Weitere Entscheidung unten: KG, 17.11.1992

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.12.1992 - 20 W 417/92   

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https://dejure.org/1992,2446
OLG Frankfurt, 01.12.1992 - 20 W 417/92 (https://dejure.org/1992,2446)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.12.1992 - 20 W 417/92 (https://dejure.org/1992,2446)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Dezember 1992 - 20 W 417/92 (https://dejure.org/1992,2446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Testaments wegen Testierunfähigkeit; Vergütung des Nachlasspflegers als Erbfallschulden für den Alleinerben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Offenbach - 4 VI G 21/91
  • LG Darmstadt - 5 T 741/92
  • OLG Frankfurt, 01.12.1992 - 20 W 417/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 267
  • MDR 1993, 55
  • FamRZ 1993, 604
  • Rpfleger 1993, 284
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10

    Einrichtung einer Nachlasspflegschaft zur Beendigung und Abwicklung eines

    Es bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung darüber, ob zu den Kosten, die durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft entstehen, auch die Vergütung und Auslagen des Nachlasspflegers gehören (so OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 284; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 227; OLG Dresden, a. a. O.).
  • OLG Celle, 08.02.2018 - 6 W 19/18

    Höhe des Stundensatzes für die Tätigkeit des Nachlasspflegers; Anforderungen an

    Die Aufhebung erfolgt aber nicht rückwirkend, sondern nur mit Wirkung ex nunc (vgl. OLG Jena, 6 W 541/12, Beschluss vom 22. Mai 2013, zit. nach juris; Bahrenfuss-Rüntz, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 47 Rn. 7; s. a. OLG Frankfurt, 20 W 417/92, Beschluss vom 1. Dezember 1992, zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 09.12.2009 - 3 W 1133/09

    Bestellung eines Nachlasspflegers

    All dies entspricht einhelliger, im Senatsbeschluss vom 24.05.2006 auch ausdrücklich geteilter Ansicht in Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 1993, 310; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 376; LG Oldenburg Rpfleger 1989, 460; LG Frankfurt/O. ZMR 2007, 699; LG Köln NJW-RR 2009, 375) und kostenrechtlicher Literatur (vgl. Assenmacher/Mathias KostO 16. Aufl. Stichwort: "Nachlasspflegschaft" S. 754 f.; Hartmann Kostengesetze 39. Aufl. § 6 KostO Rn. 1, 11; Lappe in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 17. Aufl. § 6 Rn. 10; Rohs/Wedewer KostO Stand: April 2009 § 6 Rn. 3; Wildemann in: jurisPK-BGB 4. Aufl. § 1961 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Bei der Nachlasspflegervergütung handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit im Sinne einer Erbfallschuld nach § 1967 Abs. 2 Alt. 2 BGB, für die die Erben als Gesamtschuldner haften (vgl. hierzu insgesamt etwa Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 22.11.2013, Az. 2 Wx 6413; Senat, Beschlüsse vom 01.12.1992, Az. 20 W 417/92 und vom 25.4.2017, Az. 20 W 379/15, dort zur Vergütung eines Nachlassverwalters; Siegmann/Höger in BeckOK BGB, Stand: 01.05.2022, § 1960, Rn. 30; Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2022, § 1960, Rn. 104; jeweils zitiert nach beck-online; Mesina in Staudinger, BGB, § 1960, Stand 23.11.2022, Rn. 36, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 17.06.2010 - 15 W 317/10

    Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Es bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung darüber, ob zu den Kosten, die durch die Anordnung der Nachlasspflegschaft entstehen, auch die Vergütung und Auslagen des Nachlasspflegers gehören (so OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 284; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 227; OLG Dresden, a. a. O.).
  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von

    Die Vergütung des Nachlasspflegers ist als Erbfallschuld Nachlassverbindlichkeit (OLG Frankf. Rpfleger 1993, 284; Palandt/Edenhofer, a. a. O., § 1960 Rn. 22).
  • OLG Hamm, 10.11.2009 - 15 Wx 225/09

    Rechtsschutzinteresse für die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung

    Denn der Vergütungsanspruch des Pflegers ist nach gefestigter Rechtsprechung nicht davon abhängig, dass die Anordnung der Pflegschaft zu Recht erfolgt ist (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 267; NJW-RR 1995, 391; Staudinger/Marotzke, BGB, Stand 2008, § 1960 Rdn.35a jew. m.w.N.), entfällt also mit der Aufhebung der Pflegschaft lediglich für die Zukunft.
  • OLG Frankfurt, 15.08.1994 - 20 W 369/94

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine aufgehobene Nachlaßpflegschaft

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  • OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 20 W 53/13

    Vergütung der Nachlasspflegschaft

    Vorliegend kann offen bleiben, ob die Voraussetzungen zur Aufhebung zu diesem oder einem späteren Zeitpunkt tatsächlich gegeben waren, da dem Vergütungsanspruch nicht entgegensteht, dass eine Nachlasspflegschaft zu lange aufrecht erhalten wurde (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 01.12.1992, Az. 20 W 417/92, m. w .N.; Beschluss des BayObLG vom 09.10.1997, Az. 3Z BR 225/97 zur Betreuung; Beschluss des BayObLG vom 03.11.1980, Az. 1 Z 46/80; jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   KG, 17.11.1992 - 1 W 4462/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6679
KG, 17.11.1992 - 1 W 4462/92 (https://dejure.org/1992,6679)
KG, Entscheidung vom 17.11.1992 - 1 W 4462/92 (https://dejure.org/1992,6679)
KG, Entscheidung vom 17. November 1992 - 1 W 4462/92 (https://dejure.org/1992,6679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Grundstücksveräußerung im Wege privatrechtlicher Versteigerung trotz bereits erteilter Genehmigung des Einlieferungsvertrages; Veräußerung eines Grundstücks im Wege privatrechtlicher Versteigerung durch den Nachlasspfleger; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 331
  • FamRZ 1993, 733
  • Rpfleger 1993, 284
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04

    Betreuung: Notwendige vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer

    Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2006 - 13 T 4282/06

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Finanzierungsgrundschulden

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und zum Schutz des Betreuten ist daher auch weiterhin die Grundschuldbestellung als genehmigungsbedürftig anzusehen.8 3 BGHZ 38, 26, 28; 52, 316, 319; KG, Rpfleger 1993, 284, 285; LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl. 2007, § 1821 Rdnr. 6; MünchKommBGB/Wagenitz, § 1821 Rdnr. 5, der allerdings von dem Begriff "rein formale Auslegung" Abstand nehmen möchte; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor §§ 1821, 1822 BGB Rdnr. 9.4 RGZ 90, 395, 399 f.; BGHZ 1, 294, 304; 75, 221, 226.5 So auch LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; Winkler, DNotZ 1974, 736, 741.6 So wohl LG Saarbrücken, Rpfleger 1952, 25, 26.7 LG Schwerin, MittBayNot 1997, 297 .

    8 So auch KG, Rpfleger 1993, 284, 285; LG Berlin, Rpfleger 1994, 355; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 ; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 3688.

  • OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13

    Bestellung eines Ergänzungspflgers für die Veräußerung eines im

    Wie das OLG Frankfurt und das OLG Zweibrücken überzeugend ausgeführt haben, bedarf der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11

    Grundbuch: Genehmigungsbedürftigkeit von Grundpfandrechtsbestellung trotz

    Der Kreis der genehmigungsbedürftigen Verfügungen im Sinne des § 1821 BGB bedarf im Interesse der Rechtssicherheit einer klaren Abgrenzung, die sich an formalen Kriterien zu orientieren hat und eindeutig zu bestimmen sein muss, so dass zur Abgrenzung der genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte kein Raum für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung orientierten Betrachtungsweise ist (vgl. BGHZ 17, 160/163; 38, 26/28 und 52, 316/319; KG NJW-RR 1993, 331).
  • KG, 01.03.2022 - 1 W 471/21

    Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmung des Ehegatten bei Veräußerung eines

    Es verbietet sich daher, eine nach dem klaren Wortlaut des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB genehmigungsbedürftige Verfügung allein deshalb für genehmigungsfrei zu halten, weil dieselben Interessen des Vertretenen bereits durch ein anderes Rechtsgeschäft berührt und im Rahmen der dafür erteilten gerichtlichen Genehmigung ausreichend gewahrt würde, so dass für die Genehmigung der formal unter § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB fallenden Verfügung kein Bedürfnis mehr bestehe (Senat, Beschluss vom 17. November 1992 - 1 W 4462/92 - OLGZ 1993, 266, 267).
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