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   OLG Frankfurt, 16.01.1990 - 20 W 501/89   

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OLG Frankfurt, 16.01.1990 - 20 W 501/89 (https://dejure.org/1990,2044)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.01.1990 - 20 W 501/89 (https://dejure.org/1990,2044)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Januar 1990 - 20 W 501/89 (https://dejure.org/1990,2044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zerlegung von Flurgrundstücken; Umwandlung eines Flurstücks in gewöhnliches Bruchteilsmiteigentum; Eintragung von Flurstücke im Grundbuch unter verschiedenen Nummern ; Rangwahrende Zwischenverfügung; Rückwirkende Heilung; Mangel des Eintragungsantrags; Fehlen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1008; WEG § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1042
  • DNotZ 1991, 604
  • ZMR 1990, 229
  • Rpfleger 1990, 292
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 168/11

    Verwendung einer transmortalen Vollmacht im Grundbuchverfahren

    Dies folgt daraus, dass nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein kann, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das erst die Grundlage einer einzutragenden Rechtsänderung sein soll, weil sonst die beantragte Eintragung einen ihr nicht gebührenden Rang erhielte (BayObLG Rpfleger 1986, 176 ; FGPrax 2001, 13 ; Senat Rpfleger 1990, 292 und Beschluss vom 14.10.2005 -20 W 405/04- dok. bei juris; Demharter: GBO, 27. Aufl., § 18, Rdnr. 8, 9, 12, 32; Meikel/Böttcher: Grundbuchrecht, 10. Aufl., § 18, Rdnr. 37; differenzierend Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 442a).
  • OLG Köln, 05.08.2019 - 2 Wx 220/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügungen eines Grundbuchamtes; Unzulässiger

    Dies ist nur gerechtfertigt, wenn der Mangel des Antrages mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; nur unter diesen Voraussetzungen kommt der Erlass einer Zwischenverfügung in Betracht (OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1990, 1042, 1043; BayObLG …
  • BGH, 15.06.2023 - V ZB 5/22

    Änderung einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer (hier: Aufhebung des

    a) Zutreffend legt das Beschwerdegericht seiner Entscheidung allerdings zugrunde, dass die Wohnungseigentümer über Teile des gemeinschaftlichen Grundstücks verfügen können; eine solche Verfügung betrifft die sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und kann - wie hier - nach § 747 Satz 2 BGB nur gemeinschaftlich erfolgen (vgl. Senat, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 103/12, ZWE 2013, 330 Rn. 8 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1990, 1042, 1043; Bärmann/Armbrüster, WEG, 15. Aufl., § 1 Rn. 65).

    b) Im Grundsatz zutreffend ist darüber hinaus, dass die Aufhebung des Sondereigentums wegen der darin liegenden Inhaltsänderung des Miteigentums nach Maßgabe der § 9 Abs. 2 WEG, §§ 877, 876 Satz 1 BGB einer Zustimmung der dinglich Berechtigten bedarf, deren dingliche Rechte - wie hier - weder an dem gesamten Grundstück noch als Gesamtrechte an sämtlichen Wohnungseigentumsrechten eingetragen sind (vgl. OLG Brandenburg, NotBZ 2019, 43; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1990, 1042, 1043; hierzu Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 5. Aufl., § 9 Rn. 17; Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 9 Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 02.01.2018 - 20 W 331/17

    Auslegung einer Befreiung von § 181 BGB

    2 Z 77/90">NJW-RR 1991, 465 [KG Berlin 22.10.1990 - 24 W 4800/90] ; OLG Hamm MittRhNotK 1996, 225; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282; OLG Düsseldorf RhNotZ 2009, 238; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1042 [OLG Frankfurt am Main 16.01.1990 - 20 W 501/89] und Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 20 W 405/04 - dok.
  • OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16

    Erhalt einer für Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit an

    Erforderlich ist daher eine Realteilung zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft nach § 10 Abs. 2 Satz 1 WEG i. V. m. § 752 BGB; diese erfordert die rechtsgeschäftliche Übertragung (Auflassung) des bislang mit der Sondereigentumseinheit Nr. 14 verbundenen Miteigentumsanteils am Gesamtgrundstück auf die übrigen Miteigentümer und die Übertragung des Alleineigentums am ausgegliederten Teil-Grundstück sowie eine gemäß § 4 Abs. 2 WEG in Auflassungsform zu erklärende Einigung sämtlicher Wohnungs- und Teileigentümer über die rechtsgeschäftliche Teil-Aufhebung des Sondereigentums an der Einheit Nr. 14. Zudem ist durch Vorlage einer amtlichen Karte nachzuweisen, dass sich auf der abveräußerten Teilfläche neben dem vormals als Einheit Nr. 14 bezeichneten Gebäude kein weiteres Sondereigentum befindet (zum Ganzen: BayObLG Rpfleger 1990, 292/293; von Oefele in Bauer/von Oefele AT V Rn. 389 f.; Schneider in Riecke/Schmid WEG 4. Aufl. § 6 Rn. 36 ff, § 4 Rn. 8 f.; Röll Rpfleger 1990, 277 f.; Böttcher BWNotZ 1996, 80/90).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2014 - 20 W 241/14

    Unzulässigkeit allumfassender Vollmacht des WEG-Hausverwalters

    2 Z 77/90">NJW-RR 1991, 465; OLG Hamm MittRhNotK 1996, 225; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282; OLG Düsseldorf RhNotZ 2009, 238; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1042 und Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 20 W 405/04 - dok.
  • KG, 25.10.2011 - 1 W 479/11

    Wohnungseigentum: Abtrennung und Veräußerung einer Teilfläche eines

    Umstritten ist insoweit nur, ob und in welcher Form die Verbindung der auf dem Restgrundstück belegenen Sondereigentumsrechte mit dem Miteigentum an dem abgetrennten Grundstücksteil durch gesonderte Erklärung der Wohnungseigentümer aufgehoben werden muss (OLG Frankfurt, Rpfleger 1990, 292, 293; Herrmann a.a.O.; Weikart a.a.O.) oder ob es ausreicht, dass die Rechtsbeziehungen aus der Wohnungseigentümergemeinschaft bezogen auf die veräußerte Teilfläche jedenfalls mit der Eigentumsübertragung auf einen Dritten von selbst erlöschen (Böttcher, BWNotZ 1996, 80, 90; Röll a.a.O.; Schneider in Riecke/Schmid, Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 6 Rdn. 27; Weitnauer a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2015 - 20 W 54/15

    Grundbuch: Keine Berichtigung von nicht zugeordnetem Sondernutzungsrecht

    2 Z 77/90">NJW-RR 1991, 465; OLG Hamm MittRhNotK 1996, 225; OLG Schleswig FGPrax 2010, 282; OLG Düsseldorf RhNotZ 2009, 238; OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1042 und Beschluss vom 14. Oktober 2005 - 20 W 405/04 - dok.
  • OLG München, 27.07.2010 - 34 Wx 70/10

    Aufhebung eines Erbbaurechts: Erforderlichkeit der Zustimmung der dinglich

    Die Zustimmung des Berechtigten ist deshalb erforderlich, weil sich der Inhalt des Belastungsgegenstands verändert (BayObLGZ 1958, 273/277; OLG Frankfurt ZMR 1990, 229/230; Staudinger/Rapp Bearb. 2005 § 9 WEG Rn. 14; Bärmann/Armbrüster WEG 10. Aufl. § 9 Rn. 27; Weitnauer/Briesemeister § 9 Rn. 6).
  • OLG Köln, 13.09.2013 - 2 Wx 227/13

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung

    Dies ist nur gerechtfertigt, wenn der Mangel des Antrages mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; nur unter diesen Voraussetzungen kommt der Erlass einer Zwischenverfügung in Betracht (OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1990, 1042, 1043; BayObLG NJW-RR 1991, 465; Senat, FGPrax 2013, 153, 154; Demharter, GBO, 28. Aufl. 2012, § 18 Rdn. 8 jeweils m.w.Nachw.).

    Eine Zwischenverfügung, mit der den Beteiligten eine Auflassung aufgegeben wird, ist mithin unzulässig (OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1990, 1042, 1043; BayObLG NJW-RR 1991, 465; Demharter, a.a.O., § 18 Rdn. 32 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 30.04.1997 - 2Z BR 5/97

    Keine Aufforderung zur inhaltlichen Rechtsänderung durch Zwischenverfügung -

  • OLG München, 10.04.2013 - 34 Wx 36/13

    Grundbucheintragung: Inhaltsänderung bei einem eingetragenen Erbbaurecht

  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 159/11

    Reichweite der transmortalen Vollmacht

  • OLG München, 12.04.2013 - 34 Wx 124/13

    Grundbucheintragung: Bestimmtheit eines Sondernutzungsrechts

  • OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01

    Anfechtung einer Zwischenverfügung

  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 120/97

    Keine Aufforderung zu materieller Rechtsänderung durch Zwischenverfügung -

  • OLG Frankfurt, 17.06.2013 - 20 W 166/13

    Notarrecht: Möglicher Inhalt Zwischenverfügung

  • OLG Frankfurt, 13.08.2018 - 20 W 179/18

    Grundbuch: Zwischenverfügung nur, wenn Eintragungshindernis rückwirkend auf

  • OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 20 W 409/04

    Grundbuch: Unzulässigkeit des Verlangens einer neuen Auflassung im Wege der

  • OLG Brandenburg, 13.09.2018 - 5 W 84/18

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90

    Zur Sicherung eines Rückübereignungsanspruchs durch Auflassungsvormerkung

  • OLG Brandenburg, 10.09.2018 - 5 W 84/18

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts

  • OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 20 W 54/12

    Grundbuch: Unzulässigkeit einer Zwischenverfügung, mit der dem Antragsteller die

  • OLG Frankfurt, 07.07.2010 - 20 W 349/09

    Grundbuch: Auslegung einer Auflassung/Eintragsbewilligung

  • OLG Frankfurt, 09.07.2018 - 20 W 11/18

    Pfandfreigabeerklärung kann nicht Inhalt von Zwischenverfügung sein

  • KG, 25.10.2011 - 1 W 480/11

    Teilflächenveräußerung mit teilweiser Sonderrechtsaufhebung

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