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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.12.1990 - 2 W 201/90   

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https://dejure.org/1990,6643
OLG Köln, 12.12.1990 - 2 W 201/90 (https://dejure.org/1990,6643)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.1990 - 2 W 201/90 (https://dejure.org/1990,6643)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 2 W 201/90 (https://dejure.org/1990,6643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 261
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.11.1984 - IX ZR 44/84

    Vorpfändung und Sicherungsvollstreckung; Pflicht einer Bank zur Einlösung von

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.1990 - 2 W 201/90
    Sollte die Pfändung der Forderungen nicht innerhalb der 3-Wochenfrist des § 845 Abs. 2 ZPO erfolgt sein, entfällt das Rechtsschutzinteresse für die Erinnerung und auch für die Beschwerde, weil die Benachrichtigung dann ihre Wirkung verloren hat (vgl. Zöller/Stöber, 18. Aufl., § 845 Rdn. 8 m.w.N.).Wenn die Pfändung dagegen rechtzeitig und ordnungsmäß bewirkt worden ist (dabei kann es sich auch um eine Sicherungspfändung handeln - vgl. BGHZ 93, 71) - ist eine Erinnerung nur noch gegen den Pfändungsbeschluß zulässig (vgl. Zoller/ Stöber, a.a.O.).
  • BGH, 10.11.2011 - VII ZB 55/10

    Zwangsvollstreckung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Vorpfändung eines

    Ob der Schuldner nach bestandskräftiger Pfändung der Forderung noch ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Erinnerung hat, mit der er die Unwirksamkeit der Vorpfändung mit dem Ziel geltend macht, sich auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses auf die Unwirksamkeit der Pfändung berufen zu können (vgl. OLG Köln, Rpfleger 1991, 261; Musielak/Becker, ZPO, 8. Aufl., § 845 Rn. 11; Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 811; MünchKommZPO/Smid, 3. Aufl., § 845 Rn. 23), muss der Senat nach allem nicht entscheiden.
  • OLG Jena, 13.06.2000 - 6 W 150/00

    Beschwer nach Aufhebung der Vorpfändung

    Wie aus § 99 ZPO folgt, kann ein Rechtsschutzbedürfnis nicht aus der Kostenbelastung hergeleitet werden, wenn in der Hauptsache ein Rechtsmittel nicht eröffnet ist (vgl. OLG Köln, Rpfleger 1991, S. 261 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.12.1990 - 2 W 100/90   

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OLG Oldenburg, 17.12.1990 - 2 W 100/90 (https://dejure.org/1990,12905)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.12.1990 - 2 W 100/90 (https://dejure.org/1990,12905)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 1990 - 2 W 100/90 (https://dejure.org/1990,12905)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 261
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Niedersachsen, 02.02.2015 - 15 V 207/14

    Anfechtung einer gegenüber dem anderen Ehegatten als Schuldner ergangene

    aa) In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung wird ein eigenes Beschwerderecht der unterhaltsberechtigten Person i.S. des § 850c Abs. 4 ZPO jedenfalls von einigen Oberlandesgerichten anerkannt, da § 850c ZPO auch dem Schutz des Unterhaltsberechtigten dient (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts - OLG - Oldenburg vom 17. Dezember 1990 2 W 100/90, NdsRPfl 1991, 1; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 1987 8 W 598/86, Rpfleger 1987, 255).
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