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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.09.1990 - 14 W 586/90   

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https://dejure.org/1990,7822
OLG Koblenz, 13.09.1990 - 14 W 586/90 (https://dejure.org/1990,7822)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.09.1990 - 14 W 586/90 (https://dejure.org/1990,7822)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. September 1990 - 14 W 586/90 (https://dejure.org/1990,7822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91
    Keine Erstattungsfähigkeit unnötiger Mehrkosten bei fehlender Klagenverbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mehrkosten; Bürgschaftsgläubiger; Getrennte Klagen; Erstattungsfähigkeit

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 339
  • WM 1991, 279
  • BB 1991, 98
  • Rpfleger 1991, 80
  • Rpfleger 1991, 81
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 17.09.1982 - 14 W 506/82

    Kostenfestsetzung; Mehrere; Prozesse; Verschiedene; Ansprüche; Kosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.09.1990 - 14 W 586/90
    Nicht notwendig in diesem Sinn sind kostenerhöhende Teilklagen (Senat Rpfleger 83, 38 = VersR 1983, 451 L) oder mehrere Klagen wegen Ansprüchen aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt gegen mehrere Personen (Senat vom 5.1.1989 - 14 W 47/89).
  • OLG Koblenz, 12.06.1990 - 14 W 306/90

    Verbindung von Klagen; Kostenerstattungsgesichtspunkte; Hauptschuldner; Bürge

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.09.1990 - 14 W 586/90
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist die Geltendmachung von zusammenhängenden Ansprüchen in verschiedenen Verfahren ohne Kostennachteile nur dann zulässig, wenn vertretbare Gründe für diese Vorgehensweise gegeben sind, z. B. getrennte Klagen des Gläubigers gegen Hauptschuldner und Bürgen ( Senat vom 12.6.1990 - 14 W 306/90 - vorstehend in diesem Heft).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 4/12

    Berücksichtigung des Einwands der Rechtsmissbräuchlichkeit der durch getrennte

    Dies kann beispielsweise dann anzunehmen sein, wenn er einen oder mehrere gleichartige oder in einem inneren Zusammenhang stehende und aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche gegen eine oder mehrere Personen ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen verfolgt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11, aaO; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2012 - V ZB 58/12, z. V. b.; vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 13; OLG Düsseldorf, JurBüro 1982, 602; 2002, 486; 2011, 648, 649; OLG Koblenz, VersR 1992, 339; KG, KG-Report 2002, 172, 173; 2000, 414, 415; OLG München, OLG-Report 2001, 105 f.; OLG Stuttgart, OLG- Report 2001, 427, 428).
  • LSG Sachsen, 05.03.2009 - L 1 B 605/07

    Berechnung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren; getrennte

    Allein die Tatsache, dass zwei Personen für eine Forderung gesamtschuldnerisch haften, rechtfertigt die Erhebung zweier Klagen nicht (so für den Fall von Bürgen: Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 13.09.1990 - 14 W 586/90 - juris Rn. 2 f.).
  • OLG Braunschweig, 27.02.2018 - 2 U 73/17

    Auskunftspflicht bei Markenfälschung durch Amazon

    Nach den von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen ist die Verfügungsklägerin ohnehin gehalten, sich auf ein Verfahren zu beschränken, weil Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass mehrere Streitgenossen in getrennten Verfahren belangt werden, nur dann erstattungsfähig sind, wenn hierfür zureichende Gründe gegeben sind (vgl. z. B. OLG Hamburg, Beschluss vom 05.02.2004 - 8 W 277/03, MDR 2004, 778; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.09.1990 - 14 VV 586/90, WM 1991, 279), was hier nicht der Fall ist.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2011 - 24 W 9/11

    Verfahrensrecht - Keine Kostenerstattung für unnötige Prozesse!

    Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich die Klage gegen mehrere Bürgen richtet, die gleichartig haften (OLG Naumburg aaO.; OLG Koblenz Rpfleger 1991, 81).
  • OLG Naumburg, 27.11.2002 - 11 W 117/02

    Im Kostenfestsetzungsverfahren ist auch zu hinterfragen, ob das Führen mehrerer

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es, wie hier, um mehrere Bürgen geht (OLG Koblenz Rpfleger 1991, 81).
  • AG Lüdinghausen, 06.04.1994 - 4 C 322/93

    Gleichstellung des Endmieters in Bezug auf die Kappungsgrenze

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.06.1990 - 14 W 306/90   

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https://dejure.org/1990,7718
OLG Koblenz, 12.06.1990 - 14 W 306/90 (https://dejure.org/1990,7718)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.06.1990 - 14 W 306/90 (https://dejure.org/1990,7718)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 14 W 306/90 (https://dejure.org/1990,7718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit der Kosten getrennter Prozesse gegen Hauptschuldner und Bürgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verbindung von Klagen; Kostenerstattungsgesichtspunkte; Hauptschuldner; Bürge

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 339
  • WM 1991, 278
  • Rpfleger 1991, 80
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 17.09.1982 - 14 W 506/82

    Kostenfestsetzung; Mehrere; Prozesse; Verschiedene; Ansprüche; Kosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.1990 - 14 W 306/90
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 83, 38 = VersR 1983, 451 L) ist die Geltendmachung von zusammenhängenden Ansprüchen in verschiedenen Prozessen ohne Kostennachteile nur dann zulässig, wenn vertretbare Gründe für die getrennte Geltendmachung gegeben sind.
  • OLG Brandenburg, 02.07.2010 - 6 W 51/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Prozesskosten bei Geltendmachung von

    Dies wird man bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Hauptschuldner und Bürgen in zwei Prozessen jedoch nicht annehmen können (so auch OLG Koblenz, Rpfleger 1991, 80, zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 13.09.1990 - 14 W 586/90

    Mehrkosten; Bürgschaftsgläubiger; Getrennte Klagen; Erstattungsfähigkeit

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist die Geltendmachung von zusammenhängenden Ansprüchen in verschiedenen Verfahren ohne Kostennachteile nur dann zulässig, wenn vertretbare Gründe für diese Vorgehensweise gegeben sind, z. B. getrennte Klagen des Gläubigers gegen Hauptschuldner und Bürgen ( Senat vom 12.6.1990 - 14 W 306/90 - vorstehend in diesem Heft).
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Rechtsprechung
   KG, 10.07.1990 - 1 W 6302/89   

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https://dejure.org/1990,9641
KG, 10.07.1990 - 1 W 6302/89 (https://dejure.org/1990,9641)
KG, Entscheidung vom 10.07.1990 - 1 W 6302/89 (https://dejure.org/1990,9641)
KG, Entscheidung vom 10. Juli 1990 - 1 W 6302/89 (https://dejure.org/1990,9641)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 80
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 10 W 64/08

    Erstattungsfähigkeit von Testkaufkosten

    Andererseits wird die Meinung vertreten, dass erstattungsfähige Aufwendungen für einen Testkauf nur Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung der erworbenen Testsache festzusetzen sind (vgl. KG Beschluss v. 09.04.2002, 1 W 41/02 (JURIS), Rpfleger 1991, 80 und MDR 1976, 670).

    Zwar kann der Erstattungsberechtigte entscheiden, ob er die Zug-um-Zug-Festsetzung realisiert; ihm steht es auch frei, einen darüber hinausgehenden materiell-rechtlichen Anspruch auf Erstattung der restlichen Aufwendungen in einem besonderen Prozessverfahren gerichtlich geltend zu machen (vgl. KG Rpfleger 1991, 80; OLG Stuttgart, Die Justiz 1986, 412).

  • OLG Koblenz, 06.03.2001 - 14 W 109/01

    Erstattungsfähigkeit von Kopiekosten; Erstattungsfähigkeit von

    Die Auffassung der Rechtspflegerin zur Berechnung und Erstattungsfähigkeit von Verdienstausfall in einem derartigen Fall entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. JurBüro 1982, 1056 und JurBüro 1991, 86 jeweils m.w.N.).
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