG Düsseldorf, 08.01.1990 - 2 Ws 608/89
    "Die Frage nach der Erstattungsfähigkeit von Kosten, die einem früheren Angekl. für die Einholung von Privatgutachten entstanden sind, wird in der Rechtspr. und in der Lit. nicht einheitlich beantwortet (zum Stand der Meinungen vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1986, 29 - DRsp IV (464) 193 d-e).
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