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BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 1 Z 74/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 20
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Recht; Beschwerde; Erteilung; Testamentsvollstreckerzeugnis
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 1321
- Rpfleger 1988, 531
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.10.1962 - V BLw 8/62
Auszug aus BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 1 Z 74/87
beeinträchtigt ist, [so] muß die Sach- und Rechtslage von ihrem Standpunkt aus beurteilt werden (BGH MDR 1963, 39; Jansen, § 20 RdNr. 7).
- OLG Zweibrücken, 19.12.2001 - 3 W 272/01
Vereinsrecht: Beschwerde gegen Zurückweisung der Anregung auf Einleitung eines …
Hat in der Vorinstanz noch keine Sachprüfung stattgefunden, weil die Erstbeschwerde zu Unrecht wegen fehlenden Beschwerderechts als unzulässig verworfen wurde, so ist in der Regel - und auch hier - zurückzuverweisen (BayObLG Rpfleger 1988, 531, 532;… Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 66;… Jansen, FGG 2. Auflage § 27 Rdnr. 50). - KG, 26.08.1997 - 1 W 2905/97
Grundschuldlöschung wegen Nichtexistenz des Gläubigers im Berichtigungswege …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 05.12.2003 - 8 W 208/03
Voraussetzung für die Wirksamkeit eines sog. Drei-Zeugen-Testaments
Wenn die Darstellung des Beschwerdeführers nach dem festgestellten Sachverhalt möglich ist und die Nachprüfung der Beschwerdeberechtigung ein Eintreten in die Sachprüfung erforderlich machen würde, ist die Beschwerde nicht unzulässig (BayObLG Rpfleger 1988, 531).
- BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98
Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der …
Sie folgt daraus, daß der Beteiligte zu 3 für sich ein von dem angekündigten Erbschein abweichendes Erbrecht in Anspruch nimmt (§ 20 Abs. 1 FGG ; BayObLG FamRZ 1988, 1321 ; 1992, 1205). - BayObLG, 29.04.1999 - 1Z BR 88/98
Auswirkungen der unterbliebenen Anhörung möglicher gesetzlicher Erben im …
Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1 ergibt sich aus dem Umstand, daß sie selbst einen Erbschein abweichenden Inhalts beantragt hat und das von ihr beanspruchte Erbrecht durch einen Erbschein gemäß der landgerichtlichen Entscheidung - infolge der dem Erbschein nach §§ 2365 bis 2367 BGB zukommenden Wirkungen - beeinträchtigt wäre (§ 20 Abs. 1 , § 29 Abs. 4 FGG ; BayObLG FamRZ 1988, 1321 ; 1992, 1205). - BayObLG, 20.08.1998 - 1Z BR 25/98
Auslegung eines gemeinschaftlichen späteren Testaments mit einer …
Denn die Beschwerdeberechtigung fehlt, wenn - wie hier - feststeht, daß der Beschwerdeführer keinesfalls Erbe geworden ist (vgl. KG JR 1953, 422/423; BayObLG FamRZ 1988, 1321 ). - BayObLG, 12.04.1990 - 1a BReg Z 22/90
Anfechtung eines Testaments binnen Jahresfrist; Beginn der Anfechtungsfrist mit …
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