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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.01.1989 - BReg. 1a Z 71/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6761
BayObLG, 31.01.1989 - BReg. 1a Z 71/88 (https://dejure.org/1989,6761)
BayObLG, Entscheidung vom 31.01.1989 - BReg. 1a Z 71/88 (https://dejure.org/1989,6761)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Januar 1989 - BReg. 1a Z 71/88 (https://dejure.org/1989,6761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Eigenmächtige Erhöhung von Vermächtnissen als schwerwiegender Pflichtenverstoß und damit als wichtiger Grund für die Entlassung; Handeln entgegen dem eindeutig erklärten Willen der Erblasserin und Schmälerung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 668
  • Rpfleger 1989, 186
  • Rpfleger 1989, 188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1989 - BReg. 1a Z 71/88
    Persönliche Spannungen zwischen einem Erben und dem Testamentsvollstrecker werden allein allerdings nur unter besonderen Umständen zu einer Entlassung führen können (vgl. BayObLGZ 1988, 42/49; Palandt/Edenhofer § 2227 Anm. 2 c m.w.Nachw.).

    Als ein wichtiger Grund im Sinn von § 2227 BGB ist ein nicht nur auf subjektiven Empfindungen, sondern auf Tatsachen beruhendes Mißtrauen anzusehen, zu dem der Testamentsvollstrecker, wenn auch ohne Verschulden, Anlaß gegeben hat (BayObLGZ 1988, 42/48).

  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Liegt ein wichtiger Grund vor, so ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (vgl. zu allem BayObLGZ 1976, 67/73 f. und 1985, 298/302 f. sowie BayObLG FamRZ 1989, 668/669 und 1991, 490 f.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.12.1988 - BReg. 2 Z 120/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4520
BayObLG, 13.12.1988 - BReg. 2 Z 120/88 (https://dejure.org/1988,4520)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.1988 - BReg. 2 Z 120/88 (https://dejure.org/1988,4520)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 1988 - BReg. 2 Z 120/88 (https://dejure.org/1988,4520)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1989, 188
  • Rpfleger 1989, 194
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2010 - 3 Wx 54/10

    Aufteilungsplan und gemeinschaftliche Sondernutzungsrechte

    Dieser Grundsatz verlangt klare und eindeutige Eintragungen und damit als Eintragungsgrundlage ebenso eindeutige Erklärungen hinsichtlich des betreffenden Grundstücks, des Berechtigten und des Umfangs sowie des Inhalts des einzutragenden Rechts (BayObLG RPfleger 1989, 194; Schneider in Rieke/Schmid KK-WEG § 7 Rdz. 178).
  • OLG München, 12.04.2013 - 34 Wx 124/13

    Grundbucheintragung: Bestimmtheit eines Sondernutzungsrechts

    Bei zur Sondernutzung zugewiesenen Flächen ist anerkannt, dass Bestimmbarkeit durch zeichnerische Darstellung (Skizze) genügt (BayObLGZ 1985, 204/207; BayObLG Rpfleger 1989, 194).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 112/93

    Bestimmung des Gegenstands eines Sondernutzungsrechts

    Es genügt allerdings, daß der Ausübungsbereich bestimmbar ist; zur Bezeichnung der betroffenen Grundstücksfläche kann auf einen Plan Bezug genommen werden (BayObLG Rpfleger 1989, 194).
  • OLG Naumburg, 10.12.1997 - 10 Wx 43/97

    Eintragungsfähigkeit eines Sondernutzungsrechts

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  • BayObLG, 21.10.1997 - 2Z BR 137/97

    Ausreichende Bestimmung der Sondernutzungsfläche durch Bezugnahme auf einen der

    An die Bestimmbarkeit der betreffenden Fläche sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie bei sonstigen Eintragungen in bezug auf einen Grundstücksteil (BayObLG Rpfleger 1989, 194; DNotZ 1994, 244; Demharter Anh. zu § 3 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 23.03.2004 - 15 W 72/03

    Errichtung eines Zauns auf einem Teil der Gemeinschaftsfläche ohne

    Zur Bezeichnung der Fläche kann u.a. auf eine Karte oder einen Plan Bezug genommen werden (BayObLG Rpfleger 1989, 194; DNotZ 1994, 244; Rpfleger 1998, 107).
  • BayObLG, 08.03.1990 - BReg. 3 Z 160/89
    Fehlt die Nichtabhilfeentscheidung des Rechtspflegers, so wird der darin liegende Verfahrensmangel nicht durch die Nichtabhilfeentscheidung des Richters geheilt (im Anschluß an BayObLG Rpfleger 1989, 188).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.11.1988 - BReg. 3 Z 131/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5496
BayObLG, 17.11.1988 - BReg. 3 Z 131/88 (https://dejure.org/1988,5496)
BayObLG, Entscheidung vom 17.11.1988 - BReg. 3 Z 131/88 (https://dejure.org/1988,5496)
BayObLG, Entscheidung vom 17. November 1988 - BReg. 3 Z 131/88 (https://dejure.org/1988,5496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WohnGebBefrG § 1 Abs. 5

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1989, 188
  • BayObLGZ 1988 Nr. 68
  • BayObLGZ 1988, 363
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 46/73

    Ehemann - OHG - Ehefrau - Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - Ausdrückliche

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1988 - BReg. 3 Z 131/88
    Allein die tatsächliche Erbringung von Dienstleistungen genügt nicht, um ein durch schlüssiges Verhalten zustande gekommenes Dienstverhältnis anzunehmen (vgl. Urteil des BAG vom 19. Juli 1973 5 AZR 46/73, NJW 1974, 380 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.10.1988 - BReg. 3 Z 98/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4574
BayObLG, 06.10.1988 - BReg. 3 Z 98/88 (https://dejure.org/1988,4574)
BayObLG, Entscheidung vom 06.10.1988 - BReg. 3 Z 98/88 (https://dejure.org/1988,4574)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - BReg. 3 Z 98/88 (https://dejure.org/1988,4574)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1989, 710
  • Rpfleger 1989, 188
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 23.09.1987 - BReg. 3 Z 82/87

    Beurkundung der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und der Art und Höhe des

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1988 - BReg. 3 Z 98/88
    a) Der Gegenstand der Entscheidung in einem Verfahren nach § 156 KostO wird durch die Beanstandung des (Erst-) Beschwerdeführers bestimmt ( BayObLGZ 1987, 341 f.; 1985, 72/77 [= MittBayNot 1985, 92 ]; Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann KostO 11. Aufl. § 156 Rdnrn. 59 ff. und 88; Schneider Die Notarkosten-Beschwerde S. 38, 40 und 122).

    Nach dem Beschluß des BayObLG vom 23.9.1987 ( MittBayNot 1987, 274 ) liegt Gegenstandsgleichheit nach § 44 Abs. 1 KostG dann vor, wenn in dem Ehevertrag die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und zugleich Art und Höhe des Zugewinns beurkundet wird und zwar auch dann, wenn der Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns durch die gleichzeitig beurkundete Aufteilung (Realteilung) von Grundbesitz, der den Ehegatten in Bruchteilsgemeinschaft zustand, erfüllt wird.

  • BayObLG, 15.02.1985 - BReg. 3 Z 72/82

    Geschäftswert eines Angebots auf Abschluss von Treuhandverträgen -

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1988 - BReg. 3 Z 98/88
    a) Der Gegenstand der Entscheidung in einem Verfahren nach § 156 KostO wird durch die Beanstandung des (Erst-) Beschwerdeführers bestimmt ( BayObLGZ 1987, 341 f.; 1985, 72/77 [= MittBayNot 1985, 92 ]; Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann KostO 11. Aufl. § 156 Rdnrn. 59 ff. und 88; Schneider Die Notarkosten-Beschwerde S. 38, 40 und 122).
  • BGH, 16.12.1982 - IX ZR 90/81

    Wirksamkeit von Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich vor Beendigung des

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1988 - BReg. 3 Z 98/88
    Aber auch wenn einer derartigen, für den Fall der Scheidung geschlossenen Vereinbarung nicht der Charakter eines Ehevertrages beigelegt würde (vgl. BGHZ 86, 143 [= MittBayNot 1983, 19 = DNotZ 1983, 491 mit Anm. Brambring]), so handelt es sich um ein- und denselben Gegenstand im Sinne des § 44 Abs. 1 KostO.
  • BayObLG, 26.06.1986 - BReg. 3 Z 86/85

    Entscheidungen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen weder materiell am

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1988 - BReg. 3 Z 98/88
    Wird Weisungsbeschwerde eingelegt, so ist allein die Beanstandung der Kostenberechnung, die zur Weisung geführt hat, die gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, der Gegenstand, welche die Entscheidungsbefugnis des Gerichts bestimmt, aber auch eingrenzt ( BayObLGZ 1986, 229 /234 [= MittBayNot 1986, 212 - Ls. -]; KG DNotZ 1940, 206 ).
  • BayObLG, 06.04.1982 - BReg. 3 Z 78/80

    Zum Geschäftswert eines Ehevertrages

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1988 - BReg. 3 Z 98/88
    Der vom BayObLG im Beschluß vom 6.4.1982 (MittBayNot 1982, 144) aufgestellte Grundsatz, daß bei ehevertraglichen Vereinbarungen über bestimmte Gegenstände der Wert gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 und 2 KostO auf das Reinvermögen begrenzt ist, ist hier nicht anzuwenden.
  • BayObLG, 01.03.1982 - BReg. 3 Z 9/80

    Zur Kostenbewertung von Bauherrenmodellen

    Auszug aus BayObLG, 06.10.1988 - BReg. 3 Z 98/88
    Das gilt auch im Rechtsbeschwerdeverfahren, sofern der Notar bei seiner Antragstellung den Verfahrensgegenstand nicht verändert hat (BayObLGZ 1982, .106/110 [= MittBayNot 1982, 91 = DNotZ 1982, 761 ]).
  • OLG Köln, 20.03.1996 - 2 Wx 2/96

    Notargebühren bei Grundstücksübertragung und Gütertrennungsvereinbarung in

    Der Senat sieht sich mit dieser Beurteilung in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung zu ähnlich gelagerten Sachverhalten (vgl. BayObLGZ 1987, 341, 343; BayObLG MittBayNot 1989, 42, 43 f.; OLG Stuttgart DNotZ 1992, 593, 594), die in der Kommentarliteratur zustimmend zitiert wird (vgl. Göttlich/Mümmler a.a.O. ,Mehrere Erklärungen" Anm. 3.22 ,Ehevertrag", S. 791 und , Zugewinngemeinschaft " Anm. 2.1, S. 1334; Reimann a.a.O. § 44 Rn. 49; Rohs/Wedewer, KostO, § 44 Rn. 6 w).

    Dieser Punkt ist im übrigen - entgegen den Ausführungen des Beteiligten zu 2. in der Beschwerdeschrift - in der Literatur keineswegs unerörtert geblieben, sondern wird dort im Sinne der vorstehenden Ausführungen dargestellt (vgl. ausdrücklich zum Ehevertrag zur Aufhebung der Zugewinngemeinschaft Göttlich/Mümmler a.a.O. "Zugewinngemeinschaft" Anm. 2, S. 1333 f.; ferner Reimann a.a.O. § 44 Rn. 269; Rohs/Wedewer a.a.O. § 44 Rn. 22; Anmerkung der Prüfungsabteilung der Notarkasse zu BayObLG MittBayNot 1989, 42, ebendort S. 44).

  • OLG Hamm, 03.04.2000 - 15 W 447/99

    Änderung des Güterstandes

    Im übrigen geht der Notar insoweit in Übereinstimmung mit der veröffentlichten Rechtsprechung (BayObLG JB 1967, 434 und DNotZ 1989, 710; ebenso K-L-B-R, a.a.O., § 39 Rn. 85 und § 44 Rn. 47) von einer Gegenstandsgleichheit aus.
  • OLG Hamm, 20.10.1999 - 15 W 447/99
    Im übrigen geht der Notar insoweit in Übereinstimmung mit der veröffentlichten Rechtsprechung (BayObLG JB 1967, 434 und DNotZ 1989, 710; ebenso K-L-B-R, a.a.O., § 39 Rn. 85 und § 44 Rn. 47) von einer Gegenstandsgleichheit aus.
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