Rechtsprechung
AG Bernkastel-Kues, 29.08.1990 - 6 K 51/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1991, 70
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Trier, 18.10.1990 - 4 T 66/90
Auszug aus AG Bernkastel-Kues, 29.08.1990 - 6 K 51/86
Die gegen die Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde des Schuldners hat das LG Trier (Beschluß - 4 T 66/90 - v. 18.10.90, in Rpfleger 1991, 71) als unzulässig zurückgewiesen, da sie sich in der Sache als rechtsmißbräuchlich erweise. - OLG Hamm, 22.11.1990 - 15 W 355/90
Auszug aus AG Bernkastel-Kues, 29.08.1990 - 6 K 51/86
Die gegen die Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde des Schuldners hat das LG Trier (Beschluß - 4 T 66/90 - v. 18.10.90, in Rpfleger 1991, 71) als unzulässig zurückgewiesen, da sie sich in der Sache als rechtsmißbräuchlich erweise.
Rechtsprechung
LG Trier, 18.10.1990 - 4 T 66/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1991, 70
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06
Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des …
Nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte gilt das auch für andere Anträge und Rechtsmittel des Schuldners, mit denen dieser keinen Rechtsschutz sucht, sondern das Verfahren verzögern will (vgl. OLG Köln Rpfleger 1980, 233, 234; LG Trier Rpfleger 1991, 70 f.;… ebenso Stöber, aaO, Einl. Rdn. 8.5). - LG Düsseldorf, 12.12.2011 - 25 T 368/11
Rechtmäßigkeit eines Zuschlags bei einer Versteigerung im Falle der …
Nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte gilt das auch für andere Anträge und Rechtsmittel des Schuldners, mit denen dieser keinen Rechtsschutz sucht, sondern das Verfahren verzögern will (vgl. OLG Köln Rpfleger 1980, 233, 234; LG Trier Rpfleger 1991, 70 f.;… ebenso Stöber, aaO, Einl. Rdn. 8.5). - AG Bernkastel-Kues, 29.08.1990 - 6 K 51/86 Die gegen die Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde des Schuldners hat das LG Trier (Beschluß - 4 T 66/90 - v. 18.10.90, in Rpfleger 1991, 71) als unzulässig zurückgewiesen, da sie sich in der Sache als rechtsmißbräuchlich erweise.