Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 13.08.1991

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.07.1991 - 15 W 97/91   

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https://dejure.org/1991,10455
OLG Hamm, 30.07.1991 - 15 W 97/91 (https://dejure.org/1991,10455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.07.1991 - 15 W 97/91 (https://dejure.org/1991,10455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Juli 1991 - 15 W 97/91 (https://dejure.org/1991,10455)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1992, 368
  • Rpfleger 1992, 58
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 03.11.2005 - 15 W 337/05

    Rechtsstellung des Grundstückseigentümers bei Veräußerung des Erbbaurechts

    Deshalb bedarf es keiner Entscheidung dazu, ob an der Rechtsprechung des Senats (Rpfleger 1992, 58 = DNotZ 1992, 368; anders nunmehr BayObLG FGPrax 1999, 89) festzuhalten ist, dass im erstinstanzlichen Verfahren, in dem das Interesse des Antragstellers an der Ersetzung der Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts der Wertfestsetzung zugrunde zu legen ist, auf den Verkehrswert des Erbbaurechts abzustellen ist.
  • BGH, 10.02.1994 - V ZB 42/93

    Ansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Erbbauberechtigten bei Erstattung

    Es sieht sich daran aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. Juli 1991 (DNotZ 1992, 368 = Rpfleger 1992, 58) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Bei einer ähnlichen Vertragsbestimmung hat das Oberlandesgericht Hamm (DNotZ 1992, 368, 370 f) den Standpunkt vertreten, ihr sei jedenfalls nicht zu entnehmen, daß der Eigentümer berechtigt sein solle, die Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts von der "vorherigen" Zahlung der Beglaubigungskosten abhängig zu machen.

  • OLG Hamm, 27.05.1993 - 15 W 27/93

    Wirksamkeit der Bestellung eines Erbbaurechts an einem kirchlichen Grundstück

    Der Antrag und die Entscheidung nach § 7 Abs. 3 ErbbauVO sind anerkanntermaßen stets dann zulässig, wenn die Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers aus irgendeinem Grund nicht ausreicht, die Belastung des Erbbaurechts wirksam durchzuführen, wenn sie also zur Herbeiführung ihres Zweckes nicht geeignet ist (Ingenstau, 6. Aufl., § 7 ErbbauVO , Rd.-Nr. 19; von Oefele/1Ninkler, Handbuch des Erbbaurechts, Kap. 4, Rd.-Nr. 194; MünchKomm/von Oefele, 2. Aufl., § 7 ErbbauVO , Rd.-Nr. 14; Soergel/Stürner, 12. Aufl., § 7 ErbbauVO , Rd.-Nr. 5; Palandt/Bassenge, 52. Aufl., § 7 ErbbauVO, Rd.-Nr. 6; st. Rspr. des Senats, zuletzt DNotZ 1992, 368).
  • OLG München, 15.06.2020 - 34 Wx 131/20

    Fortdauernde Wirksamkeit der durch den Eigentümer erklärten Zustimmung nach § 5

    Dies ist Konsequenz des Verständnisses des Zustimmungserfordernisses als Beschränkung der Verfügungsmacht über das Erbbaurecht (BGH NJW 1963, 36; OLG Hamm DNotZ 1992, 368/370; BeckOGK/Toussaint § 5 ErbbauRG Rn. 10).
  • OLG Köln, 06.12.1993 - 2 Wx 44/93

    Abgrenzung zwischen bedingter, befristeter und unvererblicher Reallast bei

    Es sieht sich daran aber durch den Beschluß des OLG Hamm vom 30.7.1991 ( DNotZ 1992, 368 = Rpfleger 1992, 58 ) gehindert und hat deshalb die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Hamm, 03.02.1992 - 15 W 63/91

    Verweigerung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 13.08.1991 - 2/9 T 674/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,11659
LG Frankfurt/Main, 13.08.1991 - 2/9 T 674/91 (https://dejure.org/1991,11659)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.08.1991 - 2/9 T 674/91 (https://dejure.org/1991,11659)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. August 1991 - 2/9 T 674/91 (https://dejure.org/1991,11659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 58
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Konstanz, 23.12.1991 - 6 T 103/91

    Änderung der Gläubigerbezeichnung einer Grundschuld bei Änderung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.08.1991 - 9 T 674/91
    6. Grundbuchrecht/Handelsrecht - Änderung der Gläubigerbezeichnung einer Grundschuld bei Änderung der sachbearbeitenden Zweigniederlassung einer Bank (LG Konstanz, Beschluß vom 23.12.1991 -6 T 103/91) GBO§ 13 HGB § 50 Abs. 3 1. Eine Handelsgesellschaft kann als Inhaberin eines Rechtes unter der von ihrer Hauptfirma abweichenden Firma einer Zweigniederlassung im Grundbuch eingetragen werden.
  • RG, 01.11.1905 - V 287/05

    Können für die Zweigniederlassung einer Anstalt oder einer Aktiengesellschaft,

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.08.1991 - 9 T 674/91
    Seit RGZ 62, 7 f. ist anerkannt, daß eine Handelsgesellschaft als Inhaberin eines Rechtes unter der von ihrer Hauptfirma abweichenden Firma einer Zweigniederlassung im Grundbuch eingetragen werden kann.
  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 15 W 98/98

    Keine unrichtige Sachbehandlung bei gesonderter Beurkundung der Auflassung

    Diese Auffassung ist jedoch auf verbreitete Ablehnung gestoßen (OLG Karlsruhe BWNotZ 1994, 69; LG Frankfurt RPfleger 1992, 58; Ertl DNotZ 1975, 644; Herrmann MittBayNot 1975, 173 ; Haegele/Schoener/ Stöber, Grundbuchrecht 11. Aufl., Rdnr. 3203).
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