Rechtsprechung
BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 26/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung des rechtlichen Gehörs in der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Befreiung eines Testamentsvollstreckers von den gesetzlichen Beschränkungen - Ausschluss der Eltern des Erben von der Vermögenssorge durch den Erblasser
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 19
Rechtliches Gehör in der freiwilligen Gerichtsbarkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 16.12.1987 - 8 T 33/87
- BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 26/88
Papierfundstellen
- NJW 1989, 985
- MDR 1989, 433
- FamRZ 1989, 271
- Rpfleger 1989, 104
- Rpfleger 1989, 107
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 26/88
Spätestens seit BVerfGE 19, 49 ist allgemein anerkannt, daß auch der Richter der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Beteiligten uneingeschränkt rechtliches Gehör zu gewähren hat. - BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des …
Auszug aus BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 26/88
Hierzu wird auf den gleichzeitig erlassenen Beschluß in der Sache IVa ZB 12/88 verwiesen.
- BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …
Gerichtsbarkeit Ä hier: für ein als Antragsgegner am Verfahren zur Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses beteiligtes, nicht ordnungsmäßig vertretenes Kind Ä vgl. neuerdings auch Bundesgerichtshof (Beschluß Ä IV a ZB 26/88 Ä v. 30.11.88, in FamRZ 1989 Heft 3 S. 271 = MDR 1989 Heft 5 S. 433 = NJW 1989 Heft 15 S. 985 = Rpfleger 1989 Heft 3 S. 107 = WM 1989 Nr. 8 S. 321 ). - OLG Rostock, 23.10.2008 - 10 WF 184/08
Bestellung eines Prozesspflegers im Sorgerechtsentziehungsverfahren
- OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 3 Wx 178/09
Erklärung der Prozessunfähigkeit eines Verfahrensbeteiligten durch das Gericht; …
Im Hinblick auf den in der Vorschrift des § 57 ZPO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken, dass der Rechtsschutz nicht an mangelnder gesetzlicher Vertretung scheitern soll (vgl. dazu: BVerwGE 25, 35, 40), ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, eine analoge Anwendung des § 57 ZPO auch im Falle der Prozessunfähigkeit einer Klagepartei (…BAG, a.a.O.) bzw. eines Beteiligten im FGG-Verfahren (BGH FamRZ 1989, 271) notwendig, weil dem - möglicherweise - Prozessunfähigen die Verfolgung seiner Rechte nicht dadurch abgeschnitten werden darf, dass die Prozessfähigkeit vom Prozessgericht bzw. vom Gericht für Wohnungseigentumssachen festgestellt werden muss, für die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters aber das Vormundschaftsgericht zuständig ist (…BAG, a.a.O. m.w.N.). - BayObLG, 26.05.1992 - 1Z BR 2/92
Rechtliches Gehör des Erben
(2) Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG , Art. 91 Abs. 1 BV) gilt auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (B GH NJW 1989, 985 ).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.10.1988 - 4 WF 321/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1989, 104
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 02.09.2002 - 22 WF 115/02
Überprüfung der Streitwertfestsetzumg für eine Ehesache im Beschwerdeverfahren
Das Gesetz verlangt also eine Gesamtabwägung aller aufgezeigten Bemessungsfaktoren (vgl. OLG Düsseldorf, JurBüro 1995, 252; OLG Hamm, Rpfleger 1989, 104, 105).