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   OLG Zweibrücken, 08.05.1989 - 3 W 20/89   

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https://dejure.org/1989,4143
OLG Zweibrücken, 08.05.1989 - 3 W 20/89 (https://dejure.org/1989,4143)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.05.1989 - 3 W 20/89 (https://dejure.org/1989,4143)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Mai 1989 - 3 W 20/89 (https://dejure.org/1989,4143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungspflichtigkeit des schuldrechtlichen Vertrags über die Veräußerung eines Grundstücks; Nichtigkeit einer Auflassungsvormerkung; Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäftes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883; BauGB § 144 Abs. 2 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1990, 300
  • Rpfleger 1989, 495
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Folgerichtig wird heute überwiegend die Neueintragung eines Rechts oder einer Vormerkung für entbehrlich gehalten, wenn sich eine spätere Einigung bzw. Bewilligung zwar auf eine neue schuldrechtliche Grundlage stützt (z.B. Bestätigungsvertrag, Ersetzung eines Vertrages nach Eintritt der Wirkung des § 326 BGB, Novation), aber vom Inhalt her die gleiche herbeizuführende bzw. zu sichernde Rechtsänderung wie die vorangegangene Eintragung betrifft (OLG Frankfurt, DNotZ 1995, 539, 540; OLG Frankfurt OLGZ 1989, 3, 5; LG Lübeck, NJW-RR 1996, 914, 915; Palandt/Bassenge, aaO, § 873 Rdn. 2, § 886 Rdn. 2, § 885 Rdn. 2; MünchKomm-BGB/Wacke, aaO, § 883 Rdn. 12, § 877 Rdn. 3, § 873 Rdn. 50; Soergel/Stürner, aaO, § 873 Rdn. 16; Wacke, DNotZ 1995, 507 f, 512 ff; Ertl, Rpfleger 1979, 361, 364; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl. Rdn. 1487; Gotzler, NJW 1973, 2014 ff; weitere Nachw. bei Staudinger/Gursky, [1995], § 873 Rdn. 198; s. auch OLG Hamm, Rpfleger 1983, 435 für den Fall einer aufgrund einer einstweiligen Verfügung eingetragenen Vormerkung; a.A. BayObLG, DNotZ 1963, 681; Staudinger/Gursky, [1996], § 883 Rdn. 39, 225 a; ders. differenzierend bei § 873 Rdn. 199, 202; Amann, Becksches Notarhandbuch, 2. Aufl., A I Rdn. 165; wohl auch OLG Zweibrücken, Rpfleger 1989, 495, 496; einschränkend auch RGRK-Augustin, aaO, § 873 Rdn. 101 und Streuer, Rpfleger 1988, 513, 516, 518).

    Deswegen entfaltet die neuerlich bewilligte Vormerkung keine auf den alten Eintragungszeitpunkt (16. Oktober 1996) zurückreichende Sicherungswirkung (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt, DNotZ 1995, 539, 540; LG Lübeck, NJW-RR 1996, 914, 915; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1989, 495, 496; MünchKomm-BGB/Wacke, aaO, § 873 Rdn. 50, § 883 Rdn. 12; Staudinger/Gursky, [1996], § 883 Rdn. 39; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl., Rdn. 1487).

  • LG Halle, 06.09.1996 - 2 T 341/96

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung ohne sanierungsrechtliche Genehmigung

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  • KG, 03.12.1991 - 1 W 6126/91

    Eintragungsfähigkeit einer Auflassungsvormerkung trotz schwebender Unwirksamkeit

    Wird diese bestandskräftig versagt, woran die Behörde durch die Eintragung der Vormerkung nicht gehindert ist, so erlischt die Vormerkung mit allen ihren bis dahin bestehenden Wirkungen, weil dann feststeht, daß der vorgemerkte Anspruch nicht mehr wirksam entstehen kann (vgl. OLG Zweibrücken, Rpfleger 1989, 495 [= DNotZ 1990, 300]; BayObLGZ 1959, 223 /225 m. w. N.; MünchKomm/Wacke, a. a. 0.; Palandt/Bassenge, 50. Aufl., § 886 Rdnr. 4;, Soergel/ Stürner, 12.Aufl., § 886 Rdnr.2).
  • OLG Dresden, 08.05.1996 - 6 U 46/96

    Genehmigung der Aufsichtsbehörde als Wirksamkeitsvoraussetzung für

    Aus den zu 1. dargestellten Gründen kann die Klägerin ihren Anspruch auch auf die entsprechende Anwendung des § 894 BGB (RGZ 163, 62) stützen, da infolge der Akzessiorität der Vormerkung zum gesicherten Anspruch mit der endgültigen Unwirksamkeit des Kaufvertrages auch die Vormerkung materiell-rechtlich erloschen und damit das Grundbuch unrichtig geworden ist (OLG Zweibrücken, RPfl 1989, 495) .
  • LG Koblenz, 05.08.2004 - 2 T 430/04

    Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung; Genehmigung der

    Dementsprechend ist auch das OLG Zweibrücken (RPfleger 1989, 495) in einem gleich gelagerten Fall ganz selbstverständlich von der Möglichkeit der Eintragung einer Auflassungsvormerkung ohne entsprechende Genehmigung der Sanierungsbehörde ausgegangen und hat sich nur mit der Frage auseinander gesetzt, welche Wirkungen die letztlich verweigerte Genehmigung der Sanierungsbehörde auf diese einmal eingetragene Vormerkung hat.
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