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   OLG Köln, 01.07.1992 - 2 Wx 23/92   

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https://dejure.org/1992,12922
OLG Köln, 01.07.1992 - 2 Wx 23/92 (https://dejure.org/1992,12922)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.1992 - 2 Wx 23/92 (https://dejure.org/1992,12922)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 1992 - 2 Wx 23/92 (https://dejure.org/1992,12922)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 342
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 27.05.2011 - 34 Wx 93/11

    Grundbucheintragung: Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge bei

    Für die Berichtigung des Grundbuchs ist zum Nachweis der Erbfolge ein Erbschein auch dann vorzulegen, wenn der durch Zeugnis ausgewiesene Testamentsvollstrecker auf die Berichtigung anträgt (Anschluss an OLG Köln vom 1.7.1992, 2 Wx 23/92 = Rpfleger 1992, 342).

    Der Senat schließt sich insoweit der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung an (etwa OLG Köln Rpfleger 1992, 342; KG Rpfleger 2003, 197; BayObLG Rpfleger 1994, 410; Meikel/Roth GBO 10. Aufl. § 35 Rn 143 und 178), die durch die Beschwerdebegründung nicht erschüttert wird.

    Namentlich das Oberlandesgericht Köln legt in seinem Beschluss vom 1.7.1992 (2 Wx 23/92 = Rpfleger 1992, 342) überzeugend dar, dass die Berichtigung des Grundbuchs kein minus zur Verfügung über das Grundstück darstellt, sondern ein aliud.

  • KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01

    Nachweis der Erbfolge in Kommanditanteil durch Erbschein auch bei

    Eine Ausnahme gilt lediglich für den grundbuchmäßigen Vollzug von Verfügungen des Testamentsvollstreckers über ein Nachlassgrundstück, bei denen es gemäß § 40 GBO keiner Voreintragung der Erben (anstelle des Erblassers) bedarf (vgl. zu Vorstehendem KG JW 1938, 122; OLG Köln Rpfleger 1992, 342; Demharter, GBO, 24.Aufl., § 35 Rdn.4 und 9).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2020 - 20 W 300/18

    Zur Frage der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers

    2 Z 47/86">BayObLGZ 1986, 208; OLG Köln Rpfleger 1992, 342; OLG München FamRZ 2015, 1833; OLG Karlsruhe Rpfleger 2005, 598, je zitiert nach juris).
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