Weitere Entscheidungen unten: OLG Oldenburg, 15.03.1993 | BayObLG, 29.04.1993

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.04.1993 - 5 W 33/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3992
OLG Oldenburg, 15.04.1993 - 5 W 33/93 (https://dejure.org/1993,3992)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.04.1993 - 5 W 33/93 (https://dejure.org/1993,3992)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. April 1993 - 5 W 33/93 (https://dejure.org/1993,3992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Verfahrenspflegers, Unterbringung, Keine weitere Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1835 Abs. 4 BGB ; § 112 BRAGO
    Rechtsanwalt; Beiordnung als Verfahrenspfleger; Entscheidung des Landgerichts; Weitere Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsanwalt; Beiordnung als Verfahrenspfleger; Entscheidung des Landgerichts; Weitere Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 585
  • AnwBl 1993, 588
  • Rpfleger 1993, 447
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 15.02.1993 - 5 W 2/93

    Rechtsanwalt; Beiordnung als Verfahrenspfleger; Entscheidung des Landgerichts;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.04.1993 - 5 W 33/93
    Insoweit wird zunächst auf den Beschluß des Senats vom 15.2.1993 - 5 W 2/93 - verwiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.03.1993 - 5 W 8/93   

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https://dejure.org/1993,3909
OLG Oldenburg, 15.03.1993 - 5 W 8/93 (https://dejure.org/1993,3909)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.03.1993 - 5 W 8/93 (https://dejure.org/1993,3909)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. März 1993 - 5 W 8/93 (https://dejure.org/1993,3909)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1243
  • Rpfleger 1993, 447
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Das Oberlandesgericht Köln (16. Zivilsenat) halt, ebenso wie auch andere Oberlandesgerichte, die weitere Beschwerde im Verfahren über die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegenüber der Staatskasse nach § 1835 Abs. 4 BGB generell für nicht statthaft, unabhängig davon, ob mit dem Rechtsmittel nur die Höhe oder auch die Entscheidung zum Grund des Aufwendungsersatzanspruchs angegriffen werden soll (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1994, 585 und 1993, 1243, früher auch BayObLG Rpfleger 1984, 27O, BtPrax 1993, 64 und FamRZ 1994, 1332).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.04.1993 - 3Z BR 46/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5199
BayObLG, 29.04.1993 - 3Z BR 46/93 (https://dejure.org/1993,5199)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.1993 - 3Z BR 46/93 (https://dejure.org/1993,5199)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 1993 - 3Z BR 46/93 (https://dejure.org/1993,5199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Bestellung der Betreuungsbehörde, Begründungszwang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuung; Betreuer; Mangel; Einzelperson; Betreuungsverein; Mitarbeiter; Betreuungsbehörde; Ultima ratio

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1897, § 1900 Abs. 4; FGG § 25

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1248
  • Rpfleger 1993, 447
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 07.03.2024 - 85 XVII 33/24

    Betreuungsbehörde als Betreuer: Voraussetzungen & Bestellung

    Da es sich hierbei um eine Auffangvorschrift handelt, die sicherstellen soll, dass in jedem Falle eine qualifizierte Betreuung gewährleistet ist, kommt somit jeder Grund für die Unmöglichkeit der Bestellung natürlicher Personen oder Vereine - auch ein zahlenmäßiger Mangel an geeigneten Betreuern (BayObLG, Beschluss vom 14.04.1994, Az.: 3 Z BR 39/94; BayObLG, Beschluss vom 29.04.1993, Az.: 3Z BR 46/93) - in Betracht.
  • BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94

    Betreuungsverein; Betreuungsbehörde; Betreuer; Auffangtatbestand; Mängel;

    Dabei stellt § 1900 Abs. 4 Satz 1 BGB einen absoluten Auffangtatbestand dar; er gilt für die Fälle des qualitativen, aber auch des quantitativen Mangels (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 140 = FamRZ 1993, 1248).
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