Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 29.09.1987

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.07.1987 - 3 Wx 206/87   

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https://dejure.org/1987,2479
OLG Düsseldorf, 13.07.1987 - 3 Wx 206/87 (https://dejure.org/1987,2479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.07.1987 - 3 Wx 206/87 (https://dejure.org/1987,2479)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juli 1987 - 3 Wx 206/87 (https://dejure.org/1987,2479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 5; WEG § 8; WEG § 10; GBO § 53; GBO § 78
    Nachträgliche Zuordnung von Stellplätzen durch den teilenden Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1491
  • DNotZ 1988, 35
  • Rpfleger 1988, 63
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 20.01.2012 - V ZR 125/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Vorbehalt der nachträglichen Begründung von

    2 Z 50/80">BayObLGZ 1985, 124, 128; BayObLG, Rpfleger 2001, 587; DNotZ 2005, 390, 391; OLG Hamm, NZM 1998, 673, 674; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 1491, 1492).
  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 139/17

    Antrag auf Eintragung eines aufschiebend bedingten Sondernutzungsrechts in das

    Ihr Sondereigentum wird durch die Zuordnung des ausschließlichen Nutzungsrechts zu einem bestimmten Sondereigentum allerdings nicht mehr (zusätzlich) verändert, so dass auch Drittberechtigte dadurch nicht beeinträchtigt werden können (vgl. auch OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 63; 1993, 193).

    Deshalb ist sowohl die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer als auch die der Grundpfandgläubiger im Fall der konkreten Zuordnung des Sondernutzungsrechts durch den nach der Teilungserklärung hierzu Berechtigten entbehrlich (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 63; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 63).

  • OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08

    Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

    Deshalb ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer der Wohnanlage sowie der Grundpfandgläubiger in diesem Fall bei der Eintragung des Sondernutzungsrechtes im Grundbuch entbehrlich (vgl. Senat a.a.O.; BayObLG a.a.O. und Rpfleger 1990, 63; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 63).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 101/01

    Wohnungseigentum - Teilungserklärung - Sondernutzungsrecht an künftiger

    Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Teilungserklärung diejenigen Wohnungseigentümer, die nicht Berechtigte des Sondernutzungsrechts sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden ( negative Komponente ) und dem Berechtigten das ausschließliche Benutzungsrecht zugestanden wird ( positive Komponente ) und diese Teilungserklärung ins Grundbuch eingetragen wird ( vgl. Senat NJW-RR 1987, 1491, 1492; Rpfl 1993, 193, 194; Bay ObLG Rpfl 1990, 63 ).

    Gegen die Zulässigkeit dieser in der Teilungserklärung enthaltenen aufschiebenden Bedingung bestehen keine Bedenken ( vgl. Senat NJW-RR 1987, 1491, 1492; OLG Frankfurt Rpfl 1998, 20, 21 ).

  • OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

    Der Fall einer gestreckten Sondernutzungsrechtsbegründung, in dem die übrigen Wohnungseigentümer bereits in der Teilungserklärung vom Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen werden und der teilende Eigentümer sich vorbehält, Sondernutzungsrechte bestimmten Miteigentümern zuzuordnen (vgl. BayObLGZ 1985, 378, 381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453), liegt hier nicht vor.
  • OLG Frankfurt, 18.08.1997 - 20 W 71/96

    Zuordnung von Kfz-Abstellplätzen bei Vollmacht aufgrund Teilungserklärung

    2 Z 115/89">Rpfleger 1990, 63 = WE 1991, 52 = DWE 1990, 113; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = NJW-RR 1987, 1491 = MittRhNotK 1987, 260 = Rpfleger 1988, 63 und Rpfleger 1993, 193 = ZMR 1993, 179; Palandt/Bassenge BGB 56. Aufl. § 15 WEG Rn. 18; Röll in MünchKommBGB 3. Aufl. § 10 WEG Rn. 35; Haegele/Schöner/Stöber GBR 10. Aufl. Rn. 2913; Ertl DNotZ 1988, 4/10).

    Im übrigen kann der Ausschluß der Miteigentümer vom Mitgebrauch der Kfz- Abstellplätze in der TE mit den genannten Wirkungen auch in der Weise erfolgen, daß der Fortfall des Mitgebrauchs im Sinne einer aufschiebenden Bedingung vom Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig gemacht wird (vgl. BayObLGZ 1985, 378 = DNotZ 1986, 479 mit Anm. Ertl = NJW-RR 1986, 93 = Rpfleger 1986, 132 = DWE 1986, 29; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = aaO und Rpfleger 1993, 193 = aaO; Palandt/Bassenge aaO § 15 WEG Rn. 20) und daß dieses künftige Ereignis auch in der Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers - insbesondere des Bauträgers - oder eines sonst hierzu Berechtigten - etwa des Verwalters (Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 10 Rn. 41; Hörer Rpfleger 1985, 108/109; Merle DWE 1986, 2/6; Rastätter BWNotZ 1988, 134/138) bestehen kann (BayObLG WE 1997, 235).

  • OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05

    Auslegung einer Teilungserklärung mit Berechtigung zur uneingeschränkten

    Anders als in Fallgestaltungen, in denen das Wort "ein" im Gesamtzusammenhang des auszulegenden Textes als unbestimmter Artikel verwendet wird (vgl. BGH NJW 1995, 529/530; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 1491/1492), liegt es nämlich hier aus der Sicht eines unbefangenen Lesers der Teilungserklärung nicht nahe, dass dem Inhaber des Sondernutzungsrechts die Befugnis eingeräumt werden sollte, mehrere Stationen auf dem Dach errichten zu lassen.
  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

    Die Regelung in der Teilungserklärung bewirkt, dass die Miteigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind (vgl. BayObLGZ 1985, 378/381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453).
  • OLG Hamm, 12.06.2012 - 15 Wx 99/11

    Wirksamkeit der Begründung eines Sondernutzungsrechts durch den teilenden

    2 Z 119/84|OLG Stuttgart; 07.11.1985; 8 REMiet 3/84">NJW-RR 1986, 93; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 1491; OLG Frankfurt FGPrax 1997, 221; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 2913a; Rapp in Beck'sches Notar-Handbuch, 5. Aufl., A III, Rn. 62a; Langhein in Kersten/Bühling, Formularbuch und Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, 23. Aufl., § 58, Rn. 62).

    Das Landgericht hat die oben wiedergegebene, am 13.07.1998 durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung und damit auf die Teilungserklärung im Grundbuch eingetragene Zuordnungsregelung zu Recht im Sinne dieser Bedingungslösung ausgelegt (vgl. auch Senat FGPrax 2009, 57 = DNotZ 2009, 383 und OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 1491).

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 123/01

    Wohnungseigentum - Teilung durch Alleineigentümer - Sondernutzungsrecht an

    Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Teilungserklärung diejenigen Wohnungseigentümer, die nicht Berechtigte des Sondernutzungsrechts sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden ( negative Komponente ) und dem Berechtigten das ausschließliche Benutzungsrecht zugestanden wird ( positive Komponente ) und diese Teilungserklärung ins Grundbuch eingetragen wird ( vgl. Senat NJW-RR 1987, 1491, 1492; Rpfl 1993, 193, 194; Bay ObLG Rpfl 1990, 63 ).

    Gegen die Zulässigkeit dieser in der Teilungserklärung enthaltenen aufschiebenden Bedingung bestehen keine Bedenken ( vgl. Senat NJW-RR 1987, 1491, 1492; OLG Frankfurt Rpfl 1998, 20, 21 ).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.1992 - 3 Wx 110/92

    Vorbehalt der späteren Zuordnung von Sondernutzungsrechten in der

  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

  • OLG München, 28.09.2015 - 34 Wx 84/14

    Notwendige Bestimmtheit der Beizeichnung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

  • LG Aachen, 11.11.1992 - 3 T 285/92

    Verwalterzustimmung bei Veräußerung durch Erben des teilenden Eigentümers

  • OLG Hamm, 01.12.1997 - 15 W 384/97

    Vorbehaltene Zuordnung von Sondernutzungsrechten

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.09.1987 - 3 W 107/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3438
OLG Zweibrücken, 29.09.1987 - 3 W 107/87 (https://dejure.org/1987,3438)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.09.1987 - 3 W 107/87 (https://dejure.org/1987,3438)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. September 1987 - 3 W 107/87 (https://dejure.org/1987,3438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1612
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Änderung der Unterhaltsbestimmung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Spannungen; Entfremdung; Abänderungsentscheidung; Bedürftiger; Natur; Unterhaltspflichtiger; Unterhalt; Unterhaltsberechtigter; Unterhalstschuldner; Änderungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1612

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 583
  • FamRZ 1988, 205
  • FamRZ 1988, 705
  • Rpfleger 1986, 63
  • Rpfleger 1988, 63
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 17.03.1986 - 3 W 58/86

    "Besondere Gründe" für eine Einschränkung des elterlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.1987 - 3 W 107/87
    Das gilt auch gegenüber einem volljährigen unverheirateten Kind (BGH FamRZ 1984, 37, 38 = BGHF 3, 1309; Senat FamRZ 1986, 1034 mwN).

    Unter "besonderen Gründen« iSv § 1612 Abs. 2 S. 2 BGB sind Umstände zu verstehen, die bei Abwägung der gesamten Verhältnisse schwerer wiegen als die Gründe, derentwegen das Gesetz den Eltern nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB das Recht einräumt, zu bestimmen, daß der Unterhalt in anderer Weise als durch eine Geldrente zu gewähren ist (allgemeine Ansicht, vgl. Senat FamRZ 1986, 1034 mwN).

    Diese Befugnis der Eltern hat ihre Grundlage darin, daß die enge verwandtschaftliche Beziehung und die Wahrung des Familienzusammenhalts eine Rücksichtnahme des trotz seiner Volljährigkeit noch unterhaltsbedürftigen, unverheirateten Kindes auf seine Eltern gebieten (vgl. Senat FamRZ 1986, 1034 mwN).

    Diese für das Bestimmungsrecht der Eltern maßgebenden Gründe treten hingegen dann zurück, wenn die Eltern, deren Erziehungsrecht mit der Volljährigkeit des Kindes endet (§§ 1626, 1631 BGB), auf die weitere Entwicklung und Ausbildung des von ihnen unterhaltenen volljährigen, unverheirateten Kindes in einer die Menschenwürde oder das Recht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 1, Art. 2 GG) verletzenden Weise Einfluß nehmen (Senat FamRZ 1986, 1034 mwN).

  • OLG Köln, 25.10.1976 - 16 Wx 113/76
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.1987 - 3 W 107/87
    Das Vormundschaftsgericht kann nach § 1612 Abs. 2 S. 2 BGB nur aus "besonderen Gründen« auf Antrag des Kindes die getroffene Bestimmung ändern, wobei eine solche Änderung als Ausnahme anzusehen ist (OLG Köln FamRZ 1977, 54; BayObLG FamRZ 1985, 513, 514; Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1987 - 3 W 193/86, und vom 27. September 1985 - 3 W 154/85, beide n.v.).
  • BayObLG, 25.03.1986 - BReg. 1 Z 5/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.1987 - 3 W 107/87
    In diesem Falle könnte es auch bedeutsam sein, ob einer der Beteiligten die Spannungen bzw. die Entfremdung in besonderer Weise verursacht hat (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 930).
  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 14/82

    Geltendmachung von übergeleiteten Unterhaltsansprüchen durch das Land gegenüber

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.1987 - 3 W 107/87
    Das gilt auch gegenüber einem volljährigen unverheirateten Kind (BGH FamRZ 1984, 37, 38 = BGHF 3, 1309; Senat FamRZ 1986, 1034 mwN).
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