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   OLG Stuttgart, 28.09.1988 - 8 W 443/88   

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OLG Stuttgart, 28.09.1988 - 8 W 443/88 (https://dejure.org/1988,7825)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.09.1988 - 8 W 443/88 (https://dejure.org/1988,7825)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. September 1988 - 8 W 443/88 (https://dejure.org/1988,7825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenbemessung im Nachlassverfahren im Falle einer Testamentseröffnung bei mehreren Gerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 485
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 18.01.1979 - 8 W 640/78
    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.09.1988 - 8 W 443/88
    Die vorliegende Eröffnung der widerrufenen Testamente ist auch nicht mit dem vom erkennenden Senat durch Beschluß vom 18.01.1979 - 8 W 640/78 - entschiedenen Fall zu vergleichen, in dem der Senat eine unrichtige Sachbehandlung annahm, weil dort der Testamentswiderruf der Vernichtung oder Veränderung der Testamentsurkunde gem. § 2255 BGB gleichzuachten war und nicht der geringste Anhaltspunkt dafür bestand, daß das widerrufene Testament noch irgendeine Bedeutung erlangen kann und ein gültiges weiteres Testament vorhanden war, das eine umfassende Regelung enthielt.
  • OLG Schleswig, 08.02.2000 - 9 W 216/99

    Höhe der Gebühr für die Eröffnung eines Erbvertrages bei späterem Verzicht auf

    Sie hat den Standpunkt vertreten, in Anlehnung an die herrschende Rechtsprechung (z.B. OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485) sei bei der Eröffnung einer widerrufenen, nichtigen oder sonst überholten letztwilligen Verfügung in einer besonderen weiteren Eröffnungsverhandlung der volle Nachlasswert und nicht etwa nur der Mindestwert zugrundezulegen.

    Dies ist für den gleich gelagerten Fall der Wertberechnung bei der Eröffnung überholter oder nichtiger Testamente die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt (vgl. BayObLG FGPrax 1997, 73; KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; Hartmann, KostG, 29. Aufl., § 103 Rdnr. 2; Göttlich/Mümmler, KostO, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung", Ziff. 1.4, S. 435).

  • KG, 19.02.2002 - 1 W 3146/00

    Gebühren für mehrere Testamentseröffnungen durch verschiedene

    Nach vom Senat geteilter und - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung der Oberlandesgerichte und herrschender Meinung in der Literatur gilt dies auch dann, wenn mehrere Verfügungen desselben Erblassers nacheinander eröffnet werden und in diesen jeweils über den gesamten Nachlass bzw. denselben Teil des Nachlasses verfügt worden ist (vgl. Senat JurBüro 1979, 1049; OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 77; OLG Frankfurt/Main JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485 und NJW-FER 1997, 67; OLG Köln Rpfleger 1992, 394 m.Anm.Stolte; BayObLG FamRZ 1997, 644 und NJW-FER 2000, 165; SchlHOLG SchlHA 2000, 204; offengelassen von OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 100/101; Hartmann, Kostengesetze, 31.Aufl., KostO, § 102 Rdn.4 und § 103 Rdn.2ff.; Göttlich/Mümmler, KostO, 14.Aufl., Stichwort "Eröffnung" 1.3.2.1).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 10 W 90/00

    Eröffnungsgebühr über vollen Nachlaßwert bei "Nachtrag" mit Änderungsvorbehalt zu

    Nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur folgt aus der Ausnahmevorschrift des § 103 Abs. 2 KostO, daß der Gesetzgeber für die Geschäftswertberechnung Überschneidungen des Regelungsbereichs mehrerer letztwilliger Verfügungen, gegebenenfalls auch die völlige Identität des Regelungsergebnisses, nicht als Ermäßigungsgrund anerkennen wollte, sofern die Eröffnung nicht bei dem selben Gericht gleichzeitig erfolgt (KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; OLG Köln Rpfleger 1992, 394; BayObLG FamRZ 1997, 644; LG Bayreuth, JurBüro 1986, 261; LG Siegen Rpfleger 1986, 182; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; Göttlich/Mümmler, Kommentar zur Kostenordnung, 12. Aufl., Stichwort "Eröffnung" Anm. 1.4; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 103 KostO, Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 23.03.1992 - 2 Wx 8/92

    Ausgestaltung der Berechnung der nachlassgerichtlichen Kostenansprüche für die

    Dies entspricht auch der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 1986, 55 f.; KG Rpfleger 1979, 277; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; LG Bayreuth JurBüro 1986, 261 f.; LG Duisburg Rpfleger 1988, 190; LG Siegen Rpfleger 1986, 182 f.; Göttlich/Mümmler, Kostenordnung, 10. Aufl., "Eröffnung" Anm. 1.32, S. 412; Rohs/Wedewer/Belchaus, Kostenordnung, 3. Aufl., § 102 Rn. 4).
  • BayObLG, 27.11.1996 - 3Z BR 195/96

    Festsetzung von Geschäftswerten (Nachlasswerten) für die Eröffnung von

    Das Amtsgericht folgt vielmehr mit seiner Auffassung, daß nach § 2260 BGB grundsätzlich jedes amtlich verwahrte oder nach § 2259 BGB abgelieferte Testament, somit auch ein widerrufenes oder durch Vorversterben des Bedachten überholtes Testament, zu eröffnen sei, zu Recht der herrschenden Meinung (vgl. z.B. BayObLGZ 1989, 323, 325; BayObLG Rpfleger 1988, 241 - Stichwort; KG Rpfleger 1979, 277; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 426; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 485; Palandt-Edenhofer BGB 55.Aufl. § 2260 Rn. 3).
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