Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 02.11.1989

Rechtsprechung
   BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3515
BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88 (https://dejure.org/1989,3515)
BayObLG, Entscheidung vom 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88 (https://dejure.org/1989,3515)
BayObLG, Entscheidung vom 09. August 1989 - BReg. 2 Z 72/88 (https://dejure.org/1989,3515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1018, 1090

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Klarheit und Eindeutigkeit von Eintragungen im Grundbuch; Inhaltliche Bestimmheit von Grundbucheintragungen; Unterscheidung zwischen Nutzung zu Wohnzwecken im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs und sonstiger Nutzung zu Wohnzwecken bei beschränkt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1990, 506
  • Rpfleger 1990, 14
  • BayObLGZ 1989 Nr. 58
  • BayObLGZ 1989, 347
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88

    Zulässiger Inhalt von Austragshausdienstbarkeiten

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88
    Dies bedeutet zwar nicht, daß sich das Grundstück selbst in seinem sachlichen Bestand ändern müßte; erforderlich ist aber, daß die Vornahme der hiernach verbotenen Handlung eine andere Benutzung darstellen würde als dies bei den weiterhin zulässigen Handlungen der Fall wäre (vgl. zum Ganzen BayObLGZ 1989, 89193 [= MittBayNot 1989, 212 ] m. w. N.).

    Der Senat sieht darin den entscheidenden Unterschied zu der Ausgestaltung der Dienstbarkeiten, die Gegenstand des Beschlusses vom 30.3.1989 waren; dort war den Berechtigten der Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeit und beschränkte persönliche Dienstbarkeit) dem Grundsatz nach ein generelles, nicht an persönliche Unterscheidungsmerkmale gebundendes Besetzungsrecht eingeräumt ( BayObLGZ 1989, 89 /94; ebenso schon der Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in BayObLGZ 1982, 184 ff.).

    b) für Austragshausdienstbarkeiten mit der im Beschluß vom 30.3.1989 ( BayObLGZ 1989, 89 = MittBayNot 1989, 212 = …

  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 41/80

    Zum Inhalt einer Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88
    Der Senat kommt in dem vorliegenden Fall zu dem gleichen Ergebnis (Vgl. BayObLGZ 1980, 2321239 [= MittBayNot 1980, 201]; BayObLG Rpfleger 1981, 352 /353).
  • BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 55/89

    Zur Ausgestaltung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88
    Das BayObLG hält zwar eine Gesamtbelastung mehrerer Grundstücke mit einer einzigen Dienstbarkeit für rechtlich zulässig (vgl. den in diesem Heft Seite 41 abgedruckten Beschluß vom 23.11.1989 - 2 Z 55/89 -), aber nur unter der Voraussetzung, daß das bestellte dingliche Recht einen einheitlichen Inhalt an jedem der belasteten Grundstücke hat und daß nicht - wie hier - jedem Eigentümer ein eigenes Bestimmungsrecht für sein Grundstück über dessen Nutzung zusteht.
  • BayObLG, 06.04.1982 - BReg. 2 Z 7/82

    Zur Zulässigkeit eines Wohnungsbesetzungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88
    Der Senat sieht darin den entscheidenden Unterschied zu der Ausgestaltung der Dienstbarkeiten, die Gegenstand des Beschlusses vom 30.3.1989 waren; dort war den Berechtigten der Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeit und beschränkte persönliche Dienstbarkeit) dem Grundsatz nach ein generelles, nicht an persönliche Unterscheidungsmerkmale gebundendes Besetzungsrecht eingeräumt ( BayObLGZ 1989, 89 /94; ebenso schon der Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in BayObLGZ 1982, 184 ff.).
  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 184/73

    Löschung einer Grunddienstbarkeit über ein Wohnungsbesetzungsrecht - Vertragliche

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88
    Es ist vom BGH ( MittBayNot 1975, 75 ) und in …
  • BayObLG, 17.05.1985 - BReg. 2 Z 35/85

    "Fremdenverkehrsdienstbarkeit"

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 72/88
    1. Für die Praxis ist es wichtig, zu wissen, daß a) für Fremdenverkehrsdienstbarkeiten mit der im Beschluß vom 17.5.1985 ( BayObLGZ 1985, 193 = MittBayNot 1985, 123 m. Anm. Ertl = DNotZ 1986, 228 m. Anm. Ring).
  • OLG München, 15.07.2019 - 34 Wx 264/17

    Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit wegen inhaltlicher

    Das Bayerische Oberste Landesgericht, das in nachfolgenden weiteren Entscheidungen aus den Jahren 1981 (BayObLG vom 9.4.1981, 2 Z 99/80 = MDR 1981, 758) und 1982 (BayObLG vom 6.4.1982, 2 Z 19/82 = Rpfleger 1982, 273) an dieser Rechtsprechung festgehalten hat (Ertl MittBayNot 1985, 177), hat in einer Entscheidung vom 9.8.1989 (2 Z 72/88 = …
  • VGH Bayern, 13.01.2011 - 2 B 10.269

    Genehmigung eines Außenbereichsvorhaben - Sicherung durch Bestellung von

    Nicht eintragungsfähig ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLG vom 9.8.1989 - Az. BReg 2 Z 72/88 - juris) die Sicherung der ausschließlichen Wohnnutzung durch in einem bestimmten zugeordneten landwirtschaftlichen Betrieb tätige Personen und deren Angehörige.
  • OLG München, 16.07.2019 - 34 Wx 264/17

    Löschung inhaltlich unzulässigen Grunddienstbarkeit von Amts wegen

    Das Bayerische Oberste Landesgericht, das in nachfolgenden weiteren Entscheidungen aus den Jahren 1981 (BayObLG vom 9.4.1981, 2 Z 99/80 = MDR 1981, 758) und 1982 (BayObLG vom 6.4.1982, 2 Z 19/82 = Rpfleger 1982, 273) an dieser Rechtsprechung festgehalten hat (Ertl MittBayNot 1985, 177), hat in einer Entscheidung vom 9.8.1989 (2 Z 72/88 = …
  • LG Ellwangen/Jagst, 26.11.1999 - 1 T 205/99

    Unwirksamkeit der Auflassung vor einem ausländischen Notar

    Die grundsätzliche Zulässigkeit einer solchen Unterlassungsdienstbarkeit in der Form eines Wohnungsbesetzungsrechts, mit der öffentliche Interessen verfolgt werden, steht heute nicht mehr in Frage ( BayObLGZ 1982, 184 ; vgl. BayObLGZ 1989, 89, 94 und 347 = DNotZ 1990, 506 ; Haegele/Schöner/Stöber, 11. Aufl., Rn. 1205; Bauer/v. Oefele/ Bayer, GBO, AT III, Rn. 323; KEHE/Herrmann, 5. Aufl., Einl. N, Rn. 54, Demharter, 23. Aufl., Anh. zu § 44 GBO , Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.1989 - 2 Wx 35/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2248
OLG Köln, 02.11.1989 - 2 Wx 35/89 (https://dejure.org/1989,2248)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.1989 - 2 Wx 35/89 (https://dejure.org/1989,2248)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 1989 - 2 Wx 35/89 (https://dejure.org/1989,2248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtspfleger; Beschwerdegericht; Erstbeschwerdegericht; Beschwerdeführer; Einlegung der weiteren Beschwerde; Weitere Beschwerde

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 14
  • Rpfleger 1990, 159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Gleiches soll bei außerhalb des Grundbuchs wirksam werdenden nachträglichen Verfügungsbeeinträchtigungen, etwa der Eröffnung des Konkursverfahrens (§§ 6, 108 KO), gelten, wenn mit Zustimmung des nunmehr Berechtigten ein wirksamer Rechtserwerb an dem Grundstück erfolgt (OLG Köln Rpfleger 1990, 159; OLG Saarbrücken, Rpfleger 1995, 404; Meikel/Böttcher, aaO, § 45 Rdn. 19; Demharter, aaO, § 45 Rdn. 18).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2002 - 20 W 446/02

    Wohnungseigentum: Aufrechnung mit bzw. Zurückbehaltung von einer unangefochtenen

    Dem Sinn und Zweck der Mitwirkung des Rechtpflegers, nämlich im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse der rechtssuchenden Parteien für eine rechtskundige Prüfung und Filterung des Vortrages im Rechtsbeschwerdeverfahren zu sorgen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1990, 14 und 1994, 495; Senat, Beschluss vom 27.07.2002 -20 W 192/01- für das Grundbuchverfahren, ebenso Demharter: GBO, 24. Aufl., § 80, Rdnr. 10), wird bei einer derartigen Verfahrensweise allerdings nicht Rechnung getragen.
  • OLG Frankfurt, 25.07.2002 - 20 W 192/01

    Grundbuchsache: Weitere Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle;

    Sinn und Zweck der Mitwirkung des Rechtspflegers ist es aber, im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse der rechtssuchenden Parteien für eine rechtskundige Prüfung und Filterung des Vortrages im Rechtsbeschwerdeverfahren zu sorgen (OLG Köln Rpfleger 1990, 14 und 1994, 495; Demharter: GBO, 24. Aufl., § 80, Rdnr. 10; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann: Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 80 Rdnr. 18).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2004 - 20 W 40/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Voraussetzungen einer Wiederaufnahme

    Dem Sinn und Zweck der Mitwirkung des Rechtpflegers, nämlich im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse der rechtssuchenden Parteien für eine rechtskundige Prüfung und Filterung des Vortrages im Rechtsbeschwerdeverfahren zu sorgen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1990, 14 und 1994, 495; Senat, Beschluss vom 27.07.2002 ­20 W 192/01- für das Grundbuchverfahren, ebenso Demharter: GBO, 24. Aufl., § 80, Rdnr. 10), wird bei einer derartigen Verfahrensweise allerdings nicht Rechnung getragen.
  • OLG Frankfurt, 13.12.2002 - 20 W 408/02

    Wiedereinsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Ursächlichkeit der fehlenden

    Dem Sinn und Zweck der Mitwirkung des Rechtpflegers, nämlich im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse der rechtssuchenden Parteien für eine rechtskundige Prüfung und Filterung des Vortrages im Rechtsbeschwerdeverfahren zu sorgen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1990, 14 und 1994, 495; Senat, Beschluss vom 27.07.2002 -20 W 192/01- für das Grundbuchverfahren, ebenso Demharter: GBO, 24. Aufl., § 80, Rdnr. 10), wird bei einer derartigen Verfahrensweise allerdings nicht Rechnung getragen.
  • OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Wx 51/08

    Beschwerdebefugnis im FGG -Verfahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Dieser Zweck besteht darin, die - wegen der Ausgestaltung der weiteren Beschwerde als Rechtsbeschwerde (§§ 78 GBO, 546, 559 ZPO) gebotene - sachgerechte Beratung des Beschwerdeführers sicher zu stellen und zu verhindern, dass von vornherein aussichtslose Rechtsmittel eingelegt werden (vgl. Senat, Rpfleger 1990, 14; Senat, NJW-RR 1995, 968 f.; Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 80, Rdn. 10; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl. 2003, § 29, Rdn. 30).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2002 - 20 W 429/02

    Hausgeldrückstände, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

    Dem Sinn und Zweck der Mitwirkung des Rechtpflegers, nämlich im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse der rechtssuchenden Parteien für eine rechtskundige Prüfung und Filterung des Vortrages im Rechtsbeschwerdeverfahren zu sorgen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1990, 14 und 1994, 495; Senat, Beschluss vom 27.07.2002 -20 W 192/01- für das Grundbuchverfahren, ebenso Demharter: GBO, 24. Aufl., § 80, Rdnr. 10), wird bei einer derartigen Verfahrensweise allerdings nicht Rechnung getragen.
  • OLG Frankfurt, 09.12.2002 - 20 W 428/02

    Wohnungseigentum: Aufrechnung mit bzw. Zurückbehaltung von bestandskräftig

    Dem Sinn und Zweck der Mitwirkung des Rechtspflegers, nämlich im Interesse einer geordneten Rechtspflege und im Interesse der rechtsuchenden Parteien für eine rechtskundige Prüfung und Filterung des Vortrages im Rechtsbeschwerdeverfahren zu sorgen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1990, 14 und 1994, 495; Senat, Beschluss vom 27.07.2002 - 20 W 192/01 - für das Grundbuchverfahren, ebenso Demharter: GBO, 24. Aufl., § 80, Rdnr. 10), wird bei einer derartigen Verfahrensweise allerdings nicht Rechnung getragen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht