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   KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91   

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KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91 (https://dejure.org/1992,1915)
KG, Entscheidung vom 14.01.1992 - 1 W 666/91 (https://dejure.org/1992,1915)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - 1 W 666/91 (https://dejure.org/1992,1915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass; Erbfolge für in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen; Erbfolge nach dem Recht der ehemaligen DDR; Voraussetzungen und Rechtswirkungen einer Nachlassspaltung; Antrag auf Erteilung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbausschlagung für in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 208
  • DNotZ 1992, 445
  • FamRZ 1992, 611
  • Rpfleger 1992, 158
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Daher kann in dem gegebenen Fall der Nachlassspaltung nur entweder ein Erbschein in Anwendung des BGB, der sich nicht auf den in der ehemaligen DDR belegenen unbeweglichen Nachlass im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG-DDR erstreckt, oder ein Erbschein in Anwendung des ZGB-DDR, der sich lediglich auf den in der ehemaligen DDR belegenen unbeweglichen Nachlass im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG-DDR bezieht, oder ein sogenannter Doppelerbschein erteilt werden, der diese beiden Erbscheine vereinigt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1181/1182; KG Rpfleger 1992, 158/159; Staudinger/Schilken Vorbem. zu §§ 2353 ff. Rn. 48; MünchKomm/Promberger Rn. 25 und 26; Palandt/Edenhofer BGB 61. Aufl. Rn. 7 und 8 jeweils zu § 2353; Bestelmeyer Rpfleger 1992, 229/231).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Während die Oberlandesgerichte Celle (DtZ 1992, 355 und OLG-Report 1994, 285, 286) und Oldenburg (Nds.Rpfl. 1992, 179, 180) sowie das vorlegende Oberlandesgericht Hamm (ZEV 1995, 252) der Auffassung sind, Ansprüche nach dem Vermögensgesetz führten nicht zur Nachlaßspaltung, halten das Kammergericht (OLGZ 1992, 279, 284) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (FamRZ 1992, 1474, 1475) immerhin für möglich, daß § 25 DDR-RAG auf Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüche anwendbar sei.
  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR

    Diese Frage muß jedoch im Erbscheinsverfahren nicht abschließend geklärt werden (KG OLGZ 1992, 279; Palandt/Edenhofer Art. 235 § 1 EGBGB Rn. 8; Schotten/Johnen aaO.).

    Daher genügt es für die Wirksamkeit der Ausschlagung grundsätzlich nicht, wenn die Erklärung wie hier lediglich gegenüber dem damals in den alten Bundesländern zuständigen Nachlaßgericht erklärt worden ist (so die heute fast einhellige Meinung, vgl. BayObLG und Palandt/Edenhofer aaO. sowie KG OLGZ 1992, 279; ausführlich Lorenz DStR 1994, 584/586 sowie Bestelmeyer Rpfleger 1993, 381/382).

    Ein Vertrauensschutz für die Beteiligten war daher nicht geboten (ebenso KG OLGZ 1992, 279/282).

  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94

    Voraussetzungen für die Erteilung eines auf unbeweglichen Vermögen in der

    Dem wird dadurch Rechnung getragen, daß das zuständige Nachlaßgericht auf Antrag einen auf die Nachlaßgegenstände im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG beschränkten Erbschein zu erteilen hat (vgl. KG, OLGZ 1992 279, 283; OLG Zweibrücken, FamRZ 1992, 1474; BayObLG, FamRZ 1994, 723 = ZEV 1994, 47, 48; Senatsbeschluß vom 15.03.1994 - 15 W 158/93 - Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 262; Palandt-Edenhofer, BGB , 54. Aufl., § 2353 Rdnr. 7).

    Allerdings haben das Kammergericht (OLGZ 1992, 279, 283 f.) und das OLG Zweibrücken (FamRZ 1992, 1474 f.; ebenso Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 260, Bestelmeyer, Rpfleger 1992, 229, 230) die Auffassung vertreten, der Erteilung eines auf unbewegliches Vermögen in der ehemaligen DDR gegenständlich beschränkten Erbscheines stehe nicht entgegen, daß im Einzelfall zweifelhaft sei, ob Rückübertragungs- oder Entschädigungsansprüche im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG als unbewegliches Vermögen zu qualifizieren seien.

    Im Hinblick auf die Abweichung von der genannten Entscheidung des OLG Zweibrücken kann dahingestellt bleiben, ob auch die Entscheidung des KG in OLGZ 1992, 279 eine Vorlagepflicht des Senats begründet.

  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94 15

    Statthaftes Rechtsmittel gegen Erteilung eines Erbscheins; Bedingte Anwartschaft

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  • KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02

    Erbfolgeregelung: Nachlassspaltung bei Miteigentum und Miterbenanteil an einem in

    Jedoch ist auch dann, wenn die Erbfolge nach beiden Erbstatuten übereinstimmt, in entsprechender Anwendung des § 2369 BGB in dem Erbschein anzugeben, dass hinsichtlich des im Gebiet; der ehemaligen DDR belegenen Immobilienvermögens das ZGBDDR für die Erbfolge maßgebend ist (vgl. zu Vorstehendem Senat OLGZ 1992, 279/284; Staudinger/Rauscher, BGB, 13. Aufl., Art. 235 § 1 EGBGB, Rdn. 104f.; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 2369 Rdn. 9f.).

    Die damit in Bezug auf zum Nachlass gehörendes, in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen eintretende Nachlassspaltung hat zur Folge, dass die Erbfolge für jeden Nachlassteil nach dem maßgebenden Erbstatut gesondert zu beurteilen ist (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 124, 270 = NJW 1994, 582; BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622; Senat OLGZ 1992, 279/280f.; Rpfleger 2001, 79/80, jew. m.w.N.).

  • BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins

    Nach allgemeiner Auffassung kann, wenn eine solche Nachlaßspaltung vorliegt, ein selbständiger Erbschein erteilt werden, der auf das von § 25 Abs. 2 RAG-DDR erfaßte Vermögen beschränkt ist und die Rechtsnachfolge entsprechend dem insoweit anwendbaren ZGB-DDR bezeugt (BayObLG FamRZ 1994.723/724, KG OLGZ 1992, 279/283, Palandt/Edenhofer § 2353 Rn. 8 m.w.N.).

    cc) Ob der Erbschein, von dem dargestellten verfahrensrechtlichen Ansatz, auf den der Senat abstellt, abgesehen auch deshalb eingezogen werden mußte, weil er wegen Fehlens eines der Nachlaßspaltung unterliegenden Gegenstands das anwendbare Erbrecht fehlerhaft ausweist (so insbesondere BGHZ 131, 22/31 ff., OLG Hamm FamRZ 1995, 758/760, Kuchinke DtZ 1996, 194/196, Staudinger/Schilken Vorbem. zu § 2353 Rn. 48; abweichend OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 1474/1475, KG OLGZ 1992, 279/283 f., Solomon IPRax 1997, 24/30 f., de Leve FamRZ 1996, 201/205, Lorenz ZEV 1995, 436/437; vgl. auch Bestelmeyer FGPrax 1996, 11), kann unter den hier gegebenen Umständen dahinstehen.

  • BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92

    Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und

    Dies entspricht heute einhelliger Meinung in Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1991, 103/105, OLG Frankfurt, aaO.; KG, OLGZ 1992, 279/280 f. und 1993, 1/2; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1993, 113 f.; alle m.w. Nachw.; vgl. auch BVerfG, DtZ 1993, 209 ) und Schrifttum (vgl. Palandt/Heldrich, BGB , 52. Aufl., Art. 25 EGBGB , Rdn. 23 und Art. 236 §§ 1 - 3 EGBGB , Rdn. 4 sowie Palandt/Edenhofer, Art. 235 § 1 EGBGB , Rdn. 7 und § 2353 , Rdn. 8; Bestelmeyer, Rpfleger 1992, 229 f. m.w. Nachw. in Fn. 6; Dörner, IPRax 1991, 392/395).

    Dem wird - sofern ein Nachlaßgericht der Bundesrepublik bereits einen auf den hier befindlichen Nachlaß bezogenen Erbschein erteilt hat - dadurch Rechnung getragen, daß das nunmehr gemäß § 73 Abs. 1 FGG zuständige Nachlaßgericht auf Antrag eines Erbprätendenten einen auf die Nachlaßgegenstände i.S.von § 25 Abs. 2 RAG beschränkten Erbschein zu erteilen hat (vgl. KG, OLGZ 1992, 279/283 m.w. Nachw.; OLG Zweibrücken, aaO., 114; Palandt/Edenhofer, § 2352 Rdn. 8; vgl. zur Bezeichnung und zur inhaltlichen Fassung eines solchen Erbscheins auch LG Berlin, FamRZ 1991, 1361/1362 m. zust. Anm. von Henrich, aaO. und DtZ 1992, 30/31; Palandt/Edenhofer, aaO.; Böhringer, Rpfleger 1991, 275/278; Köster, Rpfleger 1991, 97/101).

  • KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95

    Nachlaßspaltung - Testamentsanfechtung - Testamentsvollstreckung

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  • KG, 13.06.1996 - 1 W 3981/94

    Vorerbschaft bei DDR-Grundstück

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  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 49/94

    Erbrechtliche Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR

  • KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96

    Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an

  • BayObLG, 15.01.2003 - 1Z BR 55/01

    Erbeinsetzung bezüglich in sowjetisch besetzter Zone zugeteilter

  • KG, 08.07.2010 - 1 W 126/08

    Erbrecht der ehemaligen DDR: Ergänzende Testamentsauslegung hinsichtlich einer

  • KG, 06.01.1995 - 1 W 7563/93

    Voraussetzungen für die Annahme des Widerrufs eines Testaments

  • OLG Zweibrücken, 20.07.1992 - 3 W 172/91

    Weitere Beschwerde wegen Erteilung eines Erbscheins betreffend unbewegliches

  • BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99

    Interlokalen Nachlaßspaltung

  • OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94

    Auslegung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

  • OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 3 Wx 5/04

    Keine Erteilung eines Erbscheins wegen Erbausschlagung

  • BayObLG, 05.12.1995 - 1Z BR 44/95

    Grundstück im Gebiet der ehemaligen DDR als Teil eines Nachlasses

  • KG, 11.08.1992 - 1 W 38/91

    Anfechtung; Anfechtbarkeit; Erbe; Ausschlagung; Immobilien; DDR

  • KG, 18.07.1995 - 1 W 7491/93

    Testamentsauslegung bei interlokaler Nachlaßspaltung

  • OLG Karlsruhe, 26.05.1995 - 14 U 31/94

    Wirksamkeit einer gegenüber einem staatlichem Notariat in der DDR erklärten

  • KG, 21.03.1995 - 1 W 2563/94

    Rechtsstellung eines für ein Grundstück in der ehemaligen DDR eingesetzten

  • KG, 08.08.1995 - 1 W 2149/94

    Erbrecht eines nichtehelichen Kindes in Bezug auf im Beitrittsgebiet belegene

  • KG, 17.11.1994 - 12 U 2775/94

    Auslegung und Anfechtung eines Testamentes eines Erblassers mit Wohnsitz in der

  • BGH, 27.02.1992 - BLw 4/92

    Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde gegen Urteile der Landwirtschaftsgerichte

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.11.1991 - 10 W 51/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4009
OLG Düsseldorf, 29.11.1991 - 10 W 51/91 (https://dejure.org/1991,4009)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.1991 - 10 W 51/91 (https://dejure.org/1991,4009)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 1991 - 10 W 51/91 (https://dejure.org/1991,4009)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 617
  • AnwBl 1993, 239
  • Rpfleger 1992, 158
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 24.09.1992 - 3Z BR 77/92

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen einer Betreuung, die

    Ein Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren, ausgerichtet an einem Bruchteil von 1/10 des Betroffenenvermögens, ist hier angemessen (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 1992, 158 ; OLG Stuttgart JurBüro 1990, 857; Mümmler aaO).
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