Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.08.1991 - 20 W 12/91   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • Rpfleger 1992, 66



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 20 W 542/05  

    Wohnungseigentum - Verein als Treuhänder einer WEG

    Dabei ist die unternehmerische Tätigkeit des Vereins, die zur Einordnung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb führt, in dessen planmäßiger Betätigung als Anbieter von Wirtschaftsgütern im weiteren Sinne gegen Entgelt zu sehen, ohne dass es hierfür auf eine Gewinnerzielung durch den Verein selbst ankommt (vgl. OLG Celle Rpfleger 1992, 66; BayObLG Rpfleger 1985, 495 und 1998, 345; OLG Hamm FGPrax 2003, 184; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 21 Rn. 3; Reichert, a. a. O., Rn. 116 ff., Stöber, a.a.O., Rn. 49 ff.).
  • OLG Hamm, 20.01.2000 - 15 W 446/99  

    Wirtschaftlicher Zweck eines Vereins

    Nach der Rechtsprechung des BGH verfolgt ein Verein u.a. dann einen wirtschaftlichen Zweck im Sinne des § 22 BGB, wenn sich seine Tätigkeit als ausgelagerter Teilbetrieb für die gewerblichen Unternehmen seiner Mitglieder darstellt (BGHZ 45, 395 [398] = NJW 1966, 2007 = LM § 21 BGB Nr. 3; ebenso Senat in ständ. Rechtsprechung, vgl. NJW 1966, 858; KG OLGZ 1979, 279; BayObLG 1985, 283 und Rpfleger 1998, 345 = ReportBayObLG 1998, 46; OLG Bremen Rpfleger 1988, 532; OLG Celle Rpfleger 1992, 66 und NJW-RR 1996, 1502; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 116; Palandt/ Heinrichs, 59. Auflage, §§ 21, 22 BGB Rn4; Soergel/Hadding, 12. Auflage §§ 21, 22 BGB Rn.28; Erman/Westermann, 9. Auflage, § 21 BGB,Rn.4).
  • OLG Schleswig, 18.04.2012 - 2 W 28/12  

    Keine Vereinsgründung zwecks Wohnungsvermietung!

    Maßgeblich ist vielmehr, dass Wirtschaftsgüter planmäßig und gegen Entgelt angeboten werden, und zwar unabhängig davon, ob das Entgelt nur Kosten deckend oder sogar Verlust bringend ist (Senat, OLGR Schleswig 1997, S. 12; BayObLGZ 1985, S. 283 ff.; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.; KG, DNotZ 2011, S. 632 ff.; zu der besonderen Ausgestaltung der Entgeltlichkeit beim dritten Typus des wirtschaftlichen Vereins vgl. Senat, Rpfleger 2010, S. 669 f., juris Rn. 27; K. Schmidt, a. a. O., S. 46).
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  • OLG Schleswig, 22.06.2010 - 2 W 42/10  

    Probleme bei der Abgrenzung von wirtschaftlichem und nicht wirtschaftlichem

    Von einer solchen Ausgliederung durch genossenschaftliche Kooperation ist dann auszugehen, wenn der Verein bei Ausführung von Hilfsgeschäften dauernd und planmäßig in rechtsgeschäftlich-verbindlicher Weise am Rechtsverkehr mit Dritten teilnehmen soll (BGHZ 45, 395: Einrichtung einer Taxi-Zentrale für die angeschlossenen Taxi-Unternehmen; OLG Celle, Rpfleger 1992, S. 66 f.: Vermittlung der Vermietung von Ferienwohnungen für die Mitglieder als Vermieter; OLG Hamm, NJW-RR 1997, S. 1530 f.: Betrieb einer Notfallpraxis für die teilnehmenden Ärzte; NJW-RR 2000, S. 698 ff.: Konzentration des Einkaufs beim Hersteller für die angeschlossenen Einzelhändler).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 20 W 254/10  

    Vereinsregisterlöschung: Wegfall der Gemeinnützigkeit bei Betrieb einer

    Auch ein Unternehmen ohne diese Absicht kann nach obigen Kriterien am Markt nach außen wirtschaftlich auftreten (Karsten Schmidt, Verbandszweck und Rechtsfähigkeit im Vereinsrecht, Heidelberg 1984, S. 115 f; OLG Celle, Beschluss vom 26.08.1991, Az. 20 W 12/91, mwN zitiert nach juris; Hadding, in Soergel. aaO Rn 27 m.w.N., auch zur Gegenansicht).
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