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   BayObLG, 20.10.1992 - 1 ObOWi 271/92   

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BayObLG, 20.10.1992 - 1 ObOWi 271/92 (https://dejure.org/1992,3780)
BayObLG, Entscheidung vom 20.10.1992 - 1 ObOWi 271/92 (https://dejure.org/1992,3780)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Oktober 1992 - 1 ObOWi 271/92 (https://dejure.org/1992,3780)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Protokoll der Geschäftsstelle; Antrag; Zulassung; Rechtsbeschwerde; Erklärung; Rechtspfleger; Entgegennahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 380
  • NStZ 1993, 193
  • Rpfleger 1993, 103
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 29.09.2005 - 83 Ss OWi 37/05

    Wiedereinsetzung von Amts wegen bei formwidriger Entgegennahme der

    Für die Aufnahme der Antragsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle ist gemäß §§ 345 Abs. 2 StPO, 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG, 24 Abs. 1 Nr. 1 RPflG der Rechtspfleger zuständig; die Aufnahme der Antragsbegründung durch einen Justizangestellten oder einen Beamten, der Geschäftsstellenaufgaben wahrnimmt, macht die Revisionsbegründung unwirksam (BGH NJW 52, 1386; BayObLG NStZ 93, 193, OLG Düsseldorf VRS 86, 310; OLG Schleswig SchlHA 02, 172; Meyer-Goßner , StPO, 48. Aufl., § 345 Rdn. 19).

    Das Bayerische Oberlandesgericht (NStZ 93, 193) und das OLG Schleswig (SchlHA 02, 172; vgl. auch schon SchlHA 84, 109) haben Anträge bzw. Rechtsmittel, die von Justizangestellten aufgenommen worden waren ebenso wie das hier entscheidende Amtsgericht als unzulässig verworfen.

  • OLG Hamburg, 06.07.2005 - 2 Wx 61/05

    Protokollierung der sofortigen weiteren Beschwerde durch einem Urkundsbeamten

    Die Antragstellerin hat die sofortige weitere Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts am letzten Tag der Rechtsmittelfrist, dem 2. Juni 2005 (Zustellung der angefochtenen Entscheidung an die Antragstellerin am 19. Mai 2005), eingelegt, wobei die Protokollierung entgegen § 29 FGG i.V.m. §§ 24 a Abs. 1 Nr. 1 a, 26 RPflG nicht von einem Rechtspfleger sondern vom Urkundsbeamten (Amtsinspektorin i. JD) vorgenommen worden ist (vgl. zur Unzulässigkeit einer auf diese Weise vorgenommenen Einlegung der Rechtsbeschwerde BayObLG RPfl 1993, 103; OLG Düsseldorf RPfl 1994, 157).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2009 - 1 SsRs 34/09

    Aufhebung eines Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs

    Die innerhalb der Frist zu Protokoll des Amtsgerichts Kusel abgegebene Erklärung vom 29. Mai 2009 war unwirksam, weil sie nicht durch einen Rechtspfleger, sondern durch eine unzuständige Beamtin aufgenommen worden ist (BayObLG NStZ 1993, 193; Meyer-Goßner a.a.O., § 345 Rn. 19 und Einl. Rn. 133).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2009 - 1 Ws 181/09

    Aufhebung eines Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs

    Die innerhalb der Frist zu Protokoll des Amtsgerichts Kusel abgegebene Erklärung vom 29. Mai 2009 war unwirksam, weil sie nicht durch einen Rechtspfleger, sondern durch eine unzuständige Beamtin aufgenommen worden ist (BayObLG NStZ 1993, 193; Meyer-Goßner a.a.O., § 345 Rn. 19 und Einl. Rn. 133).
  • BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03

    Betreuervergütung: Vergleichbare Ausbildung zur Hochschulausbildung -

    Von mittleren Beamten, auch wenn sie zu Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bestellt sind, kann die Aufgabe, Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde aufzunehmen, nicht wirksam wahrgenommen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 103 und FamRZ 1999, 1169; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 157; Bassenge/Herbst/Roth FGG/ RPflG 9.Aufl. § 29 FGG Rn. 2; Keidel/Meyer-Holz FGG 15.Aufl. § 29 Rn. 29).
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   OLG Düsseldorf, 24.11.1992 - 1 Ws 1087/92   

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OLG Düsseldorf, 24.11.1992 - 1 Ws 1087/92 (https://dejure.org/1992,9288)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.1992 - 1 Ws 1087/92 (https://dejure.org/1992,9288)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 1992 - 1 Ws 1087/92 (https://dejure.org/1992,9288)
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Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 103
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