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   OLG Koblenz, 11.03.1986 - 14 W 221/86   

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https://dejure.org/1986,9588
OLG Koblenz, 11.03.1986 - 14 W 221/86 (https://dejure.org/1986,9588)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.03.1986 - 14 W 221/86 (https://dejure.org/1986,9588)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. März 1986 - 14 W 221/86 (https://dejure.org/1986,9588)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1987, 1352
  • Rpfleger 1986, 446
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 18.04.2018 - 1 U 1509/17

    Ersatzfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu einem aufgehobenen

    cc) Des Weiteren ist zu berücksichtigten, dass das Oberlandesgericht Koblenz mit Beschlüssen vom 01.06.1984 (Az.: 14 W 339/84, KostRsp. Nr. 31 zu § 104) und vom 11.03.1986 (Az.: 14 W 221/86, Rpfleger 1986, 446 f.) entschieden hat, dass Kosten, die möglicherweise durch eine Amtspflichtverletzung einer Justizbediensteten verursacht worden sind, gegen den Gegner erst festgesetzt werden können, wenn geklärt ist, dass ein Amtshaftungsanspruch nicht bestehe, weil das Bestehen eines Amtshaftungsanspruchs dazu führe, dass es sich bei den durch die Amtspflichtverletzung entstandenen zusätzlichen Kosten nicht um notwendige Kosten i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO handele.
  • KG, 25.05.2022 - 5 W 22/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Reisekosten eines

    Dieses Verfahren kann daher auch aus diesem Grunde nicht nachrangig zu der Inanspruchnahme des Dritten wegen einer möglichen Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB sein (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 9 W 142/18, Rn. 10, juris; OLG Dresden, Urteil vom 18. April 2018 - 1 U 1509/17, Rn. 19, juris; LG Potsdam, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 12 T 53/16, Rn. 2, juris; LG Berlin, Beschluss vom 7. April 1987 - 82 T 148/87, MDR 1988, 237, 238; BeckOK ZPO/Jaspersen, 44. Ed. 1.1.2022, § 104 Rn. 22b; Herget in: Zöller, ZPO , 34. Aufl. 2022, § 104 Rn. 21.5; Schneider in JurBüro 2022, 225, 226; Hansens in: RVGReport 2018, 277, 279; a.A. OLG Koblenz, Beschluss vom 11. März 1986, 14 W 221/86, BeckRS 1986, 1656).
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