Rechtsprechung
   BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 116/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3278
BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 116/86 (https://dejure.org/1987,3278)
BayObLG, Entscheidung vom 03.12.1987 - BReg. 2 Z 116/86 (https://dejure.org/1987,3278)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Dezember 1987 - BReg. 2 Z 116/86 (https://dejure.org/1987,3278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 19, 22; BayWG Art. 7 Abs. 1
    Grundbuchberichtigung bei natürlicher Bachverlegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit eines Veränderungsnachweises für die Berichtigung des Grundbuchs im Zusammenhang mit der Veränderung eines Bachlaufes; Beantragung der Berichtigung des Grundbuchs bezüglich der durch natürliche Bachverlegung (Überflutung) eingetretenen Grenzänderung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GBO § 22; BayWG Art. 7 Abs. 1; BayGBGA § 45
    Darstellung einer Grenzveränderung infolge Überflutung nach Art. 7 Abs. 1 BayWG durch einen Veränderungsnachweis des Vermessungsamts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 1164 (Ls.)
  • Rpfleger 1988, 254
  • BayObLGZ 1987 Nr. 66
  • BayObLGZ 1987, 410
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 11/05

    Umfang der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs

    Da im Rechtsverkehr Klarheit darüber bestehen muss, auf welchen konkreten Teil der Erdoberfläche sich ein eingetragenes Recht bezieht, besteht heute Einigkeit darüber, dass sich die Richtigkeitsvermutung des Grundbuches auch auf den sich aus dem Liegenschaftskataster ergebenden Grenzverlauf erstreckt (RGZ 73, 125, 129; BayObLGZ 1987, 410, 412 f.; OLG Frankfurt, OLGZ 1985, 156, 157 f.; OLG Nürnberg, MDR 1976, 666; OLG Celle, NJW 1956, 632, 633; Bengel/Simmerding, Grundbuch, Grundstück, Grenze, 5. Aufl., Anh. zu § 22 GBO Rdn. 1 f.; Demharter, GBO, 25. Aufl., § 2 Rdn. 26; Erman/Lorenz, BGB, 11. Aufl., § 891 Rdn. 7; Lutter, AcP 164, 122, 138; MünchKomm-BGB/Wacke, 4. Aufl., § 891 Rdn. 11; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 891 Rdn. 6; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 891 Rdn. 8; Soergel/Bauer, aaO, § 920 Rdn. 3; Staudinger/Gursky, BGB [2002], § 891 Rdn. 21 ff.; Staudinger/Roth, aaO, § 920 Rdn. 2).
  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 260/97

    Pflicht des Notars zur Ermittlung der Wohnungsgröße

    Eine unrichtige Berechnung der Wohn- und Nutzfläche des Wohnungseigentums in einer Unterlage, die als Anlage der Eintragungsbewilligung zu den Grundakten gelangt ist (§ 7 Abs. 4 WEG), betrifft einen tatsächlichen Umstand, auf den sich die Rechtsvermutung des § 891 BGB und der öffentliche Glaube des Grundbuchs gemäß § 892 BGB nicht erstrecken (BayObLGZ 1976, 106, 109; 1987, 410, 411; BayObLG DNotZ 1980, 745, 746; OLG Oldenburg Rpfleger 1991, 412; 1992, 387; Demharter, Grundbuchordnung 22. Aufl. § 2 Rdnr. 26).

    Eine solche rein tatsächliche Größenangabe fällt nicht unter § 22 GBO und kann jederzeit ohne Einhaltung der Form des § 29 GBO berichtigt werden (BayObLGZ 1987, 410, 412; OLG Oldenburg Rpfleger 1991, 412; Demharter, aaO, § 22 Rdnr. 23).

  • OLG München, 12.03.2014 - 34 Wx 467/13

    Berichtigung des Wohnungsgrundbuchs bei "vertauschten" Wohnungen: Pfändung des

    Unrichtig ist hiernach das Grundbuch, wenn sein Inhalt hinsichtlich eines Rechts - etwa des Eigentums - an einem Grundstück mit der wahren, d. h. materiellen Rechtslage nicht übereinstimmt (BayObLG Rpfleger 1988, 254; Hügel/Holzer aaO.).
  • OLG München, 21.11.2018 - 34 Wx 105/18

    Grundbuchberichtigung - Nachträgliche Dokumentation eines mittlerweile überholten

    Unrichtig ist das Grundbuch, wenn die formelle und die materielle Rechtslage divergieren, wenn also der Grundbuchinhalt - soweit er sich auf ein Recht an einem Grundstück, ein Recht an einem solchen Recht oder eine Verfügungsbeschränkung der in § 892 Abs. 1 BGB bezeichneten Art bezieht - nicht mit der materiellen Rechtslage übereinstimmt (vgl. § 894 BGB; BayObLG Rpfleger 1988, 254/255; Demharter § 22 Rn. 4; Hügel/Holzer § 22 Rn. 25; Schäfer in Bauer/Schaub § 22 Rn. 37 f.).
  • BGH, 14.12.1989 - III ZR 288/88

    Eigentum an überfluteten Landflächen an einer Bundeswasserstraße

    Der öffentliche Glaube des Grundbuchs wirkt auch nicht bei Grenzveränderungen infolge Überflutung oder Anlandung (vgl. BayObLGZ 1987, 410, 413 f. = BayVBl 1988, 282, 283, m. w. Nachw.).
  • OLG München, 30.06.2014 - 34 Wx 168/14

    Grundbuchantragsverfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung

    Unrichtig ist hiernach das Grundbuch, wenn sein Inhalt hinsichtlich eines Rechts an einem Grundstück mit der wahren, d. h. materiellen Rechtslage nicht übereinstimmt (BayObLG Rpfleger 1988, 254/255; Hügel/Holzer a. a. O.).
  • VG München, 19.02.2020 - M 23 K 19.2885

    Erfolglose Klage gegen einen auf einem Grenzfeststellungsvertrag beruhenden

    Insofern begründet das Grundbuch auch keinen öffentlichen Glauben gem. §§ 891 ff BGB (BayObLG, B. v. 3.12.1987 - BReg 2 Z 116/86 - juris Rn. 27).

    Da sich somit die materiell-rechtliche Eigentumsgrenze nach den Vorschriften des Wasserrechts bestimmt und einem FN insoweit keine gestaltende Änderung der Rechtslage zukommt, können - was der Gesetzgeber in dieser Konstellation hinnimmt - Katastergrenze und Eigentumsgrenze erheblich voneinander abweichen, ohne dass hierdurch die Rechtmäßigkeit der katastermäßigen Behandlung berührt wird (vgl. Bengel/Simmerding, Grundbuch Grundstück Grenze Handbuch zur Grundbuchordnung unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Fragen, 5. Aufl. 2000, Rn. 92) und auch ohne dass durch eine katastertechnische Behandlung etwa durch einen Fortführungsnachweis die Grundstücksbetroffenen geschädigt werden könnten (BayObLG, B.v. 3.12.1987 - BReg 2 Z 116/86 - juris Rn. 23).

  • OLG Oldenburg, 06.05.1991 - 5 W 42/91

    Berichtigung, Anlandung, Überflutung, Eigentumserwerb, originärer, Glaube,

    Nur bei diesen Angaben bedarf es im Gegensatz zu solchen rein tatsächlicher Art für die Berichtigung des Grundstückes des Nachweises der Unrichtigkeit in der Form des § 29 GBO (vgl. nur BayObLGZ 1987, 410, 412; 1969, 284, 288; Horber/Demharter, GBO, 18. Aufl., § 22 Anm. 7 a jeweils m.w.N.).

    Aus diesem Grundeentfaltet der öffentliche Glaube des Grundbuchs vor allem bei Anlandungen und - wie hier - Überflutungen keine Wirkung (vgl. nur BGH NJW 1990, 3263, 3265; BayObLGZ 1987, 410, 412 jeweils m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 17.06.2014 - 3 W 19/14

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Formerfordernisse bei Eintragung eines

    Für die von den Beteiligten beantragte Grundbuchberichtigung gemäß § 22 GBO bedarf es der Bewilligung nach § 19 GBO dann nicht, wenn die Unrichtigkeit, also die Nichtübereinstimmung des Grundbuchs in Ansehung eines Rechts an einem Grundstück mit der wirklichen Rechtslage (§ 894 BGB), in der Form des § 29 GBO nachgewiesen wird (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2011, Az. 3W 86/11; BayObLG, Rpfleger 1988, 254; Demharter, Grundbuchordnung, 29. Auflage 2014, § 22, Rdnr. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.07.2021 - 19 ZB 20.846

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen auf einem

    Veränderungen an den Gewässern müssen ohne Rücksicht auf den rechtsbegründenden Charakter einer Veränderung auch außerhalb der förmlichen Uferlinienfeststellung bei sich bietender Gelegenheit aufgemessen und in den öffentlichen Büchern nachgetragen werden; bei Veränderungen infolge Überflutungen und natürlicher Verlandungen handelt es sich um Berichtigungen tatsächlicher Art, die aufgrund eines Veränderungsnachweises der Vermessungsbehörde (vorzugsweise im Benehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümer) in das Grundbuch zu übernehmen sind (vgl. Bengel/Simmerding, Grundbuch, Grundstück, Grenze, 5. Aufl. 2000, § 22 Rn. 94; BayObLG, B.v. 3.12.1987 - BReg 2 Z 116/86 - juris Rn. 27).

    Die im Grundbuch ausgewiesenen Grundstücksgrenzen stehen insoweit nicht unter dem Schutz der §§ 891, 892 BGB (vgl. BayObLG, B.v. 3.12.1987, a.a.O., juris Rn. 27).

  • OLG München, 01.03.2013 - 34 Wx 377/12

    Grundbuchgrundstück: Rechtliche Zugehörigkeit eines Anliegerwegs als

  • OLG München, 22.07.2011 - 34 Wx 148/11

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Veränderungsnachweises betreffend die

  • OLG München, 13.02.2015 - 34 Wx 484/14

    Notwendigkeit des Nachweises der Unrichtigkeit des Grundbuches

  • OLG München, 20.03.2007 - 32 Wx 22/07

    Keine Überprüfung der sachlichen Berechtigung des vom Vermessungsamt erstellten

  • OLG Brandenburg, 24.03.2022 - 5 U 96/19

    Anspruch auf Herausgabe von Flächen; Vermutung der Rechtsinhaberschaft nach einer

  • OLG München, 06.02.2023 - 34 Wx 5/23

    Zum Erlöschen der Auflassungsvormerkung bei bestandskräftiger Versagung der

  • BayObLG, 11.05.2000 - 2Z BR 14/00

    Vollzug eines Veränderungsnachweises

  • BayObLG, 21.10.1997 - 2Z BR 109/97

    Dingliche Rechtslage bei Anliegerweg - Grundbuchberichtigung wegen angeblich

  • BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 105/95

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung

  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97

    Auslegung von Auflassungserklärungen - Anteil an Anliegerweg bei Veräußerung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht