Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 24.09.1990

Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1990 - III ZR 53/89   

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https://dejure.org/1990,3095
BGH, 27.09.1990 - III ZR 53/89 (https://dejure.org/1990,3095)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1990 - III ZR 53/89 (https://dejure.org/1990,3095)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1990 - III ZR 53/89 (https://dejure.org/1990,3095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzforderung wegen einer Amtspflichtverletzung - Abwendung eines Schadens durch Einlegung eines Rechtsmittels - Festsetzung eines Grundstückswertes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 915
  • Rpfleger 1991, 12
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 27.09.1990 - III ZR 53/89
    Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Bei der Prüfung, ob der Verletzte es schuldhaft unterließ, ein Rechtsmittel einzulegen, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls auf die Verhältnisse des Verkehrskreises, dem der Verletzte angehört, mithin darauf abzustellen, welches Maß an Umsicht und Sorgfalt von Angehörigen dieses Kreises verlangt werden muß (vgl. zuletzt: Senatsbeschluß vom 27. September 1990 - III ZR 53/89; für BGHR vorgesehen).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2018 - 3 Kart 68/17

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der

    Entscheidend bei der Festlegung des Maßstabs ist die im Verkehrskreis des Beteiligten vorherrschende Umsicht und Sorgfalt (BGH, Urteil vom 27.09.1990, III ZR 53/89, NVwZ 1991, 915, zitiert nach juris, Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 3 Kart 69/17

    Wahrung der Frist für die Förderung von Freiflächenanlagen nach dem ungekürzten

    Entscheidend bei der Festlegung des Maßstabs ist die im Verkehrskreis des Beteiligten vorherrschende Umsicht und Sorgfalt (BGH, Urteil vom 27.09.1990, III ZR 53/89, NVwZ 1991, 915, juris Rn. 4).
  • KG, 29.01.2008 - 9 U 77/07
    Insofern zitiert die Beklagte zu Unrecht eine BSH-Entscheidung (Urt. v. 27.9.1990 - II ZR 53/90 = NVwZ 1991, 915), der der Fall zugrunde liegt, dass dort der Kläger die Festsetzung des Verkehrswertes für ein Grundstück im Zwangsversteigerungsverfahren nicht angegriffen hatte, obwohl er aufgrund seiner wirtschaftlichen Erfahrung und seinem wirtschaftlichen Verständnis allen Anlass gehabt hätte, das vom Gericht eingeholte Gutachten zu überprüfen.
  • LG Frankfurt/Main, 02.11.2022 - 4 O 20/22

    Zur Vorlage einer beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses im

    Abzustellen ist darauf, welches Maß an Sorgfalt und Umsicht von Angehörigen des betroffenen Personenkreises zu verlangen ist (BGH NVwZ 1991, 915).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.09.1990 - 5 W 12/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3759
OLG Frankfurt, 24.09.1990 - 5 W 12/90 (https://dejure.org/1990,3759)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.09.1990 - 5 W 12/90 (https://dejure.org/1990,3759)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. September 1990 - 5 W 12/90 (https://dejure.org/1990,3759)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Qualifizierte Vollstreckungsklausel; Urkundsbeamter der Geschäftsstelle; Funktionelle Zuständigkeit; Vergleich; Vorleistungspflicht des Gläubigers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 726

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 162
  • Rpfleger 1991, 12
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 38/03

    Vergleich auf Widerruf - Vollstreckungsklausel

    Eine Einwendung des Schuldners nach § 732 ZPO sei daher begründet (24. September 1990 - 5 W 12/90 - Rpfleger 1991, 12).
  • OLG Hamm, 01.04.2011 - 15 W 19/11

    Rechtsfolgen der Erteilung einer qualifizierten Vollstreckungsklausel durch den

    Wegen dieses Verstoßes gegen die funktionelle Zuständigkeit und mit Rücksicht auf die gesetzliche Wertung in § 8 Abs. 4 und 5 RPflG ist die von dem Urkundsbeamten erteilte Klausel unwirksam; dies ist vom Vollstreckungsorgan von Amts wegen zu beachten (Senat NJW-RR 1987, 957 = Rpfleger 1987, 509; OLG Hamm, 14. Zivilsenat, Rpfleger 1989, 466; KG FGPrax 1999, 189; OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 12; OLG München FamRZ 2002, 405; LG Detmold Rpfleger 1996, 19; Baumbach/Hartmann, ZPO, 67. Auflage, § 726 Rn 3; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Auflage, § 726 Rn 7; Thomas/Putzo, ZPO, 31. Auflage, § 724 Rn 5; Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Auflage, § 8 RPflG Rn 5; Stein/Jonas/ Münzberg, ZPO, 21. Auflage, § 726 Rn 22; a.A. OLG Koblenz NJW 1992, 378; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 882; AG Oldenburg DGVZ 1989, 142; Musielak/Lackmann, ZPO, 7. Aufl., § 724 Rn 4; MünchKommZPO/Wolfsteiner § 724 Rn 17, wonach eine vom sachlich, örtlich oder funktionell unzuständigen Organ erteilte Vollstreckungsklausel jedenfalls dann nicht unwirksam sei, wenn dieses Organ überhaupt für die Erteilung einer Vollstreckungsklausel zuständig sein könne).
  • OLG Celle, 25.05.2011 - 4 W 66/11

    Die von einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle anstelle eines Rechtspflegers

    Die funktionelle Unzuständigkeit des Urkundsbeamten in der Geschäftsstelle führt zur Unwirksamkeit der Vollstreckungsklausel, nicht lediglich zu ihrer Anfechtbarkeit (OLG Dresden MDR 2010, 1491; KGR 1999, 354 ff.; OLG Hamm NJW-RR 1987, 957; Schuschke/Walker-Schuschke, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 726 Rn 18 für den Fall - wie hier - einer Klausel nach § 726 Abs. 2 ZPO; Zöller-Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 726 Rn 7 m. w. N.; wohl auch OLG Frankfurt MDR 1991, 162; a. A. OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 882 f.; Nichtigkeit nur bei bewusster Erteilung einer qualifizierten Klausel durch den Urkundsbeamten anstelle des Rechtspflegers: Musielak-Lackmann, ZPO,7. Aufl., § 726 Rn 4).
  • OLG München, 12.03.2001 - 7 W 811/01

    Unterhaltspflicht - vollstreckbare Scheidungsfolgenvereinbarung - "zwei Jahre

    Die gleichwohl vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilte Klausel ist nach herrschender Meinung, der auch der Senat folgt, unwirksam (OLG München a.a.O., OLG Hamm RPfleger 87, 509 und 89, 466; OLG Frankfurt a. Main Rpfleger 91, 12; KG JurBüro 99, 601; a. M. OLG Zweibrücken NJW-RR 97, 882).
  • KG, 27.04.1999 - 1 W 1893/99

    Auszahlung des beim Notar hinterlegten Kaufpreises nach Scheitern des

    Die funktionelle Unzuständigkeit der Justizsekretärin, die allenfalls Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ist, für die Erteilung der Vollstreckungsklausel nach § 726 Abs. 1 ZPO führt nach richtiger herrschender Ansicht in Fällen der vorliegenden Art auch nicht lediglich zur Anfechtbarkeit der Vollstreckungsklausel, sondern zu ihrer Unwirksamkeit (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1987, 509 und 1989, 466; OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 12; LG Detmold Rpfleger 1996, 19; Baumbach/Hartmann, ZPO, 57. Auflage, § 726 Rdn. 3; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Auflage, § 726 Rdn. 7; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Auflage, § 724 Rdn. 5; Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 7. Auflage, § 8 RPflG Rdn.; 5; ferner Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 21. Auflage, § 726 Rdn. 22 mit fragwürdiger Beschränkung auf eindeutige Erkennbarkeit der Unzuständigkeit).
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