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   OLG Zweibrücken, 22.06.1989 - 3 W 36/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4028
OLG Zweibrücken, 22.06.1989 - 3 W 36/89 (https://dejure.org/1989,4028)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.06.1989 - 3 W 36/89 (https://dejure.org/1989,4028)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - 3 W 36/89 (https://dejure.org/1989,4028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15
    Einräumung von Benutzungsrechten an in anderweitigem Sondereigentum stehenden Räumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 19
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 16.04.1985 - 3 W 56/85

    Auflassungsvormerkung für mehrere Berechtigte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.06.1989 - 3 W 36/89
    Gegenstand des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen ist nur das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis, nicht der Eintragungsantrag selbst (vgl. BayObLGZ 1977, 81, 83; Senat, Rpfleger 1985, 284, 285).
  • LG München II, 20.01.1988 - 6 T 1647/87

    Sondernutzungsrechte am Teileigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.06.1989 - 3 W 36/89
    Bestehen nach alledem weder gegen die Einschränkung des Alleinbenutzungsrechts am Sondereigentum des Vorderhauses noch gegen die Einräumung eines Mitbenutzungsrechts zugunsten der Wohnungseigentümer des Hinterhauses jeweils für sich betrachtet durchgreifende rechtliche Bedenken, so steht auch einer Kombination beider Elemente zu einem besonderen (Mit-)Benutzungsrecht einzelner Wohnungseigentümer am Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers nichts im Wege (wie hier LG München II, MittBayNot 1988, 78; Ertl, Rpfleger 1979, 81, 82; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 15 Rdn. 3; Weitnauer, aaO., § 15 Rdn. 37 a; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, Rdn. 90).
  • BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch; Risiko einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.06.1989 - 3 W 36/89
    Gegenstand des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen ist nur das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis, nicht der Eintragungsantrag selbst (vgl. BayObLGZ 1977, 81, 83; Senat, Rpfleger 1985, 284, 285).
  • OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 8 W 555/00

    Schranken eines Sondernutzungsrechts

    Wenn es auch zur Streitvermeidung wünschenswert ist, gewichtige Einschränkungen eines Sondernutzungsrechts in der Teilungserklärung oder einer Vereinbarung (zur Eintragungsfähigkeit vgl. OLG Zweibrücken Rpfl 1990, 19) niederzulegen, so ist der Bestand einer solchen immanenten Schranke gerade nicht von ihrer Verlautbarung im Grundbuch abhängig, weil sie ihre Grundlage im Gemeinschaftsverhältnis hat.
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