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Rechtsprechung
   KG, 06.02.1987 - 1 WF 3000/85   

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https://dejure.org/1987,3260
KG, 06.02.1987 - 1 WF 3000/85 (https://dejure.org/1987,3260)
KG, Entscheidung vom 06.02.1987 - 1 WF 3000/85 (https://dejure.org/1987,3260)
KG, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - 1 WF 3000/85 (https://dejure.org/1987,3260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 106, 122, 126; BRAGO § 130
    Prozeßkostenhilfe; Kostenerstattungsanspruch der »armen« Partei gegen den Gegner.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Bewilligung; Partei; Gegenpartei; Rechtsanwalt; Kosten; Gebühren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 333
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 18.07.1986 - 1 WF 5851/84
    Auszug aus KG, 06.02.1987 - 1 WF 3000/85
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. im einzelnen den Senatsbeschluß vom 18. Juli 1986 - 1 WF 5851/84 = 138 AR 127/84 - juris).
  • BGH, 02.10.1973 - 1 StR 217/73

    Möglichkeit der Abtrennung eines Verfahrens wegen einer Jugendstraftat von einem

    Auszug aus KG, 06.02.1987 - 1 WF 3000/85
    Besteht danach aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen der Antragstellerin und der ihr beigeordneten Rechtsanwältin dem Grunde nach ein Anspruch der Rechtsanwältin gegen die Antragstellerin auf Zahlung der ihr zustehenden gesetzlichen Gebühren und Auslagen, dann kann die Antragstellerin auch nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO im eigenen Namen von dem unterlegenen Antragsgegner Erstattung verlangen, denn das in dem Verhältnis des Rechtsanwalts zu seiner Partei bestehende gesetzliche Forderungsverbot des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO hat - ähnlich wie eine Vereinbarung dieses Inhalts zwischen dem Rechtsanwalt und seiner Partei (vgl. hierzu etwa OLG Hamburg MDR 1974, 54) - keine Außenwirkung, schränkt also den Erstattungsanspruch gegen den Gegner nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nicht ein (im Ergebnis ebenso Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 126 Rdn. 7, 16; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 46. Aufl. § 126 Anm. 1 A und C; Riedel/Sußbauer, aaO).
  • BGH, 09.07.2009 - VII ZB 56/08

    Kostenerstattungsansprüche der obsiegenden Partei nach Bewilligung von

    Die bedürftige Partei hat einen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei auch dann, wenn ihr zahlungsfreie Prozesskostenhilfe bewilligt wurde (OLG Koblenz, JurBüro 2000, 145; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 287 ; KG, Rpfleger 1987, 333; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 126 Rdn. 12; Zöller/Philippi, aaO, § 126 Rdn. 9; Musielak/Fischer, ZPO, 6. Aufl., § 122 Rdn. 7; MünchKommZPO-Wax, 3. Aufl., § 126 Rdn. 3).
  • OLG Celle, 30.07.2013 - 2 W 165/13

    Anforderungen an die Stellung eines eigenen Kostfestsetzungsantrags durch den

    Auch aus § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ergibt sich nach in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegender Auffassung nicht, dass die Partei dem beigeordneten Rechtsanwalt kein Honorar schuldet, sondern im Gegenteil, dass ein Honoraranspruch entsteht, der Rechtsanwalt ihn aber - ähnlich wie bei einem gestundeten Anspruch - nicht durchsetzen darf (vgl. OLG Koblenz JurBüro 2000, 145 f.; KG Rpfleger 1987, 333; OLG Hamburg MDR 1985, 941; OLG Nürnberg AnwBl. 1983, 570; Zöller-Geimer, ZPO, 29. Aufl. § 126 Rdnr. 9).
  • KG, 14.10.1987 - 1 WF 4663/86
    Dem entspricht zwar die hier gegebene Fallgestaltung insoweit nicht, als die in Streit befindlichen Differenzkosten tatsächlich entstanden sind, der Antragsteller vielmehr nur an ihrer Durchsetzung derzeit gehindert ist, weil die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nach § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bewirkt, daß der Anspruch des Rechtsanwalts gegen seine Partei zu einer Naturalobligation wird, bzw. sie zu einer Stundung des Anspruchs führt (vgl. dazu Senat JurBüro 1987, 773).
  • OLG München, 14.01.1987 - 3 U 3777/86

    Zugehörigkeit eines Sparbuches zum Nachlass

    OLG München, Beschluß vom 27. Januar 1987 - 11 WF 506/87 JurBüro 1987, 773 = AnwBl 1989, 58.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.02.1987 - 8 AR 2/87   

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https://dejure.org/1987,11992
OLG Stuttgart, 24.02.1987 - 8 AR 2/87 (https://dejure.org/1987,11992)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.02.1987 - 8 AR 2/87 (https://dejure.org/1987,11992)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Februar 1987 - 8 AR 2/87 (https://dejure.org/1987,11992)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 333
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.02.1987 - 14 W 110/87   

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https://dejure.org/1987,7145
OLG Koblenz, 13.02.1987 - 14 W 110/87 (https://dejure.org/1987,7145)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.1987 - 14 W 110/87 (https://dejure.org/1987,7145)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 1987 - 14 W 110/87 (https://dejure.org/1987,7145)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostengrundentscheidung; Zweitschuldner; Erstschuldner; Prozeßkostenhilfebewilligung; Gerichtskosten; Kostenentscheidung; Entscheidungsschuldner

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 42
  • Rpfleger 1987, 333
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 08.01.1997 - 11 WF 1237/96

    Keine Verrechnung nichtgeschuldeter Vorschüsse nach Erlaß der Kostenentscheidung

    Die hilfsbedürftige Partei kann sich hier regelmäßig nicht auf § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG berufen, weil diese Vorschrift sich nach der ganz überwiegenden Auffassung nicht auf Gebühren oder Auslagen bezieht, die vor dem Zeitpunkt der gerichtlichen Kostenentscheidung (erst danach gibt es den Entscheidungsschuldner nach § 54 Nr. 1 GKG , an den § 58 Abs. 2 anknüpft) bezahlt worden sind (vgl. Senat, JurBüro 1980, 1424 = Rpfleger 1980, 394 = MDR 1990, 855 = AnwBl. 1980, 376; Senatsbeschluß vom 10.10.1995 - 11 W 2412/95 - OLG Koblenz, Rpfleger 1987, 333 ; OLG Hamm, MDR 1994, 104 ; Markl/Meyer, GKG , 3. Aufl., Rdnr. 27 zu § 58).
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