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OLG Zweibrücken, 23.06.1992 - 2 AR 41/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wichtiger Grund; Abgabekriterien; Betreuungsbehörde; Amtsvormund; Amtspfleger; Örtliche Zuständigkeit; Führung; Persönlicher Kontakt; Ortsnähe; Betreuung; Aufenthaltort; Gericht; Betreuungsbehörde; Fortführung; Öffentliche Aufgabe; Bestellung als Betreuuer; Entziehung; ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Entlassung der Betreuungsbehörde bei Wegfall ihrer Zuständigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 1325
- Rpfleger 1992, 483
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 23.06.1994 - 3Z BR 171/94 (Hier offen gelassen unter Hinweis auf OLG Zweibrücken, B.v. 23.6.1992, BtE 1992/93, 97 = FamRZ 1992, 1325 und auf BtBG § 3 Abs. 1).
cc) Nur ergänzend sei darauf hingewiesen, daß nach Auffassung des OLG Zweibrücken (FamRZ 1992, 1325) bei Wechsel der Zuständigkeit der Betreuungsbehörde in der Regel die Voraussetzungen von § 1908b Abs. 2 BGB vorliegen.
- OLG Hamburg, 29.04.1994 - 2 Wx 28/94
Örtlich zuständige Behörde; Bestellung als Betreuer; Gewöhnlicher Aufenthalt des …
Aus § 3 Abs. 1 Satz 1 BtBG ergibt sich jedoch, daß ausnahmslos diejenige Behörde zum Betreuer zu bestellen ist, die für die Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben örtlich zuständig ist (vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 1992, 1325).