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   BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91   

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BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91 (https://dejure.org/1992,4491)
BayObLG, Entscheidung vom 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91 (https://dejure.org/1992,4491)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - BReg. 2 Z 169/91 (https://dejure.org/1992,4491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Landshut - 30 T 1374/91
  • BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 147
  • BayObLGZ 1992 Nr. 5
  • BayObLGZ 1992, 13
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.02.1971 - 1 BvL 27/70

    Keine Vorlage zur konkreten Normenkontrolle durch den Rechtspfleger

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Zutreffend weist die Rechtsbeschwerdeführerin darauf hin, dass der Rechtspfleger nicht Richter ist (BVerfGE 30, 170/172; 55, 370/371; 56, 110/127; BayObLGZ 1974, 329/335; Bassenge/ Herbst FGG/ RPflG 5. Aufl. 1991 Vorbem. III 1 vor § 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege, wie sie für weite Teile der freiwilligen Gerichtsbarkeit kennzeichnend sind, und zu denen u.a. auch das Grundbuchwesen und die Führung anderer öffentlicher Register gehört, brauchen ihrer Natur nach nicht unbedingt den Gerichten und dort nicht unbedingt den Richtern übertragen zu werden (vgl. BVerfGE 21, 139/144).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Die nach § 71 Abs. 2 GBO beschränkte Beschwerde oder Erinnerung ermöglicht - gegebenenfalls mit einer anschließenden Berichtigung des Grundbuchs - eine umfassende Überprüfung der Rechtspflegerentscheidung und eine wirksame Korrektur etwaiger unrichtiger Entscheidungen (vgl. BVerfGE 61, 82/110 f. und 67, 43/58; Jarass/Pieroth GG 1992 Rn. 35, Model/Müller Rn. 1, Schmidt/Bleibtreu/ Klein GG 6. Aufl. 1983 Rn. 18, jeweils zu Art. 92).
  • BGH, 11.07.1952 - V ZR 57/51

    Bedrohung eines Grundbuchrichters

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Denn die von einem unzuständigen Organ der Rechtspflege vorgenommene Eintragung im Grundbuch kann u.U. unwirksam sein; sie würde dann keine Wirkungen entfalten und nähme auch am öffentlichen Glauben des Grundbuchs nicht teil (vgl. § 8 Abs. 4 RpflG sowie BGHZ 7, 64/69; KEHE/Ertl GBR 4.Aufl. Einl. B 45 Buchstabe a, B 49 und B 51).
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvL 2/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Verwendung von Beamten des gehobenen

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Zutreffend weist die Rechtsbeschwerdeführerin darauf hin, dass der Rechtspfleger nicht Richter ist (BVerfGE 30, 170/172; 55, 370/371; 56, 110/127; BayObLGZ 1974, 329/335; Bassenge/ Herbst FGG/ RPflG 5. Aufl. 1991 Vorbem. III 1 vor § 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.12.1980 - 1 BvL 50/80

    Unzuständigkeit des Rechtspflegers zur Richtervorlage

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Zutreffend weist die Rechtsbeschwerdeführerin darauf hin, dass der Rechtspfleger nicht Richter ist (BVerfGE 30, 170/172; 55, 370/371; 56, 110/127; BayObLGZ 1974, 329/335; Bassenge/ Herbst FGG/ RPflG 5. Aufl. 1991 Vorbem. III 1 vor § 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 569/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Aus diesen Gründen verletzt die Wahrnehmung von Grundbuchgeschäften durch den Rechtspfleger auch nicht das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ; vgl. auch BVerfGE 15, 219/222 zur Übertragung der Zwangsversteigerungsverfahren auf den Rechtspfleger).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Der Begriff der rechtsprechenden Gewalt umfaßt neben den im Grundgesetz selbst den Gerichten übertragenen Aufgaben vor allem die traditionellen Kernbereiche der Rechtsprechung wie bürgerliche Rechtspflege und Strafgerichtsbarkeit, aber auch Teile der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BVerfGE 22, 49, 73 ff., insbes. S.77, 78).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Die nach § 71 Abs. 2 GBO beschränkte Beschwerde oder Erinnerung ermöglicht - gegebenenfalls mit einer anschließenden Berichtigung des Grundbuchs - eine umfassende Überprüfung der Rechtspflegerentscheidung und eine wirksame Korrektur etwaiger unrichtiger Entscheidungen (vgl. BVerfGE 61, 82/110 f. und 67, 43/58; Jarass/Pieroth GG 1992 Rn. 35, Model/Müller Rn. 1, Schmidt/Bleibtreu/ Klein GG 6. Aufl. 1983 Rn. 18, jeweils zu Art. 92).
  • BayObLG, 14.08.1974 - BReg. 3 Z 76/72
    Auszug aus BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Zutreffend weist die Rechtsbeschwerdeführerin darauf hin, dass der Rechtspfleger nicht Richter ist (BVerfGE 30, 170/172; 55, 370/371; 56, 110/127; BayObLGZ 1974, 329/335; Bassenge/ Herbst FGG/ RPflG 5. Aufl. 1991 Vorbem. III 1 vor § 1 m.w.N.).
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 37/16

    Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei

    Darüber hinaus ist die Eintragung einer inhaltlich zulässigen Zwangshypothek ausnahmsweise mit dem Ziel der Löschung nach § 22 GBO angreifbar, wenn nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft rechtlich ausgeschlossen ist (Demharter GBO 29. Aufl. § 71 Rz. 45; Schöner/Stöber Rn. 2199; Bittmann in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 57) oder wenn die Eintragung nichtig ist (BayObLGZ 1992, 13/14 f.; Bittmann in Wieczorek/Schütze § 867 Rn. 42; MüKo/Eickmann ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 51).
  • OLG München, 15.06.2016 - 34 Wx 210/16

    Verbot der Überpfändung in der Immobiliarvollstreckung

    Daneben ist die Eintragung einer inhaltlich zulässigen Zwangshypothek ausnahmsweise gemäß § 71 Abs. 1 GBO mit dem Ziel der (berichtigenden) Löschung angreifbar, wenn die Eintragung wegen ganz gravierender Vollstreckungsmängel unheilbar nichtig ist und deshalb am öffentlichen Glauben des Grundbuchs nicht teilnimmt (Senat vom 15.4.2016, 34 Wx 34/16 und 34 Wx 37/16, juris; BayObLGZ 1992, 13/14; Bittmann in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 42; MüKo/Eickmann ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 51; Demharter § 53 Rn. 1) oder wenn nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs der zwar eingetragenen, aber wegen heilbarer Mängel noch nicht entstandenen Hypothek sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft rechtlich ausgeschlossen ist (BGHZ 64, 194; Senat a. a. O.; OLG Frankfurt FGPrax 1998, 205 sowie OLGZ 1981, 261/262; Demharter § 71 Rz. 45; Schöner/Stöber Rn. 2199; Bittmann in Wieczorek/Schütze § 867 Rn. 57).
  • OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16

    Protokollierter Verleich - Kindesunterhalt ohne Angabe eines Enddatums

    Darüber hinaus ist die Eintragung einer inhaltlich zulässigen Zwangshypothek ausnahmsweise mit dem Ziel der Löschung nach § 22 GBO angreifbar, wenn nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft rechtlich ausgeschlossen ist (Demharter GBO 29. Aufl. § 71 Rz. 45; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2199; Bittmann in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 57) oder wenn die Eintragung nichtig ist (BayObLGZ 1992, 13/14; Bittmann in Wieczorek/Schütze § 867 Rn. 42; MüKo/Eickmann ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 51).
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 34/16

    Amtswiderspruch - Grundbuchamt

    Darüber hinaus ist die Eintragung einer inhaltlich zulässigen Zwangshypothek ausnahmsweise mit dem Ziel der Löschung nach § 22 GBO angreifbar, wenn nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft rechtlich ausgeschlossen ist (Demharter GBO 29. Aufl. § 71 Rz. 45; Schöner/Stöber Rn. 2199; Bittmann in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 57) oder wenn die Eintragung nichtig ist (BayObLGZ 1992, 13/14 f.; Bittmann in Wieczorek/Schütze § 867 Rn. 42; MüKo/Eickmann ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 51).
  • OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18

    Keine Nichtigkeit des Pfändungsbeschlusses bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen

    Eine inhaltlich zulässige Eintragung ist darüber hinaus ausnahmsweise mit dem Ziel der Löschung nach § 22 GBO angreifbar, wenn die Eintragung nichtig ist (vgl. BayObLGZ 1992, 13/14) oder - was hier jedoch von vornherein ausscheidet und mit dem Rechtsmittel auch nicht geltend gemacht wird - wenn nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft rechtlich ausgeschlossen ist (vgl. Demharter GBO 31. Aufl. § 71 Rn. 45).
  • OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96

    Bedingte Entlassung, Erstverbüßer, Jugendstrafe, Vollzug im Erwachsenenvollzug,

    Dies entspricht sowohl der ständigen Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. Beschlüsse vom 28.10.1992 - 2 Ws 238, 239/92 und vom 06.01.1995 - 2 Ws 469/94) als auch der im übrigen einhelligen Kommentar- und Literaturmeinung (Kühn NStZ 1992, 526; Bauer, Rpfl 1992, 145; Hamann, Rpfl 1992, 147 gegen Hamann, Rpfl 1991, 406; Ostendorf, JGG , 3. Aufl., § 88 Rn. 1; Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG , 2. Aufl., § 88 Rn. 1; Eisenberg, JGG , 6. Aufl., § 85 Rn. 17; unklar insoweit Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 57 Rn. 2).
  • OLG München, 01.03.2016 - 34 Wx 70/16

    Beschwerde gegen die Eintragung verteilter Zwangshypotheken

    Darüber hinaus ist die Eintragung einer inhaltlich zulässigen Zwangshypothek ausnahmsweise mit dem Ziel der Löschung nach § 22 GBO angreifbar, wenn nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft rechtlich ausgeschlossen ist (Demharter § 71 Rz. 45; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2199; Bittmann in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 57) oder wenn die Eintragung nichtig ist (BayObLGZ 1992, 13/14; Bittmann in Wieczorek/Schütze § 867 Rn. 42; MüKo/Eickmann ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 51).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2001 - 3 Ws 861/01

    Widerruf der Strafaussetzung: Unterbrechung der Strafvollstreckung

    Aber auch nach § 454 b Abs. 2 Satz 1 StPO (wie vom Hamann, Rpfleger 1991, 406, 408; 1992, 147 vertreten) gilt nichts anderes, denn nach Ziffer 1 dieser Bestimmung ist bei dem Verurteilten eine bedingte Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt nach § 57 Abs. 2 Ziffer 1 StGB nicht ausgeschlossen.
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ohne

    Diese Einschränkung greift jedoch dann nicht ein, wenn es sich um eine Eintragung handelt, die nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilnimmt (BGHZ 108, 372/375; BayObLGZ 1987, 431 f.), oder ihrem Inhalt nach unzulässig im Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO oder nichtig ist (BayObLGZ 1992, 13 f.).
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