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   OLG Stuttgart, 11.12.1989 - 8 W 378/89   

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https://dejure.org/1989,2819
OLG Stuttgart, 11.12.1989 - 8 W 378/89 (https://dejure.org/1989,2819)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.12.1989 - 8 W 378/89 (https://dejure.org/1989,2819)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Dezember 1989 - 8 W 378/89 (https://dejure.org/1989,2819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesellschafter-Ausschließungen; Abschluss gerichtlicher Klärung; Hinausschieben von Rechtsfolgen; Gesellschaftsvertragsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2757
  • NJW-RR 1991, 20 (Ls.)
  • DB 1990, 371
  • Rpfleger 1990, 252
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.1977 - II ZR 217/75

    Hinauskündigung eines Gesellschafters nach freiem Ermessen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.1989 - 8 W 378/89
    Diese Bestimmung ist wirksam auch für Beschlüsse, mit denen einzelne Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden (BGHZ 68, 212).
  • BGH, 15.06.1959 - II ZR 44/58

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.1989 - 8 W 378/89
    Da der Nachweis über die Nichterhebung von Feststellungsklagen durch öffentliche Urkunde nicht zu führen ist, weil die Gesellschafter nicht als notwendige Streitgenossen zu verklagen sind (BGHZ 30, 195) und der Gerichtsstand des § 22 ZPO für die BGB-Gesellschaft nicht gilt, bleibt als Möglichkeit zur Beseitigung des Eintragungshindernisses nur die vom Grundbuchamt genannte Bewilligung der Betroffenen oder ein sie ersetzendes Urteil.
  • OLG Stuttgart, 11.07.2019 - 101 W 4/19

    Anspruch auf Fortsetzung eines Pachtverhältnisses bei tatsächlicher

    In streitigen Landwirtschaftssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu denen auch die Fälle des § 1 Nr. 1 LwVG i.V.m. § 595 BGB gehören, ist § 265 ZPO entsprechend anwendbar (BGH, Beschl. v. 27.8.2001 - V ZB 10/01, BGHZ 148, 335, 338 = NJW 2001, 3339; Beschl. v. 23.9.1952 - VBLW 90/51, RdL 1952, 321, 322 OLG Hamm, Beschl. v. 22.5.1990 - 15 W 77/90, NJW-RR 1991, 20, 21 Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 1 Rn. 39a v. Selle/Huth/Huth, 1. Aufl. 2017, LwVG § 9 Rn. 13).
  • OLG Schleswig, 11.04.2006 - 2 W 249/05

    Vorlage zum BGH: Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch im Beschwerdewege

    Dieser Auffassung möchte auch der Senat folgen; er befindet sich damit im Einklang mit den Oberlandesgerichten Hamm (FGPrax 2005, 192 = ZfIR 2005, 825) und Frankfurt (FGPrax 2003, 197) sowie einem Teil des Schrifttums (Demharter, a.a.O. § 53 Rn. 23 ; Münzberg, Rpfleger 1990, 252; Eickmann, ZfIR 2005, 827).

    Im Übrigen kann die Eintragung des Widerspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren sogar dann erfolgen, wenn der Antragsteller die Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht glaubhaft gemacht hat, sofern er dem Antragsgegner wegen drohender Nachteile Sicherheit leistet (§§ 921 Satz 1, 236 ZPO, dazu Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 921 Rn. 7, die §§ 921 Satz 1 im einstweiligen Verfügungsverfahren für anwendbar halten) - eine Möglichkeit, die beim Amtswiderspruch nach §§ 71 Abs. 2, 53 Abs. 1 GBO nicht einmal besteht (Münzberg, Rpfleger 1990, 252, 253).

  • OLG Hamm, 15.06.2012 - 15 W 261/11

    Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Belastung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. NJW-RR 1995, 399 = FGPrax 1995, 12 [15 W 201/94]; OLGZ 1991, 20 = NJW-RR 1991, 20 [15 W 77/90]; OLGZ 1985, 269 = Rpfleger 1985, 291 [15 W 293/84]) ist eine Belastung mit den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft dann zu vereinbaren, wenn sie sich im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Erbbaurechts hält und vernünftigem wirtschaftlichen Verhalten entspricht.
  • OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15

    Grundbuchberichtigung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

    Sonstige grundbuchtaugliche Nachweise für das Vorliegen eines Ausschließungsgrundes (§ 737 Satz 1, § 723 Abs. 1 BGB) lagen nicht vor (vgl. OLG Hamm FGPrax 2007, 258); denn aus dem Protokoll über die Gesellschafterversammlung betreffend den Ausschluss des Beteiligten zu 3 ergibt sich lediglich, dass nach kontroverser Diskussion über das Vorliegen eines wichtigen Grundes und über die Berechtigung der gegenüber dem Beteiligten zu 3 erhobenen Vorwürfe der Ausschluss in Anwesenheit des Beteiligten zu 3 beschlossen wurde, nicht aber - was erforderlich wäre - dass ein Ausschließungsgrund tatsächlich vorgelegen hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 1990, 2757; OLG Hamm FGPrax 2007, 258).
  • OLG Rostock, 24.05.2018 - 3 W 146/17

    Belastung eines Erbbaurechts mit einer Zwangssicherungshypothek

    Soweit sie in diesem Zusammenhang auf die §§ 265, 266 ZPO und eine vermeintlich entsprechende Fundstelle im Palandt (BGB, 76. Aufl., § 7 ErbbauRG, Rn. 8) verweist, verkennt sie, dass die §§ 265, 266 ZPO lediglich regeln, dass - nach Veräußerung eines belasteten Grundstücks nach Rechtshängigkeit eines Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung eines Grundstückseigentümers gemäß § 7 ErbbauRG - das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO mit diesem als Prozessstandschafter des Erwerbers fortzusetzen ist, sofern der Erwerber des Grundstücks nicht gemäß § 266 ZPO in das Verfahren eintritt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. Mai 1990 - 15 W 77/90 -, NJW-RR 1991, 20 ff (21)).
  • OLG Schleswig, 18.01.2007 - 2 W 249/05

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Amtswiderspruchs im Beschwerdeverfahren

    Diese Auffassung, der der Senat folgt, befindet sich in Einklang mit den Oberlandesgerichten Hamm (FGPrax 2005, 192 = ZfIR 2005, 825) und Frankfurt (FGPrax 2003, 197) sowie einem Teil des Schrifttums (Demharter, a.a.O. § 53 Rn. 23 ; Münzberg, Rpfleger 1990, 252; Eickmann, ZfIR 2005, 827).
  • BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 580/89

    Krankheitsbedingte Kündigung - unzumutbare Lohnfortzahlungskosten

    Eine Massierung von gestörten Arbeitsverhältnissen in einem bestimmten betrieblichen Bereich erleichtert dem Arbeitgeber nicht eine krankheitsbedingte Kündigung (a.A.: Schwerdtner, DB 1990, 378 f. [OLG Stuttgart 11.12.1989 - 8 W 378/89]).
  • KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03

    Grundbuchberichtigungsverfahren nach Kündigung einer Zwei-Mann-BGB-Gesellschaft:

    Der Antragsteller muss sämtliche Umstände nachweisen, welche die Grundbuchunrichtigkeit begründen, und zudem lückenlos alle nicht ganz entfernt liegenden Möglichkeiten ausräumen, die der Richtigkeit der begehrten neuen Eintragung entgegenstehen können (vgl. Senat, Rpfleger 1973, 21, 23; BayObLG, MittBayNot 1995, 42, 43; OLG Stuttgart, NJW 1990, 2757; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 22 Rn. 37 m.w.N.).
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