Rechtsprechung
   BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 71/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1476
BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 71/91 (https://dejure.org/1991,1476)
BayObLG, Entscheidung vom 03.07.1991 - BReg. 2 Z 71/91 (https://dejure.org/1991,1476)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - BReg. 2 Z 71/91 (https://dejure.org/1991,1476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerlegung der Vermutung des § 891 BGB durch den privatschriftlichen Nachweis einer Abtretung; Wiederherstellung der durch Abtretung beseitigten Vermutungswirkung des § 891 BGB durch eine Rückabtretung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1398
  • ZIP 1991, 1000
  • DNotZ 1993, 335
  • WM 1991, 1858
  • Rpfleger 1991, 354
  • Rpfleger 1992, 56
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 20.05.2008 - 1 VA 7/06

    Behandlung des nach § 10 GBBerG hinterlegten Betrages

    Aus diesem Grund muss der eingetragene Gläubiger eines Briefrechts zusätzlich den Grundpfandrechtsbrief mindestens mittelbar besitzen, um seine Berechtigung nachzuweisen (Palandt/Bassenge, a. a. O., § 891 Rn. 5; BayObLG NJW-RR 91, 1398).
  • OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 20 W 274/02

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Unbeschränkte Beschwerde zur Verfolgung eines

    Weil es dabei nicht um den Nachweis von Eintragungsvoraussetzungen, sondern um die Widerlegung der Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB geht, bedarf es nicht der Einhaltung der Formvorschriften des § 29 GBO (BayObLG DNotZ 1990, 738, 739 und DNotZ 1993, 335).
  • OLG München, 20.06.2011 - 34 Wx 259/11

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen der Eintragung einer Pfändung im Grundbuch

    Erst die Vorlage des Briefs durch den Gläubiger erbringt dem Grundbuchamt gegenüber den Nachweis, dass ihm der Brief übergeben, die Pfändung demnach wirksam geworden ist (zu allem Schöner/Stöber Rn. 2477; ebenso Zöller/Stöber ZPO 28. Aufl. § 830 Rn. 6; Demharter GBO 27. Aufl. Anhang zu § 26 Rn. 8; aus der Rechtsprechung BayObLG NJW-RR 1991, 1398; KGJ 40, 322; KGJ 44, 275/278; KG JFG 14, 444/446; OLG Düsseldorf OLGZ 1969, 208; ferner BGH NJW 1979, 2045; Rpfleger 1995, 119).
  • OLG München, 19.10.2011 - 34 Wx 208/11

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen der Löschung einer Grundschuld unter

    Damit spricht für sie die Vermutung des § 891 BGB, die auch für das Grundbuchamt gilt (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1398; OLG Köln FGPrax 1996, 5).

    Anderes mag gelten, wenn eine andere Person als die bewilligende und im Grundbuch ausgewiesene Berechtigte im Besitz des Briefes wäre und eine Abtretungserklärung an sich vorgelegt hätte (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1398).

  • OLG Zweibrücken, 11.01.2010 - 3 W 187/09

    Grundbuchberichtigung einer Briefgrundschuld: Widerlegung der Vermutung der

    Dahingestellt bleiben kann, ob auch eine privatschriftliche Abtretungserklärung unter Übergabe des Briefes zur Widerlegung der Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB ausreicht (so BayObLG, Rpfleger 1992, 56).
  • OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 20/06

    Grundbuchrechtliche Bewilligung durch nicht eingetragenen Berechtigten

    Für die positive Kenntnis des Grundbuchamts von einer Änderung der materiellen Rechtslage, welche außerhalb des Grundbuchs eingetreten ist, genügt es jedenfalls, wenn das Grundbuchamt von allen Tatsachen Kenntnis erlangt hat, die die Rechtsänderung begründen (BayObLG NJW-RR 1991, 1398).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1995 - 9 U 235/94

    Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer beschränkten persönlichen

    Der abweichenden, auf die Begründung einer Entscheidung des BayObLG ( MittBayNot 1991, 256 ff. = DNotZ 1993, 335 ) gestützten Auffassung des LG, daß schon die bloße Erklärung des eingetragenen Rechtsinhabers, er habe das Grundpfandrecht abgetreten, zur Widerlegung der Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB ausreiche, vermag der Senat daher nicht zu folgen.
  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 31/04

    Kellerrecht als persönliche Dienstbarkeit - Beschwerdebefugnis bei

    Nach § 891 BGB gilt auch für das Grundbuchamt die widerlegbare Vermutung der Richtigkeit des durch das Grundbuch verlautbarten Rechtszustands (BayObLG Rpfleger 1992, 56; OLG Zweibrücken FGPrax 1997, 127).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 17/91   

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https://dejure.org/1991,11489
BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 17/91 (https://dejure.org/1991,11489)
BayObLG, Entscheidung vom 08.05.1991 - BReg. 2 Z 17/91 (https://dejure.org/1991,11489)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Mai 1991 - BReg. 2 Z 17/91 (https://dejure.org/1991,11489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 354
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 26.04.1984 - BReg. 2 Z 33/84

    Zur Zulässigkeit der Erstreckung eines Erbbaurechts auf ein weiteres Grundstück

    Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 17/91
    439114 lastenden Erbbaurechts auf die hinzugemessene und dem Grundstück zuzuschreibende Teilfläche stellt sich als Änderung des Inhalts des Erbbaurechts dar (BayObLGZ 1984, 105/107 m. w. N. [= MittBayNot 1984, 132 = DNotZ 1985, 375]; OLG Neustadt Rpfleger 1963, 241 /242; OLG Hamm Rpfleger 1973, 427 ; BGB-RGRK Räfle 12. Aufl. § 11 ErbbauVO Rdnr.20).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 17/91
    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist dem schutzwürdigen Interesse Eingetragener, denen gegen die Gewährung der Grundbucheinsicht kein Rechtsmittel zusteht ( BGHZ 80, 126 /128 [= DNotZ 1982; 240]), daß Unbefugten kein Einblick in ihre Rechts- und Vermögensverhältnisse gewährt wird, Rechnung zu tragen (BayObLG JurBüro 1983, 1383; 1984, 1081; Horber/Demharter § 12 Anm. 2, 3).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 11 Wx 97/14

    Grundbuchverfahren: Berechtigtes Interesse eines Grundstücksnachbarn an der

    Das von einem Antragsteller vorgetragene Interesse, ein Grundstück erwerben zu wollen, rechtfertigt nach § 12 Absatz 1 Satz 1 GBO eine Grundbucheinsicht oder -auskunft nicht, solange nicht dargelegt ist, dass bereits Kaufvertragsverhandlungen stattfinden (Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - BReg 2 Z 17/91).

    Ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12 Absatz 1 Satz 1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird (BayObLG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - BReg 2 Z 17/91, juris-Rn. 9), wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann.

    a) Nach der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum rechtfertigt allein das von einem Antragsteller vorgetragene Interesse, ein Grundstück erwerben zu wollen, die Grundbucheinsicht nicht, solange nicht dargelegt ist, dass bereits Kaufvertragsverhandlungen stattfinden (BayObLG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - BReg 2 Z 17/91, juris-Rn. 12; LG Stuttgart BWNotZ 1982, 94; Bauer/von Oefele/Maaß, GBO, 3. Auflage, § 12, Rn. 40; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Auflage, § 12, Rn. 34; Demharter, GBO, 29. Auflage, § 12, Rn. 12; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage, Rn. 525; BeckOK GBO/Wilsch, Edition 24, § 12, Rn. 53; Böhringer DNotZ 2014, 16, 31).

  • OLG Naumburg, 14.09.2015 - 12 Wx 41/15

    Recht eines Kaufinteressenten auf Einsicht in das Grundbuch

    Ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12 Absatz 1 Satz 1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. Mai 1991, BReg 2 Z 17/91, zitiert nach JURIS), wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann.

    Nach der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum rechtfertigt allein das von einem Antragsteller vorgetragene Interesse, ein Grundstück erwerben zu wollen, die Grundbucheinsicht nicht, solange nicht dargelegt ist, dass bereits Kaufvertragsverhandlungen stattfinden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. Mai 1991, BReg 2 Z 17/91, zitiert nach JURIS; Maaß, in: Bauer/von Oefele, GBO , 3. Auflage, Rdn. 40 zu § 12 GBO ; Böttcher, in: Meikel, GBO , 11. Auflage, Rdn. 34 zu § 12 GBO ; Demharter, GBO , 29. Auflage, Rdn. 12 zu § 12 GBO ; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage, Rdn. 525).

  • OLG Naumburg, 17.09.2015 - 12 Wx 41/15

    Grundbucheinsicht: Berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht bei

    Ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12 Absatz 1 Satz 1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. Mai 1991, BReg 2 Z 17/91, zitiert nach JURIS), wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann.

    Nach der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum rechtfertigt allein das von einem Antragsteller vorgetragene Interesse, ein Grundstück erwerben zu wollen, die Grundbucheinsicht nicht, solange nicht dargelegt ist, dass bereits Kaufvertragsverhandlungen stattfinden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8. Mai 1991, BReg 2 Z 17/91, zitiert nach JURIS; Maaß, in: Bauer/von Oefele, GBO, 3. Auflage, Rdn. 40 zu § 12 GBO; Böttcher, in: Meikel, GBO, 11. Auflage, Rdn. 34 zu § 12 GBO; Demharter, GBO, 29. Auflage, Rdn. 12 zu § 12 GBO; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage, Rdn. 525).

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.06.1992 - 13 T 3294/92

    Eintragung einer altrechtlichen Dienstbarkeit aufgrund Unrichtigkeitsnachweises

    Auch das Fortbestehen des Altrechts ist in der Form des § 29 GBO nachzuweisen (BayObLGZ 1991/139 [= MittBayNot 1991, 171 ], 142; BayObLG RPfl 1990/351).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 2 Z 163/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4738
BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 2 Z 163/90 (https://dejure.org/1991,4738)
BayObLG, Entscheidung vom 17.05.1991 - BReg. 2 Z 163/90 (https://dejure.org/1991,4738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1426
  • Rpfleger 1991, 354
  • BayObLGZ 1991 Nr. 30
  • BayObLGZ 1991, 178
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 01.08.2016 - 34 Wx 162/16

    Aufgehobene Zwischenverfügung - Berichtigungsbewilligung zur Löschung einer

    aa) Die im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts unter einer eigenen Nummer und damit als eigenes grundstücksgleiches Recht gebuchte (§ 3 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 4 Abs. 1 GBO; vgl. BayObLGZ 1991, 178/183; Hügel/Zeiser Alte Rechte Rn. 134; Sprau Justizgesetze in Bayern Art. 40 AGGVG Rn. 33) reale Bräugerechtigkeit verleiht als landesrechtlich begründete Realgewerbeberechtigung (vgl. Art. 74 EGBGB; Art. 1 und 2 des Gesetzes über Realgewerbeberechtigungen und den Ausschank eigener Erzeugnisse vom 30.1.1868 - BayRS 7100-1-W) die von alters her bestehende, nicht an das Grundstück gebundene, sondern innerhalb der Gemeinde unter Beachtung von § 48 GewO frei übertragbare (Sprau Art. 40 AGGVG Rn. 10, 19; Landmann/Rohmer GewO Stand Jan. 2016 § 48 Rn. 2) und vererbliche Befugnis zur Ausübung des Braugewerbes (vgl. Staudinger/Merten Art. 74 EGBGB Rn. 5; Sprau vor Art. 57 Rn. 55 mit Art. 40 AGGVG Rn. 9, 11 f.; Hügel § 20 Rn. 26 und Hügel/Zeiser Alte Rechte Rn. 126; Landmann/Rohmer § 10 Rn. 15 f.).

    Für solche Rechte gelten in Bayern die für Grundstücke maßgebenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend, Art. 196 EGBGB i. V. m. Art. 40 BayAGGVG (BayObLGZ 11, 643/646; BayObLGZ 1991, 178/182 f.; Sprau Art. 40 AGGVG Rn. 19; Staudinger/Josef Hönle/Ulrich Hönle Art. 196 EGBGB Rn. 4 mit 6).

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 9 K 13.00760

    Anfall des Kellers zugunsten des jeweils darüber liegenden Grundstücks bei

    Solche Rechte (superficies) waren wie Grundstücke frei veräußerlich und vererblich (vgl. BayObLG B. v. 17.5.1991 - 2 Z 163/90 - NJW 1991, 1426).

    Eine dingliche Berechtigung der Klägerin folgt nicht aus einem bestehenden selbstständigen Kellerrecht, weil ein solches im Grundbuch weder zu Gunsten der Klägerin noch sonst eingetragen ist und außerhalb des Grundbuchs nicht hätte übertragen werden können (vgl. dazu ausführlich BayObLG, U. v. 17.5.1991 - 2 Z 163/90 NJW-RR 1991, 1426/1427).

  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 82/91

    Erwerb und Nachweis eines selbständigen Fischereirechtes

    Daraus folgt, daß seit dem Inkrafttreten des Fischereigesetzes und der Anlegung des Grundbuchs ein selbständiges Fischereirecht nur noch durch Einigung und Eintragung in das Grundbuch (Fischereigrundbuch) übertragen werden konnte (vgl. § 6 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 15.3.1909; BayObLGZ 1933, 26 /29 f.; OLG Stuttgart Die Justiz 1983, 14;Altnöder/KeizArt. 9 Rdnr. 11 und Art. 14 Rdnr. 8; von Maisen-Waldkirch/Hofer Fischereirecht [1910] Art. 9 Anm.2 b und Art. 13 Anm. c; Bleyer Fischereigesetz [1912] Art. 9 Rdnr.3; Sprau Art. 40 AGGVG [Anhang] Rdnr.49; zum vergleichbaren Fall der Übertragung eines grundstücksgleichen Nutzungsrechts [Kellerrechts] BayObLGZ 1991, 178 [= MittBayNot 1991, 256 ; nur Leitsatz]).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 60/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7256
BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 60/91 (https://dejure.org/1991,7256)
BayObLG, Entscheidung vom 03.07.1991 - BReg. 2 Z 60/91 (https://dejure.org/1991,7256)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - BReg. 2 Z 60/91 (https://dejure.org/1991,7256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1992, 303
  • Rpfleger 1991, 354
  • Rpfleger 1992, 57
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 132/84

    Zum Ausübungsbereich eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 60/91
    15, von der Belastung kraft Gesetzes unter der Voraussetzung frei, daß er außerhalb des Bereichs der Ausübung des Wohnungsrechts liegt (§ 1026 i. V. m. § 1090 Abs. 2 BGB; vgl. BayObLGZ 1985, 31 /33 f. [= MittBayNot 1985, 72 = DNotZ 1986, 148 ]).

    Sie umfaßt auch Grundstücksteile, auf deren Gebrauch der Berechtigte angewiesen ist, um die Wohnung nutzen zu können ( BayObLGZ 1985, 31 /34 f.).

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82

    Zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 60/91
    Die Änderung dieser Zweckbestimmung kann nur durch Vereinbarung geschehen und bedarf nach Begründung der Wohnungs(Teil-)eigentümergemeinschaft als Abänderungsvereinbarung im Sinn des § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG der Mitwirkung der übrigen Wohnungs-(Teil-)eigentümer (BayObLGZ 1983, 79/84 [= MittBayNot 1983, 124 = DNotZ 1984, 104 ]; 1989, 28/30 [= MittBayNot 1989, 142 = DNotZ 1990, 42 ]; Horber/Demharter Anhang zu § 3 Anm. 11 c).
  • BayObLG, 16.04.1987 - BReg. 2 Z 37/87

    Antrag auf Löschung einer eingetragenen Grunddienstbarkeit; Folgen einer

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 60/91
    § 1026 BGB mit der Abschreibung erlischt (vgl. § 22 Abs. 1 GBO ; BayObLG Rpfleger 1987, 451, Horber/Demharter Anm. 8 b bb, KEHE/Eickmann GBR 3. Aufl. Rdnr.5, jeweils zu § 46).
  • BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 76/90

    Nutzung von Hobby- und Speicherräumen zu Wohnzwecken

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 60/91
    Die Bezeichnung von Räumen eines Teileigentums in der Teilungserklärung als Hobbyräume stellt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar (BayObLG NJW-RR 1991, 139).
  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 181/87

    Sicherung einer Getränkebezugsverpflichtung durch eine Grunddienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 60/91
    Die Änderung dieser Zweckbestimmung kann nur durch Vereinbarung geschehen und bedarf nach Begründung der Wohnungs(Teil-)eigentümergemeinschaft als Abänderungsvereinbarung im Sinn des § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG der Mitwirkung der übrigen Wohnungs-(Teil-)eigentümer (BayObLGZ 1983, 79/84 [= MittBayNot 1983, 124 = DNotZ 1984, 104 ]; 1989, 28/30 [= MittBayNot 1989, 142 = DNotZ 1990, 42 ]; Horber/Demharter Anhang zu § 3 Anm. 11 c).
  • BGH, 10.03.1976 - V ZB 15/75

    Bewilligung der Löschungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 60/91
    Betroffen von einer Eintragung ist derjenige, dessen grundbuchmäßiges Recht im Zeitpunkt der Eintragung rechtlich beeinträchtigt wird oder werden kann ( BGHZ 66, 341 /345 [= MittBayNot 1976, 65 = DNotZ 1976, 490]; Horber/Demharter GBO 18.Aufl. § 19 Anm. 12).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.1998 - 3 W 43/98

    Unzulässigkeit eines Gesamtwohnrechts an mehreren selbständigen Grundstücken bei

    § 1093 Abs. 3 BGB umfaßt nämlich nicht die Nutzung des Gartens; denn auf dessen Gebrauch ist der Inhaber eines Wohnungsrechts nicht angewiesen (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 57; Palandt/Bassenge a.a.O. § 1093 Rdnr. 13).
  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 15 W 245/99

    Nachweis des Erlöschens eines Wohnungsrechts an einem abgeschriebenen

    Sie umfaßt vielmehr gem. § 1093 Abs. 3 BGB auch Grundstücksteile, auf deren Gebrauch der Berechtigte angewiesen ist, um die Wohnung nutzen zu können (vgl. BayObLG DNotZ 1992, 303 = Rpfleger 1992, 57).
  • BayObLG, 11.11.1993 - 2Z BR 78/93

    Ausübungsbereich einer Dienstbarkeit

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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.04.1991 - BReg. 2 Z 25/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4730
BayObLG, 16.04.1991 - BReg. 2 Z 25/91 (https://dejure.org/1991,4730)
BayObLG, Entscheidung vom 16.04.1991 - BReg. 2 Z 25/91 (https://dejure.org/1991,4730)
BayObLG, Entscheidung vom 16. April 1991 - BReg. 2 Z 25/91 (https://dejure.org/1991,4730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 978
  • Rpfleger 1991, 354
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    Richtig ist allerdings, dass das Grundbuchamt ein im Grundbuch eingetragenes Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG von Amts wegen beachten muss, weil die Veräußerung nach § 12 Abs. 3 WEG unwirksam ist, solange die erforderliche Zustimmung nicht erteilt worden ist (BayObLG, NJW-RR 1991, 978, 979).

    Ist die Zustimmung - wie hier - von dem Verwalter zu erklären, so sind die Zustimmungserklärung in der Form des § 29 GBO sowie die Verwaltereigenschaft desjenigen, der die Erklärung abgegeben hat, gemäß § 26 Abs. 3 WEG nachzuweisen (BayObLGZ 1975, 264, 267; NJW-RR 1991, 978, 979; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 974, 975).

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2010 - 3 Wx 263/09

    Nachweis der Verwaltereigenschaft

    Soweit die Verwaltereigenschaft durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden muss - so im Grundbuchverfahren zum Nachweis von Eintragungsvoraussetzungen (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 978, 979; Merle in Bärmann, WEG 10. Auflage 2008 § 26 Rdz. 274) - genügt die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss, bei der die Unterschriften der in § 24 Abs. 6 bezeichneten Personen öffentlich beglaubigt sind, § 26 Abs. 4 WEG.
  • OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16

    Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentümers widerruflich bis zum Eingang

    Dies hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu beachten (BayObLG NJW-RR 1991, 978/979).
  • OLG München, 29.06.2016 - 34 Wx 27/16

    Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht

    Dies hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu beachten (BayObLG NJW-RR 1991, 978/979 zu § 12 WEG).
  • OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16

    Zustimmungswiderruf des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts

    Dies hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu beachten (BayObLG NJW-RR 1991, 978/979).
  • OLG München, 26.01.2018 - 34 Wx 304/17

    Kein Eintragungshindernis bei bloßer Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung in

    a) Das mit dinglicher Wirkung vereinbarte und als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragene Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1, Abs. 3 WEG hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu beachten (BayObLG NJW-RR 1991, 978/979).
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 195/12

    Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung gegenüber dem Grundbuchamt

    Da es sich bei dieser Übertragung nicht um eine Erstveräußerung durch den Beteiligten zu 1) als desjenigen handelte, der das Eigentum aufgrund der Teilung gemäß § 8 WEG erlangt hatte, sondern eine (Zweit-)Veräußerung durch den Beteiligten zu 2) als Ersterwerber, bedurfte sie aufgrund der im Grundbuch eingetragenen Veräußerungsbeschränkung der Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG), deren Wirksamkeit im Grundbuchverfahren nachzuweisen ist (BayObLG NJW-RR 1991, 978).
  • OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 371/16

    Widerruflichkeit der Zustimmungserklärung der Hausverwaltung zur Veräußerung des

    Dies hat das Grundbuchamt von Amts wegen zu beachten (BayObLG NJW-RR 1991, 978/979).
  • KG, 22.10.1998 - 22 U 4407/97

    Zustimmungspflicht des Verwalters bei Wohnungsveräußerungen ; Begründung einer

    Inhalt (auch) der so begründeten Verpflichtung ist die formgerechte Erteilung der Zustimmung, wobei wegen der für den Veräußerer erforderlichen Grundbuchtauglichkeit der Urkunden gegebenenfalls auch der Verwalternachweis, und zwar in der Form des § 26 Abs. 4 WEG, geschuldet wird (Schmidt a. a. O., Rdnr. 15; s. auch BayObLG NJW-RR 1991, 978, 979).
  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 212/12

    Kettenauflassung: Kein zustimmungsfreier Ersterwerb!

    Da es sich bei dieser Übertragung nicht um eine Erstveräußerung durch den Beteiligten zu 1) als desjenigen handelte, der das Eigentum aufgrund der Teilung gemäß § 8 WEG erlangt hatte, sondern eine (Zweit-)Veräußerung durch den Beteiligten zu 2) als Ersterwerber, bedurfte sie aufgrund der im Grundbuch eingetragenen Veräußerungsbeschränkung der Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG), deren Wirksamkeit im Grundbuchverfahren nachzuweisen ist (BayObLG NJW-RR 1991, 978).
  • OLG Dresden, 11.01.2011 - 17 W 1317/10

    Nachweis der Wohnungseigentümerverwaltereigenschaft bedarf einer inhaltlich

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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.05.1991 - BReg. 2 Z 48/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,11847
BayObLG, 16.05.1991 - BReg. 2 Z 48/91 (https://dejure.org/1991,11847)
BayObLG, Entscheidung vom 16.05.1991 - BReg. 2 Z 48/91 (https://dejure.org/1991,11847)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - BReg. 2 Z 48/91 (https://dejure.org/1991,11847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 354
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 09.02.1984 - 2 Z 5/84
    Auszug aus BayObLG, 16.05.1991 - BReg. 2 Z 48/91
    Es entspricht allgemeiner Meinung, daß für den Inhalt der Einigung kein bestimmter Wortlaut vorgeschrieben ist (BayObLG Rpfleger 1984, 266 ; Horber/Demharter Anm. 11 a, KEHE/Ert/ GBR 3. Aufl. Rdnr.94, Meikell Lichtenberger Grundbuchrecht 7. Aufl. Rdnr. 192, jeweils zu § 20).

    auf die ... hinzugemessene Teilfläche von 1 m2" Für einen unbefangenen Betrachter ergibt dieser Satz nach seinem Wortlaut als nächstliegende Bedeutung, daß die Beteiligten sich einig sind, auch an der hinzugemessenen Teilfläche ein Erbbaurecht zu bestellen mit dem gleichen Inhalt wie es an der Hauptfläche des Grundstücks besteht (vgl.zu einem ähnlichen Fall BayObLG Rpfleger 1984, 266).

  • BayObLG, 26.04.1984 - BReg. 2 Z 33/84

    Zur Zulässigkeit der Erstreckung eines Erbbaurechts auf ein weiteres Grundstück

    Auszug aus BayObLG, 16.05.1991 - BReg. 2 Z 48/91
    439114 lastenden Erbbaurechts auf die hinzugemessene und dem Grundstück zuzuschreibende Teilfläche stellt sich als Änderung des Inhalts des Erbbaurechts dar (BayObLGZ 1984, 105/107 m. w. N. [= MittBayNot 1984, 132 = DNotZ 1985, 375]; OLG Neustadt Rpfleger 1963, 241 /242; OLG Hamm Rpfleger 1973, 427 ; BGB-RGRK Räfle 12. Aufl. § 11 ErbbauVO Rdnr.20).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.04.1991 - BReg. 1 Z 23/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3381
BayObLG, 19.04.1991 - BReg. 1 Z 23/91 (https://dejure.org/1991,3381)
BayObLG, Entscheidung vom 19.04.1991 - BReg. 1 Z 23/91 (https://dejure.org/1991,3381)
BayObLG, Entscheidung vom 19. April 1991 - BReg. 1 Z 23/91 (https://dejure.org/1991,3381)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufige Anordnung; Gericht; Vormundschaft; Maßnahmen ; Bedürfnis; Einschreiten; Kind ; Gefahr; Dringlichkeit; Glaubhaft; Sorgerechtsmißbrauch; Vernachlässigung; Elternversagen; Entziehung; Recht; Aufenthaltsbestimmung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1666

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1218
  • Rpfleger 1991, 354
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92

    Voraussetzungen der Entziehung der gesamten Personensorge

    Die Anwendbarkeit deutschen Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass sich das Gewaltverhältnis zwischen Vater und Tochter nach türkischem Recht richtet und dieses anzuerkennen ist (Art. 3 MSA), denn das Vormundschaftsgericht hat eine Maßnahme aufgrund von § 1666 BGB getroffen (Art. 8 Abs. 1 MSA; BayObLG FamRZ 1991, 1218/1219 m. w. Nachw.).

    Ein Fehlverhalten im Sinn von § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB kommt nämlich auch bei einem unverschuldeten Elternversagen in Betracht, wenn die Eltern auf die Entwicklung der Tochter zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit nicht angemessen, sondern mit Unverständnis oder Hilflosigkeit reagieren (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1218/1220; KG FamRZ 1985, 97/99; MünchKomm-BGB/Hinz 3.Aufl. § 1666 Rn. 40); ferner bei einer Kindeswohlgefährdung durch das Verhalten Dritter, das die Eltern nicht unterbinden (BayObLG aaO).

    (2) Das Landgericht hat geprüft, ob die Gefährdung durch andere Maßnahmen abgewendet werden könnte, insbesondere durch öffentliche Hilfe zur Erziehung im Sinn der §§ 27 ff SGB VIII. d.F. des Art. 10 Abs. 2 KJHG (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1218/1220 und FamRZ 1992, 90/91).

  • BayObLG, 08.12.1994 - 1Z BR 147/94

    Entziehung elterlicher Rechte bei Gefährdung des Kindeswohls

    Diese Erklärung des Kreisjugendamts enthob das Beschwerdegericht zwar nicht seiner Verpflichtung, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob im Rahmen der öffentlichen Hilfen, auf die das Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Anspruch gewährt (§§ 27 f. SGB VIII), eine mit der Trennung des Mädchens von der Familie (§ 1666a BGB ) verbundene und daher den Fortbestand der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts erfordernde Maßnahme in Betracht kam und mit Bindungswirkung für das Jugendamt anzuordnen war (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1218, 1220 und 1992, 90, 91; OLG Frankfurt DAVorm 1993, 943, 944 mit Anm. Dickmeis; Staudinger/Coester § 1666a Rn. 13; MünchKomm/Hinz § 1666 Rn. 53a und § 27 SGB VIII Rn. 4; Erman/Michalski BGB 9. Aufl. § 1666 Rn. 17; Coester FamRZ 1991, 253, 260; a.A. hinsichtlich der Anordnungsbefugnis des Vormundschaftsgerichts Krug/Grüner/Dalichau Kinder- und Jugendhilfe Anm. III S. 22, Jans/Happe/Saurbier Kinder- und Jugendhilferecht Anm. C I 2a, jeweils zu § 27 SGB VIII).
  • BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 92/92

    Nichteheliches Kind; Mutter; Elterliche Sorge; Allein; Verfassungsmäßigkeit;

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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 2 Z 74/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9941
BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 2 Z 74/91 (https://dejure.org/1991,9941)
BayObLG, Entscheidung vom 29.05.1991 - BReg. 2 Z 74/91 (https://dejure.org/1991,9941)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - BReg. 2 Z 74/91 (https://dejure.org/1991,9941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Grundbuchs; Grundbuchbeschwerde gegen die Androhung von Zwangsgeld; Erzwingung eines Grundbuchberichtigungsantrags; Förmliche Zustellung von Beschlüssen des Grundbuchamts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 354
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 08.01.2013 - 12 Wx 42/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Festsetzung eines Zwangsgeldes im

    Dementsprechend haben hier - ohne Rücksicht auf die Ursachen hierfür - keine berechtigten Gründe vorgelegen, vom Eigentümer die Stellung eines Antrages zur Grundbuchberichtigung nicht zu verlangen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. Mai 1991, BReg 2 Z 74/91 zitiert nach juris).

    Danach war der Regelwert von 5.000,-- DM festzusetzen, da es letztlich um die Durchsetzung der Verpflichtung zur Grundbuchberichtigung geht und deshalb nicht die Höhe des angedrohten oder festgesetzten Zwangsgeldes maßgeblich ist (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 2002, 433; BayObLG, Beschluss vom 29. Mai 1991, BReg 2 Z 74/91; Demharter: GBO, 28. Aufl., Rdn. 27 zu § 83 GBO).

  • OLG Frankfurt, 04.02.2002 - 20 W 486/01

    Berichtigungszwangsverfahren: Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung der

    Die vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29.05.1991 (zitiert nach Plötz in Rpfleger 1991, 354) lässt nicht erkennen, um welche Zeiträume nach Eintritt des Erbfalls es dabei gegangen ist.
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