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   BayObLG, 11.05.1988 - BReg. 3 Z 51/88   

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https://dejure.org/1988,5125
BayObLG, 11.05.1988 - BReg. 3 Z 51/88 (https://dejure.org/1988,5125)
BayObLG, Entscheidung vom 11.05.1988 - BReg. 3 Z 51/88 (https://dejure.org/1988,5125)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Mai 1988 - BReg. 3 Z 51/88 (https://dejure.org/1988,5125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1821, 1829; FGG §§ 16, 20, 55 Abs. 1, § 62
    Bekanntmachung der Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdeberechtigung bei Verwerfung der Erstbeschwerde wegen fehlender Beschwerdebefugnis; Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung; Behandlung eines Rechtsmittels als weitere Beschwerde; Ermächtigung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1321 (Ls.)
  • Rpfleger 1988, 482
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 283/15

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung: Beschwerde des

    Für diesen Ausnahmefall ist die Beschwerdeberechtigung des Vertragspartners gemäß § 59 Abs. 1 FamFG daher gegeben (allgM, vgl. etwa OLG Celle NJW-RR 2012, 73, 74; OLG München MDR 2009, 1001; BayObLG FamRZ 1995, 302; Rpfleger 1988, 482; FamRZ 1977, 141, 142 mwN; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142, 143; jurisPK-BGB/Lafontaine [Stand: 15. Juni 2015] § 1828 Rn. 117; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1828 Rn. 57; Staudinger/Veit BGB [2014] § 1828 Rn. 87).
  • OLG München, 15.06.2009 - 33 Wx 79/09

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundstücksveräußerung durch einen

    Wird die gerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Kaufvertrages über ein Grundstück des Betroffenen abgelehnt, steht dem Käufer regelmäßig kein Beschwerderecht zu (vgl. z. B. BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229).

    Denn ein Recht des Dritten gemäß § 20 Abs. 1 FGG wird hierdurch nicht verletzt, weil die Versagung der Genehmigung nicht unmittelbar in seine Rechte eingreift (OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 423; BayObLG Rpfleger 1988, 482; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142; OLG Rostock NJW-RR 2006, 1229; Palandt/Diederichsen BGB 68. Aufl. 2009 § 1828 Rn. 19).

    c) Soweit in der Rechtsprechung in engem Rahmen Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen werden (z.B. beim Vorbringen, das Rechtsgeschäft habe überhaupt keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedurft, vgl. BayObLG FamRZ 1977, 141 und Rpfleger 1988, 482), liegt eine solche Konstellation hier ersichtlich nicht vor.

  • BayObLG, 09.01.1992 - BReg. 1 Z 47/91

    Beschwerde gegen Verwerfung einer Erstbeschwerde als unzulässig; Erstbeschwerde

    Es kann dahinstehen, ob die Beschwerdeberechtigung entfällt, wenn feststeht, dass der Beschwerdeführer keinesfalls Erbe geworden ist (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1321 m.w.Nachw.).

    Wenn aber die Nachprüfung der Beschwerdeberechtigung eine Sachprüfung erforderlich macht, ist das Rechtsmittel nicht unzulässig (BGH MDR 1963, 39; BayObLG FamRZ 1988, 1321 ; Soergel/Damrau BGB 11.Aufl. S 2353 Rn. 41 und § 2361 Rn. 17).

    Ist die Erstbeschwerde zu Unrecht wegen fehlender Beschwerdebefugnis als unzulässig angesehen worden, so ist in der Regel zurückzuverweisen (BayObLG FamRZ 1988, 1321 ; Jansen FGG 2.Aufl. Rn. 50 und 51, Keidel/Kuntze FGG 12. Aufl. Rn. 66 m. w. Nachw., jeweils zu § 27).

  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten -

    Soweit aus einer früheren Entscheidung des Senats (FamRZ 1988, 1321) etwas anderes entnommen werden könnte, hält der Senat daran nicht fest.
  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 337/95

    Bestellung eines Betreuers im ausschließlichen Interesse Dritter

    Da auch die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Erstbeschwerde gegeben sind, ist der landgerichtliche Beschluß aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Behandlung und erneuten Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückzuverweisen (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1321 ).
  • OLG München, 13.09.2006 - 33 Wx 138/06

    Keine Beschwerdebefugnis des anderen Ehegatten gegen Genehmigung zum

    In der Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, dass etwa die Frage der Erteilung oder Versagung von Genehmigungen nach § 1828 BGB nur das Verhältnis des Vormundschaftsgerichts zu dem Vormund betrifft und daher in die Rechtssphäre eines Dritten, der auf die Erteilung der Genehmigung kein Recht hat, grundsätzlich nicht eingegriffen wird (BayObLG FamRZ 1988, 1321 [Ls.]; OLG Frankfurt RPfleger 1979, 423; OLG Schleswig BtPrax 1994, 142/143).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2023 - 14 W 49/23

    Beschwerde gegen den Beschluss über die nachlassgerichtliche Genehmigung des

    Die Beschwerdeberechtigung besteht ebenso, wenn die Genehmigung zu einem tatsächlich gar nicht genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäft versagt wurde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 11.05.1988 - BReg 3 Z 51/88, Rn. 22, juris).
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