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   OLG Hamm, 19.10.1988 - 15 W 174/88   

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https://dejure.org/1988,2223
OLG Hamm, 19.10.1988 - 15 W 174/88 (https://dejure.org/1988,2223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.1988 - 15 W 174/88 (https://dejure.org/1988,2223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 1988 - 15 W 174/88 (https://dejure.org/1988,2223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 170
  • Rpfleger 1989, 148
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien

    Ein Antragsteller, der eine Berichtigung des Grundbuchs nach § 22 Abs. 1 GBO beantragt, hat - mit Ausnahme ganz entfernt liegender, theoretischer Möglichkeiten - lückenlos alles auszuräumen, was der begehrten berichtigenden Eintragung entgegenstehen könnte (BayObLGZ 1985, 225, 228, KG, KGR 2004, 544; OLG Hamm, OLGZ 1989, 9, 10).
  • OLG München, 28.07.2015 - 34 Wx 106/15

    Keine wirksame Erbanteilsübertragung mit GbR-Anteilen nach erfolgter

    Die Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Unrichtigkeitsnachweises gemäß § 22 Abs. 1 GBO setzt neben dem Nachweis der Unrichtigkeit voraus, dass der Antragsteller alle Möglichkeiten ausräumt, die der Richtigkeit der beantragten neuen Eintragung entgegenstehen würden (BayObLGZ 1991, 301/302; BayObLG Rpfleger 1992, 19; OLG Hamm Rpfleger 1989, 148; Demharter § 22 Rn. 37; Bauer/v. Oefele § 22 Rn. 171 und 174).
  • OLG München, 18.07.2012 - 34 Wx 158/12

    Grundbuchverfahren: Ausscheiden eines Mitberechtigten aus dem Kreis der dinglich

    Vielmehr hat der Antragsteller alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten neuen Eintragung entgegenstehen würden, wenn auch ganz entfernte Möglichkeiten nicht widerlegt zu werden brauchen (siehe etwa BayObLGZ 1995, 413/415 f.; OLG Hamm Rpfleger 1989, 148; Demharter § 22 Rn. 37 m.w.N.).

    Die Übertragbarkeit müsste in Abweichung zum gesetzlichen Inhalt (§ 1098 Abs. 1 Satz 1, § 473 Satz 1 BGB) Rechtsinhalt geworden sein (OLG Hamm Rpfleger 1989, 148; Palandt/Bassenge § 1094 Rn. 6).

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