Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 12.02.1988

Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1988 - II ZB 69/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,830
BGH, 21.03.1988 - II ZB 69/87 (https://dejure.org/1988,830)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1988 - II ZB 69/87 (https://dejure.org/1988,830)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1988 - II ZB 69/87 (https://dejure.org/1988,830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung einer beschränkten Prokura ohne Beschränkungszusatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 104, 61
  • NJW 1988, 1840
  • NJW-RR 1988, 928 (Ls.)
  • ZIP 1988, 702
  • MDR 1988, 751
  • DNotZ 1989, 236
  • BB 1988, 1065
  • DB 1988, 1648
  • Rpfleger 1988, 315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 11.06.1986 - BReg. 3 Z 77/86

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister

    Auszug aus BGH, 21.03.1988 - II ZB 69/87
    Es sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 11. Juni 1986 (MittBayNot 1987, 50) und des Oberlandesgerichts Köln vom 4. November 1976 (Rpfleger 1977, 174) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Was in einem späteren Eintragungsverfahren beschwerdefähig ist, muß auch bei der ursprünglichen Eintragung als selbständiges Element der Beschwerde zugänglich sein (Schmidt in einer Anmerkung zum Beschl. des BayObLG v. 11. Juni 1986, a.a.O., 51, 52 f).

  • OLG Frankfurt, 11.02.1983 - 20 W 561/82

    Testamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil

    Auszug aus BGH, 21.03.1988 - II ZB 69/87
    Die Eintragung in das Handelsregister ist zwar nicht rechtsmittelfähig (KGJ 33 A 315; 41 A 102; 48 A 137; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 189, 190; Hachenburg/Ulmer, GmbHG 7. Aufl. 1975 § 10 Rdn. 23; Scholz/Winter, GmbHG 6. Aufl. § 10 Rdn. 4; Keidel-Kunze-Winkler, FGG 12. Aufl. § 19 Rdn. 5; Staub/Hüffer, HGB 4. Aufl. § 8 Rdn. 86; Baums, Eintragung und Löschung von Gesellschafterbeschlüssen, 1981, S. 167).
  • LG Köln, 10.04.1987 - 87 T 8/87
    Auszug aus BGH, 21.03.1988 - II ZB 69/87
    Denn Aufgabe des Handelsregisters der Zweigniederlassung ist es, über die Verhältnisse der Zweigniederlassung erschöpfend Auskunft zu geben (Beschl. des OLG Köln v. 4. November 1976, a.a.O.; Beschl. des LG Mannheim vom 29. Mai 1963 bei Heinsius, BB 1963, 1036; Groß, Rpfleger 1977, 153, 155, 156; Walchshöfer, Rpfleger 1975, 381, 383; Ziegler, Rpfleger 1987, 375, 376); dazu zählt auch die bei einer Aktiengesellschaft mögliche Beschränkung der Vertretungsbefugnis eines Prokuristen (vgl. § 50 Abs. 3 HGB, § 42 Abs. 2 AktG), so daß auch die ohne den Beschränkungsvermerk im Handelsregister der Zweigniederlassung eingetragene Prokura zumindest eine Filialprokura ist.
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    b) Es entspricht zunächst einhelliger Auffassung, dass gegen Eintragungen im Handelsregister wegen deren Publizitätswirkungen die Beschwerde nicht statthaft ist (BGHZ 104, 61, 63; BayObLGZ 1986, 540, 541; 1991, 337, 339; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl. 2003, § 142 Rn. 4; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.02.2015 - II ZB 12/14

    Handelsregisterverfahren: Anspruch einer GmbH-Geschäftsführerin auf Löschung

    Was einmal publik gemacht wurde, kann insoweit nicht mehr rückgängig gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1988 - II ZB 69/87, BGHZ 104, 61, 63), wie § 383 Abs. 3 FamFG seit dem FGG-Reformgesetz ausdrücklich klarstellt (vgl. Keidel/Heinemann, FamFG, 18. Aufl., § 383 Rn. 22; MünchKommFamFG/Krafka, 2. Aufl., § 383 Rn. 10; Nedden-Boeger in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 4. Aufl., § 383 Rn. 31).
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auch die Registereintragung einer Zweigniederlassung hat den Zweck, die Verhältnisse möglichst deutlich wiederzugeben (BGH 21. März 1988 - II ZB 69/87 - BGHZ 104, 61).
  • BFH, 16.02.1994 - II R 125/90

    Verschmelzung von Genossenschaften

    Die Tatsache, daß die Eintragung als solche nicht beschwerdefähig ist (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 21. März 1988 II ZB 69/87, BGHE 104, 61, 63, m. w. N.), ist in diesem Zusammenhang ohne Belang.
  • OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 315/05

    Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten

    Eine Eintragung des in aller Regel sehr umfangreichen Gegenstandes des Unternehmens der private limited company würde darüber hinaus auch den Zweck des deutschen Handelsregisters, Aussagen gerade über die Verhältnisse der Zweigniederlassung zu treffen (vgl. BGH BB 1988, 1065), widersprechen und die Übersichtlichkeit und den Informationsgehalt des Registers erheblich beeinträchtigen.
  • LAG Hessen, 10.12.2007 - 16 Sa 970/07

    Arbeitnehmerentsendung - Unternehmenssitz im Ausland - Einschränkung der

    Damit kann sich jeder Dritte darauf berufen, dass tatsächlich eine Zweigstelle mit der gesetzlich vorausgesetzten Selbständigkeit besteht (vgl. BAG 25. Januar 2005 aaO.) Die Registereintragung einer Zweigniederlassung hat den Zweck, die Verhältnisse möglichst deutlich wiederzugeben (BGH 21. März 1988 BGHZ 104, 61).
  • OLG München, 15.03.2023 - 7 AktG 5/22

    Freigabeverfahren bei Unter-pari-Emission

    Die Entscheidung des Registerrichters, die Eintragung vorzunehmen, ist unanfechtbar (Koch, AktG, 16. Aufl., § 181 Rn. 18 iVm § 184 Rn. 7; vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.1988 - II ZB 69/87, juris-Rn. 7).
  • OLG Köln, 22.02.1995 - 2 Wx 5/95

    Eintragung der beschränkten Befreiung vom Verbot des § 181 BGB in das

    hin rückgängig gemacht werden darf (vgl. BGHZ 104, 61, 63 = DNotZ 1989, 230 ; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 189 = DNotZ 1983, 384 ; Baumbach/Hopt, 29. Aufl. 1995, § 8 HGB , Rd.-Nr. 10; KeidelfKahl, 13. Aufl. 1992, § 19 FGG , Rd.-Nr. 5; Staub/Hüffer, 4. Aufl. 1982, § 8 HGB , Rd,-Nr. 86; teilw. m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.1998 - 3 Wx 27/98

    Handelsregister; Handelsregistersache; Gesamtprokura; GmbH; Entziehung; Löschung;

    Ob von diesem Grundsatz Ausnahmen zu machen sind, wenn lediglich die Ergänzung einer vorgenommenen Eintragung verfolgt wird (vgl. BGHZ 104, 61, 63), kann hier dahinstehen, denn ein solcher Ausnahmefall liegt nicht vor.
  • KG, 08.07.2021 - 22 W 1039/20

    Handelsregistersache: Voraussetzungen der Löschung einer Eintragung als Mitglied

    Registereintragungen können immer nur mit Wirkung für die Zukunft beseitigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1988 - II ZB 69/87 -, BGHZ 104, 61-66 Rdn. 7; OLG Köln, Beschluss vom 04. Februar 2004 - 2 Wx 36/03 -, juris Rdn. 37; BeckOK-HGB/Müther, § 8 Rdn. 17).
  • KG, 05.07.2021 - 22 W 1039/20

    Rechtsverhältnisse einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung

  • OLG Rostock, 26.09.1995 - 4 W 22/95

    Umwandlung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften nach dem

  • FG Niedersachsen, 14.11.2001 - 2 K 138/98

    Rechtzeitiger Nachweis der Bevollmächtigung für die Klageerhebung durch lediglich

  • BayObLG, 07.07.1988 - BReg. 3 Z 76/88

    Richtervorbehalt; Ersteintragung; GmbH; Handelsregister; Ergänzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.02.1988 - 11 W 162/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4260
OLG Karlsruhe, 12.02.1988 - 11 W 162/87 (https://dejure.org/1988,4260)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.02.1988 - 11 W 162/87 (https://dejure.org/1988,4260)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 11 W 162/87 (https://dejure.org/1988,4260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erbscheinserteilung; Bindung des Gerichts an den nicht angefochtenen früheren Beschwerdebeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.1988 - 11 W 162/87
    Das hat zur Folge, daß im Erbscheinsverfahren sowohl das Amts- und Landgericht wie auch der Senat an die Auffassung des Landgerichts, die es in einer nicht angefochtenen früheren Beschwerdeentscheidung vertreten hat, gebunden sind (allgemeine Meinung, vgl. BGHZ 15, 122; KG MDR 80, 766; BayObLG FamRZ 85, 839; Keidel/Kuntze/Winkler 12. Aufl. Rdn. 8 zu § 25 FGG m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.1988 - 11 W 162/87
    Ein solcher kann ausnahmsweise erteilt werden, sofern eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines später als unrichtig wieder einzuziehenden Erbscheines zu vermeiden (BGHZ 20, 255; Keidel/Kuntze/Winkler a.a.O. Rdn. 1 zu § 84 FGG ; Palandt 46. Aufl. Anm. 5 zu § 2353 BGB jew.m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04

    Gesamtvermögensgeschäft (§ 1365 BGB) als Hindernis für Grundbucheintragung

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit das Beschwerdegericht - auch außerhalb der Fälle der Aufhebung und Zurückverweisung (vgl. insoweit BGH NJW 1955, 21; KG MDR 1980, 766; BayObLG Rpfleger 1974, 148, 149; OLG Hamm OLGZ 1968, 80, 82) - in Fällen der Zurückweisung der Beschwerde gegen ein ablehnende Entscheidung grundsätzlich an seine Entscheidung gebunden ist (OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315; OLG Hamm NJW 1970, 2118).
  • OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16

    Nachweis der Erbfolge, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der

    Eine Bindung besteht erst Recht nicht, wenn sich aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel ein anderer Sachverhalt ergibt (OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315; OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; Demharter § 77 Rn. 3), der dazu führen könnte, dass der Nachweis in Form des Erbscheins überflüssig wird.
  • BayObLG, 30.11.1995 - 1Z BR 86/95

    Zur Wirkung aufeinander folgender letztwilliger Verfügungen

    Dies ergibt sich, soweit ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen wurde, bereits aus diesem Umstand (BayObLGZ 1986, 118, 120), im übrigen daraus, daß das Landgericht ein Erbrecht der Beteiligten zu 1 verneint hat und durch diese für das Nachlaßgericht bindende (vgl. OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315) Auffassung die von der Beteiligten zu 1 entsprechend ihrem Erbscheinsantrag in Anspruch genommene Erbenstellung beeinträchtigt wird (§ 20 Abs. 1 und 2 FGG).
  • OLG Köln, 22.11.2006 - 2 Wx 23/06

    Beschwerdeberechtigung des weiteren Beschwerdeführers bei einer erfolgreichen

    Das Erstgericht ist nur an die Beurteilung der Sach- und Rechtslage gebunden, die der aufhebenden Entscheidung des Beschwerdegerichts unmittelbar zugrunde liegt (BayObLG, NJW-RR 1998, 798; KG, MDR 1980, 766; OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315; Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, § 25 Rn. 25 mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98

    Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines

    Da er gleichsam an die Stelle der abschließenden Entscheidung tritt (BayObLGZ 1994, 73/76 und 1995, 79/83), kommt eine dem Vorbescheid aufhebende Beschwerdeentscheidung jedenfalls dann der Zurückweisung des zugrundeliegenden Erbscheinsantrags gleich, wenn das Beschwerdegericht für das Nachlaßgericht bindend (vgl. OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315) die dem Antrag zugrundeliegende Erbenstellung verneint.
  • KG, 22.05.2001 - 1 W 2914/99

    Beanstandung der Kostenberechnung durch Kostenschuldner gegenüber dem Notar -

    Gleichwohl waren sie bei der erneuten Entscheidung des Landgerichts in dem angefochtenen Beschluss nicht bindend: Die Bindungswirkung an die der Aufhebung zugrundeliegende Rechtsauffassung des Rechtsbeschwerdegerichts tritt nämlich dann nicht ein, wenn sich aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel ein veränderter Sachverhalt ergibt (BGH NJW 1996, 924 [925] zu § 565 ZPO; OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 25, Rdn. 8; MK/Wenzel, ZPO, 2. Aufl, § 565, Rdn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht