Weitere Entscheidungen unten: BGH, 06.06.1986 | AG Mülheim/Ruhr, 15.05.1986

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85   

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BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85 (https://dejure.org/1986,57)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1986 - 1 BvR 857/85 (https://dejure.org/1986,57)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1986 - 1 BvR 857/85 (https://dejure.org/1986,57)
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Mutter der minderjährigen Asylbewerber

§§ 90 ff BVerfGG, Vertretung Minderjähriger im Verfassungsbeschwerdeverfahren, § 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1901 BGB

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Minderjähriger - Bestellung eines Pflegers - Sorgerecht - Gesetzlicher Vertreter - Vertretung - Prozeßfähigkeit

Papierfundstellen

  • BVerfGE 72, 122
  • NJW 1986, 3129
  • MDR 1986, 820
  • NVwZ 1987, 43 (Ls.)
  • FamRZ 1986, 871
  • Rpfleger 1986, 430
 
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Wird zitiert von ... (212)

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht regelt die Antragsänderung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde zwar nicht ausdrücklich; es ist jedoch geklärt, dass das Bundesverfassungsgericht für eine zweckentsprechende Gestaltung seines Verfahrens auf die im sonstigen Verfahrensrecht geltenden Grundsätze zurückgreifen kann (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 43, 321 ; 51, 405 ; 72, 122 ; 103, 195 ).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Vielmehr ist das Kind in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls mit Hilfe Dritter seine eigenen Interessen zu formulieren und in Rechtshandlungen umzusetzen (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 99, 145 ).
  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 427/19

    Vereinbarkeit mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten

    Das grundsätzlich von Art. 6 Abs. 2 GG umfasste Recht der Eltern, bei Bestehen einer Wahlmöglichkeit darüber zu entscheiden, welchen Namen ein Kind tragen soll, unterfällt zwar grundsätzlich dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG, ist aber allein im Rahmen der Sorgeverantwortung im Interesse des Kindes eingeräumt (BVerfGE 104, 373 = FamRZ 2002, 306, 310) und erlischt mit dessen Volljährigkeit (BVerfGE 72, 122 = FamRZ 1986, 871, 874 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84   

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https://dejure.org/1986,548
BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84 (https://dejure.org/1986,548)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1986 - V ZR 264/84 (https://dejure.org/1986,548)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1986 - V ZR 264/84 (https://dejure.org/1986,548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 1 Abs. 2, Abs. 3, § 4 Abs. 3, § 6
    Erweiterung von Sondereigentum

  • rechtsportal.de

    BGB § 313 ; WohnungseigentumsG § 1, § 3, § 6
    Erweiterung von Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2759
  • NJW-RR 1986, 1273 (Ls.)
  • MDR 1987, 41
  • DNotZ 1987, 208
  • WM 1986, 1191
  • Rpfleger 1986, 430
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.11.1982 - V ZR 161/81

    Formbedürftigkeit einer Abrede über Anrechnung einer Vorauszahlung

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Eine Treupflichtverletzung in einem Ausmaß, daß die formnichtige Vereinbarung als wirksam zu behandeln wäre (vgl. Senatsurteil BGHZ 85, 315, 318 f), liegt nicht vor.

    Aus dem von der Anschlußrevision hervorgehobenen Umstand, daß die Beklagten eine Änderung der Flächenabgrenzung des Sondereigentums nicht nur gewünscht, sondern diese Änderung auf dem ihr entsprechenden Grundrißplan durch die Erklärung des Erstbeklagten vom 23. Mai 1978 ausdrücklich anerkannt und die Bauausführung freigegeben hätten, läßt sich nicht der Vorwurf einer "besonders schweren Treupflichtverletzung" (BGHZ 85, 315, 319) herleiten.

  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 125/83

    Zum Austausch des Sondereigentums unter Beibehaltung des jeweiligen

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Davon wird nach dem nur auf die Erhaltung der rechtlichen Verbindung zwischen Miteigentumsanteil und Sondereigentum zielenden Regelungszweck (BayObLGZ 1984, 10, 13 = DNotZ 1984, 381, 382) nicht der Fall erfaßt, daß aus sonderrechtsfähigen Teilen des Gemeinschaftseigentums (vlg. § 5 Abs. 2 WEG und dazu BGHZ 78, 225 ff [BGH 10.10.1980 - V ZR 47/79]) vereinbarungsgemäß Sondereigentum gebildet und dieses einem schon bestehenden Sondereigentum unter Aufrechterhaltung des damit verbundenen Miteigentumsanteils zugeschlagen wird.
  • BGH, 25.02.1972 - V ZR 74/69

    Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch gegenüber einer Kaufpreisforderung -

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Denn vorliegend handelt es sich nicht lediglich um die Änderung einer Leistungsmodalität, wie z.B. eine Kaufpreisstundung (RG WarnRspr 1927 Nr. 89; vgl. dazu Senatsurt. aaO), die Verlängerung einer vertraglichen Frist für die Ausübung eines Wiederkaufsrechts (Senatsurt. v. 27. Oktober 1972, V ZR 37/71, NJW 1973, 37) oder eine Vereinbarung über aufgetretene Rechts- oder Sachmängel (vgl. Senatsurt. v. 25. Februar 1972, V ZR 74/69, WM 1972, 556, 557); die getroffene Änderungsabrede betraf vielmehr die Leistungspflicht als solche, nämlich den Inhalt des zu übertragenden Sondereigentums nach Lage, Grenzverlauf und Flächengröße.
  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Zuläsig ist jedoch die Vereinbarung einer Änderung der Miteigentumsanteile bei unverändertem Fortbestand des zugehörigen Sondereigentums, weil der Miteigentumsanteil nicht in einem bestimmten Größenverhältnis zum Wert oder Umfang des Sondereigentums stehen muß (Senatsurt. v. 18. Juni 1976, V ZR 156/75, NJW 1976, 1976).
  • BGH, 27.10.1972 - V ZR 37/71

    Allgemeines Vertragsrecht - Formbedürftigkeit v. Verlängerungsvereinbarungen

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Denn vorliegend handelt es sich nicht lediglich um die Änderung einer Leistungsmodalität, wie z.B. eine Kaufpreisstundung (RG WarnRspr 1927 Nr. 89; vgl. dazu Senatsurt. aaO), die Verlängerung einer vertraglichen Frist für die Ausübung eines Wiederkaufsrechts (Senatsurt. v. 27. Oktober 1972, V ZR 37/71, NJW 1973, 37) oder eine Vereinbarung über aufgetretene Rechts- oder Sachmängel (vgl. Senatsurt. v. 25. Februar 1972, V ZR 74/69, WM 1972, 556, 557); die getroffene Änderungsabrede betraf vielmehr die Leistungspflicht als solche, nämlich den Inhalt des zu übertragenden Sondereigentums nach Lage, Grenzverlauf und Flächengröße.
  • BGH, 06.11.1981 - V ZR 138/80

    Zur Beurkundungspflicht nachträglicher Kaufvertragsänderungen

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Die Auffassung der Anschlußrevision, die Abrede habe sich nur auf eine unwesentliche Änderung zwecks Beseitigung einer unvorhergesehen aufgetretenen Schwierigkeit der Vertragsabwicklung bezogen, so daß aus diesem Grunde eine Ausnahme von dem Beurkundungserfordernis in Betracht komme (vgl. Senatsurt. v. 6. November 1981, V ZR 138/80, NJW 1982, 434), trifft nicht zu.
  • BGH, 10.10.1980 - V ZR 47/79

    Zur Sondereigentumsfähigkeit eines Schwimmbades

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Davon wird nach dem nur auf die Erhaltung der rechtlichen Verbindung zwischen Miteigentumsanteil und Sondereigentum zielenden Regelungszweck (BayObLGZ 1984, 10, 13 = DNotZ 1984, 381, 382) nicht der Fall erfaßt, daß aus sonderrechtsfähigen Teilen des Gemeinschaftseigentums (vlg. § 5 Abs. 2 WEG und dazu BGHZ 78, 225 ff [BGH 10.10.1980 - V ZR 47/79]) vereinbarungsgemäß Sondereigentum gebildet und dieses einem schon bestehenden Sondereigentum unter Aufrechterhaltung des damit verbundenen Miteigentumsanteils zugeschlagen wird.
  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 121/82

    Zur Beurkundungspflicht von Zusatzvereinbarungen

    Auszug aus BGH, 06.06.1986 - V ZR 264/84
    Diesem Formzwang unterliegt auch eine Abrede, durch die der Inhalt einer solchen Verpflichtung geändert werden soll (ständige Rechtspr. des Senats, vgl. Urt. v. 21. Oktober 1983, V ZR 121/82, NJW 1984, 612, 613 m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 213/17

    Grundstückskaufvertrag: Formbedürftigkeit von Änderungen des Vertrags nach der

    Diese sind dann formfrei, wenn sie lediglich der Beseitigung einer bei der Abwicklung des Geschäfts unvorhergesehen aufgetretenen Schwierigkeit dienen, ohne die beiderseitigen Verpflichtungen wesentlich zu verändern (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 1981 - V ZR 138/80, aaO; Urteil vom 6. Juni 1986 - V ZR 264/84, NJW 1986, 2759, 2760; Urteil vom 2. Oktober 1987 - V ZR 42/86, WM 1987, 1467; Beschluss vom 9. November 1995 - V ZR 36/95, NJW 1996, 453; BGH, Urteil vom 5. April 2001 - VII ZR 119/99, NJW 2001, 1932, 1933).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 119/99

    Formbedürftigkeit einer nachträglichen Fristvereinbarung bei einem notariell

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt dann in Betracht, wenn durch eine nachträgliche Vereinbarung nur unvorhergesehen aufgetretene Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung beseitigt werden sollen und wenn die zu diesem Zweck getroffene Vereinbarung die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Grundstückskaufvertrag nicht wesentlich verändern (BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - V ZR 36/95, NJW 1996, 452 = ZIP 1996, 79; Urteil vom 2. Oktober 1987 - VII ZR 42/86, NJW-RR 1988, 185 = WM 1987, 1467; Urteil vom 6. Juni 1986 - V ZR 264/84, NJW 1986, 351; Urteil vom 6. November 1981 - V ZR 138/80, NJW 1982, 434 = WM 1982, 157).
  • BGH, 23.01.1998 - V ZR 272/96

    Form der Einwilligung des Eigentümers in die Auflassung eines Grundstücks

    Zwar enthielt der Kaufvertrag vom 30. November 1991 keine Auflassung, welche unter dem Gesichtspunkt der vorangegangenen Erfüllung des beurkundungsbedürftigen Geschäftes dessen formlose Abänderung zugelassen hätte (BGH, Urt. v. 28. September 1984, V ZR 43/83, WM 1984, 1539), eine Ausnahme vom Formzwang war aber deshalb gegeben, weil die Abänderung nur der Behebung nachträglicher, so nicht vorhergesehener Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung diente (BGH, Urt. v. 6. Juni 1986, V ZR 264/84, WM 1986, 1191; vgl. auch Beschl. v. 9. November 1995, V ZR 36/95, WM 1996, 181).
  • BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97

    Rechtsstellung der Parteien eines Kaufvertrages mit Wiederverkaufsverpflichtung

    Der Senat hat hiervon aber eine Ausnahme u.a. dann zugelassen, wenn die nachträgliche Vereinbarung nur dazu dient, unvorhergesehen aufgetretene Schwierigkeiten bei der Vertragsabwicklung zu beheben, ohne die beiderseitigen Verpflichtungen wesentlich zu verändern (Urt. v. 6. Juni 1986, V ZR 264/84, WM 1986, 1191; Senatsbeschl. v. 9. November 1995, V ZR 36/95, aaO).
  • OLG München, 06.06.2017 - 34 Wx 440/16

    Änderung des Sondereigentums durch Übertragung einzelner Räume

    Einer gleichzeitigen Verfügung über den Miteigentumsanteil bedarf es hierfür ebenso wenig wie einer Änderung der jeweiligen Miteigentumsanteile (BGH NJW 1986, 2759/2760; BayObLGZ 1984, 10/13; Senat vom 30.7.2008, 34 Wx 49/08 = Rpfleger 2009, 20; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 105; OLG Köln FGPrax 2007, 19; Schneider in Riecke/Schmid § 6 Rn. 12, § 7 Rn. 268; Bärmann WEG 13. Aufl. § 2 Rn. 116, § 6 Rn. 6; Jennißen WEG 5. Aufl. § 6 Rn. 22; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 62 und 87; Schöner/Stöber Rn. 2968; Hügel/Kral WEG Rn. 139; Röll Rpfleger 1976; auch Elzer/Schneider in Riecke/Schmid § 3 Rn. 12 ff.).
  • KG, 18.07.2001 - 24 W 7365/00

    Duldungsanspruch bei einer vom Grundbuchinhalt abweichenden tatsächlichen

    Sind die Räume bei Bildung des Wohnungseigentums durch Eintragung im Grundbuch tatsächlich noch nicht oder noch nicht vollständig vorhanden, entsteht Sondereigentum schrittweise mit Herstellung der betreffenden Raumeinheiten (vgl. BGH NJW 1986, 2759).
  • OLG München, 12.03.2014 - 34 Wx 467/13

    Berichtigung des Wohnungsgrundbuchs bei "vertauschten" Wohnungen: Pfändung des

    Insbesondere muss der Verkehrswert der einzelnen Sondereigentumseinheiten oder ihre Wohn- bzw. Nutzfläche nicht mit der Höhe der Miteigentumsanteile korrelieren (BGH NJW 1986, 2759; siehe bereits BGH NJW 1976, 1976; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/ Vandenhouten WEG 10. Aufl. § 3 Rn. 41; Elzer in Riecke/Schmid WEG § 3 Rn. 13; § 8 Rn. 9).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 42/86

    Notare-Zivilverfahrensrecht-Beurkundungsnotwendigkeit ergänzender Vereinbarungen

    Eine Ausnahme von dem Beurkundungserfordernis kommt nur dann in Betracht, wenn eine nachträgliche Vereinbarung lediglich zur Beseitigung unvorhergesehener Schwierigkeiten der Vertragsabwicklung dient, ohne daß die beiderseitigen Vertragspflichten wesentlich geändert werden (Senatsurt. v. 6. November 1981 a.a.O. und v. 6. Juni 1986, V ZR 264/84, NJW 1986, 2759, 2760).
  • OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08

    Grundbucheintragung: Anspruch des Eigentümers zweier Wohnungen auf Zuschreibung

    (2) Wohnungseigentümer sind nicht gehindert, untereinander den Gegenstand ihres Sondereigentums ohne gleichzeitige Änderung der Miteigentumsanteile zu verändern (BGH NJW 1986, 2759; Demharter Anh. zu § 3 Rn. 87), etwa einzelne Räume ihres Sondereigentums von dem einen Sondereigentum auf das andere zu übertragen (OLG Köln FGPrax 2007, 19).
  • OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18

    Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis

    Die Herauslösung einzelner Sondereigentumsräume aus einem Wohnungseigentum unter gleichzeitiger Zuordnung zu einem anderen Wohnungseigentum derselben Gemeinschaft ist -auch ohne Änderung des Miteigentumsanteils - als Inhaltsänderung des abgebenden und aufnehmenden Sondereigentums materiellrechtlich zulässig (BGH NJW 1986, 2759).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.1988 - 5 W 143/88

    Notwendigkeit der Zustimmung von dinglich Berechtigten zur Aufhebung von

  • OLG München, 26.09.2005 - 34 Wx 74/05

    Berücksichtigung schriftsätzlichen Vorbringens nach mündlicher Verhandlung im

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2004 - 11 Wx 66/03

    Wohnungseigentum: Lasten- und Kostentragungspflicht des Mitglieds einer sog.

  • OLG Zweibrücken, 10.07.1989 - 3 W 72/89

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsregelung nach dem Wertprinzip

  • LG Düsseldorf, 01.04.1986 - 25 T 172/86

    Maschinenschriftlicher Vermerk "gez. Notar" auf beglaubigter Abschrift

  • OLG Frankfurt, 10.10.1996 - 1 U 28/95

    Anspruch auf Vergütung für Werkleistungen aus abgetretenem Recht; Anspruch auf

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Rechtsprechung
   AG Mülheim/Ruhr, 15.05.1986 - 23 C 4/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,14868
AG Mülheim/Ruhr, 15.05.1986 - 23 C 4/86 (https://dejure.org/1986,14868)
AG Mülheim/Ruhr, Entscheidung vom 15.05.1986 - 23 C 4/86 (https://dejure.org/1986,14868)
AG Mülheim/Ruhr, Entscheidung vom 15. Mai 1986 - 23 C 4/86 (https://dejure.org/1986,14868)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1986, 430
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