Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 18.11.1988

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   BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 2 Z 4/89   

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BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 2 Z 4/89 (https://dejure.org/1989,2453)
BayObLG, Entscheidung vom 18.01.1989 - BReg. 2 Z 4/89 (https://dejure.org/1989,2453)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Januar 1989 - BReg. 2 Z 4/89 (https://dejure.org/1989,2453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2203, 2205; GBO §§ 20, 52

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Grundbuchsamts zur Überprüfung der Verfügungsbefugnis bei Erklärung einer Auflassung durch Testamentsvollstrecker; Unentgeltliche Verfügung eines Testamentsvollstreckers; Voraussetzungen an den Nachweis über die Zustimmung der Erben zur Verfügung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 587
  • FamRZ 1989, 668
  • Rpfleger 1989, 200
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 13.12.1988 - 11 W 67/88

    Kein Beginn der Ausschlagungsfrist vor Kenntnis des Erben von der Verkündung der

    Auszug aus BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 2 Z 4/89
    (Leitsatz nicht amtlich) OLG Karlsruhe, Beschluß vom 13.12.1988 - 11 W 67/88 - Aus dem Tatbestand: Die am 14.2.1912 geborene Erstbeteiligte ist die Witwe des am 15.2.1911 geborenen und am 23.1.1982 verstorbenen Erblassers E. Die Ehe wurde am 21.11.1933 geschlossen.
  • OLG München, 07.11.2017 - 34 Wx 321/17

    Zum Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers

    Hat auf Veräußererseite ein Testamentsvollstrecker die Auflassung erklärt, muss das Grundbuchamt dessen Ernennung (vgl. § 35 Abs. 2 GBO, § 2368 BGB) und Verfügungsbefugnis (§ 2205 Sätze 2 und 3 BGB) prüfen (Senat vom 31.5.2010, 34 Wx 28/10 = FamRZ 2011, 328/329; BayObLG NJW-RR 1989, 587).

    aa) Entgeltlich ist eine Verfügung des Testamentsvollstreckers unter anderem dann, wenn sie in Erfüllung einer letztwilligen Verfügung vorgenommen wird (vgl. § 2203 BGB; Senat vom 16.3.2015, 34 Wx 430/14 = Rpfleger 2015, 550; BayObLG NJW-RR 1989, 587; KG FGPrax 2009, 56/57; Meikel/Böhringer GBO 11. Aufl. § 52 Rn. 54; MüKo/Zimmermann § 2205 Rn. 74 a. E.), also etwa ein Vermächtnis erfüllt (BayObLG NJW-RR 1989, 587; KG FGPrax 2009, 56/57; Demharter GBO 30. Aufl. § 53 Rn. 21).

    Es gilt der allgemeine Erfahrungssatz, dass eine Verfügung entgeltlich ist, wenn die dafür maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen sowie begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind (BayObLG NJW-RR 1989, 587; KG FGPrax 2009, 56/57).

  • KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07

    Grundbucheintragung eines Miterben: Ermächtigung des Testamentsvollstreckers zur

    Eine solche liegt aber dann nicht vor, wenn die Verfügung der Erfüllung eines Vorausvermächtnisses, § 2150 BGB dient, oder eine entsprechende Teilungsanordnung zu Gunsten der Beteiligten als Miterbin besteht (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, S. 587, Zahn MittRhNotK 2000, 89, 111; Schmenger BwNotZ 2004, 97, 110).

    Es genügt, dass im Wege der freien Beweiswürdigung des Grundbuchamts Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Verfügung des Testamentsvollstreckers ausgeräumt werden (BayObLGZ 1969, 278, 283; NJW-RR 1989, 587).

    In einem solchen Fall ist der Testamentsvollstrecker berechtigt, die Auflassung des Grundstücks an dem im Testament Begünstigten zu erklären (BayObLG NJW-RR 1989, 587 f.; Zahn, MittRhNotK 2000, 89, 111; Schmenger BwNotZ 2004, 97, 110).

  • OLG München, 31.05.2010 - 34 Wx 28/10

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit des Nachweises der Erbenstellung eines

    Bei der Auflassungserklärung eines Testamentsvollstreckers hat das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis (§ 2205 BGB) zu prüfen (BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG NJW-RR 1989, 587).

    9 b) Der Nachweis der Erbenstellung des Auflassungsempfängers ist hingegen dann (ausnahmsweise) entbehrlich, wenn der Testamentsvollstrecker mit der Übertragung eine ausdrückliche Anordnung des Erblassers vollzieht, auch wenn sich diese nur aus einem privatschriftlichen Testament ergibt (BayObLG NJW-RR 1989, 587; OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 219 - Leitsatz 5 - Keim ZEV 2007, 470/473).

    e) Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 1989, 587), der der Senat folgt, kommt es nicht darauf an, ob es sich im gegenständlichen Fall tatsächlich um eine Teilungsanordnung handelt, welche die Erbeneigenschaft voraussetzen würde.

  • OLG München, 09.10.2017 - 34 Wx 221/17

    Anspruch von Grundbuchamt auf die Vorlage einer Vollwertigkeitsbescheinigung

    Die Auflassung ist auf der Veräußererseite von dem Verfügungsbefugten zu erklären (BayObLG NJW-RR 1989, 587).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 14 Wx 11/04

    Grundbuchmäßiger Vollzug einer Teilerbauseinandersetzung bezüglich

    Hat ein Testamentsvollstrecker als Veräußerer die Auflassung erklärt, hat deshalb das Grundbuchamt seine Verfügungsbefugnis zu prüfen (BayObLGZ 1986, S. 208 ff., 210; BayObLG NJW-RR 1989, S. 587; Demharter, a.a.O., Rdn. 23 zu § 52).

    Unentgeltlich ist die Verfügung eines Testamentsvollstreckers dann nicht, wenn sie in Erfüllung einer letztwilligen Verfügung des Erblassers vorgenommen ist (BayObLG, NJW-RR 1989, S. 587 m.w.N.).

  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 31/10

    Grundbuchverfahren: Prüfungsumfang bei Übertragung eines Grundstücks durch den

    12 c) Das Grundbuchamt hat indessen auch zu berücksichtigen, dass der Testamentsvollstrecker zu unentgeltlichen Verfügungen nicht befugt ist (§ 2205 Satz 3 BGB; siehe BayObLG NJW-RR 1989, 587), es sei denn, alle Erben und Vermächtnisnehmer stimmen der Verfügung zu (was hier nicht der Fall ist).

    Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Verfügung in Erfüllung einer letztwilligen Verfügung des Erblassers vorgenommen wird (BayObLG NJW-RR 1989, 587 m. w. N.).

    Insgesamt genügen diese Umstände, um Zweifel an der Testierfähigkeit im Juni 2006 und damit an der Pflichtmäßigkeit der Verfügung zu hegen, sodass das notwendige Vertrauen nicht auf die Erklärungen des Testamentsvollstreckers aufbauen kann (vgl. dazu BayObLGZ 1969, 278/283; BayObLG NJW-RR 1989, 587).

  • OLG München, 16.11.2017 - 34 Wx 266/17

    Eintragung einer Auflassung eines Grundstücks im Grundbuch

    Erklärt ein Testamentsvollstrecker bzw. für diesen in Vollmacht der Notar Auflassung und Bewilligung, hat daher das Grundbuchamt die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers zu prüfen (Senat vom 10.6.2016, 34 Wx 390/15 = FamRZ 2017, 147/148; vom 18.11.2013, 34 Wx 189/13 = FamRZ 2014, 1066/1067; BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG NJW-RR 1989, 587; Demharter GBO 30. Aufl. § 52 Rn.18 und 23).
  • OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13

    Testamentsvollstreckung: Entgeltlichkeit von Verfügungen des

    Erklärt ein Testamentsvollstrecker die Auflassung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 18.2.2010, 34 Wx 9/10, bei juris = RNotZ 2010, 397; BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG Rpfleger 1989, 200; Demharter GBO 28. Aufl. § 52 Rn.18 und 23).

    Zu unentgeltlichen Verfügungen - mit Ausnahme von Pflicht- und Anstandsschenkungen - ist er indessen nicht befugt (§ 2205 Satz 3 BGB), es sei denn, alle Erben und Vermächtnisnehmer stimmen der Verfügung zu (BGHZ 57, 84/94; BayObLG Rpfleger 1989, 200).

  • BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 8/95

    Löschung einer zugunsten eines Erblassers eingetragenen Rückauflassungsvormerkung

    (3) Die Verfügung des Testamentsvollstreckers kann jedoch auch bei einer unentgeltlichen Verfügung wirksam sein, wenn der Erbe der Verfügung zustimmt (BGHZ 57, 84/87; BayObLG NJW-RR 1989, 587).

    Der Nachweis ist zwar nicht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu führen, da er, worauf die Rechtsprechung hinweist, in der Regel nicht in dieser Form geführt werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 587; OLG Hamm Rpfleger 1991, 59 ).

  • BayObLG, 15.05.2001 - 2Z BR 52/01

    Erfüllung eines angeordneten Vermächtnisses

    offen bleiben kann, ob diese Rechtsprechung zu der Entscheidung vom Jahr 1984 in Widerspruch steht, weil auch die herrschende und vom Senat geteilte Ansicht für den Nachweis der Entgeltlichkeit von gelockerten Grundsätzen ausgeht (BayObLGZ 1969, 278/283; BayObLG Rpfleger 1989, 200; Demharter GBO § 51 Rn. 35, § 52 Rn. 23, 25), die im Ergebnis auf eine freie Beweiswürdigung hinauslaufen.
  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der

  • OLG München, 02.09.2009 - 20 U 2151/09

    Testamentsvollstreckung: Umfang des Fruchtziehungsrechts eines Vorerben

  • OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 20 W 219/01

    Prüfung der Wirksamkeit der Übertragung eines Nachlassgrundstücks ohne

  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91

    Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • OLG Frankfurt, 19.11.2009 - 20 W 336/09

    Grundbuch: Einigung als Voraussetzung der Eintragung des Eigentumswechsels bei

  • BayObLG, 30.01.1991 - 2 BReg Z 1/91

    Nacherbfolge beim Tode eines Vorerben; Auflassung von Grundstücken aufgrund einer

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 18.11.1988 - 10 WLw 49/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,13393
OLG Oldenburg, 18.11.1988 - 10 WLw 49/88 (https://dejure.org/1988,13393)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.11.1988 - 10 WLw 49/88 (https://dejure.org/1988,13393)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. November 1988 - 10 WLw 49/88 (https://dejure.org/1988,13393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 107 Abs. 2 KostO; § 19 Abs. 2 und 3 KostO; § 55 Abs. 1 EStG; § 55 Abs. 2 EStG
    Ermittlung des Wertes eines Hofes zur Erteilung eines Hoffolgezeugnisses; Bemessung des Geschäftswertes eines Hofes; Ermittlung des Wertes des zum Hof gehörenden Grundbesitzes

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Wertes eines Hofes zur Erteilung eines Hoffolgezeugnisses; Bemessung des Geschäftswertes eines Hofes; Ermittlung des Wertes des zum Hof gehörenden Grundbesitzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1989, 200
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