Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 08.03.1993

Rechtsprechung
   BayObLG, 25.02.1993 - 3Z BR 164/92   

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https://dejure.org/1993,3407
BayObLG, 25.02.1993 - 3Z BR 164/92 (https://dejure.org/1993,3407)
BayObLG, Entscheidung vom 25.02.1993 - 3Z BR 164/92 (https://dejure.org/1993,3407)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Februar 1993 - 3Z BR 164/92 (https://dejure.org/1993,3407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 60 Abs. 4; BGB § 1416
    Gebührenbefreiung bei Eintragung des Erben und seines in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde eines Vertreters der Staatskasse gegen gerichtliche Kostenentscheidung bezüglich Grundbucheintragungen von in Gütergemeinschaft lebenden Erben; Anwendbarkeit einer Vergünstigung bezüglich Gebührenbefreiung bei Grundbucheintragungen auf in Gütergemeinschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 104 (Ls.)
  • Rpfleger 1993, 464
  • BayObLGZ 1993 Nr. 20
  • BayObLGZ 1993, 96
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 02.02.2006 - 32 Wx 142/05

    Gebührenfreie Eintragung des Miterben ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft

    Die Eintragung eines Miterben ist auch dann nach § 60 Abs. 4 KostO gebührenfrei, wenn er ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft erst auf Grund eines Erbauseinandersetzungsvertrages als Eigentümer eingetragen wird (Anschluss an: BayObLGZ 1979, 39 ff.; BayObLGZ 1993, 96/99).

    a) Zu Recht geht das Landgericht von der Gebührenfreiheit des § 60 Abs. 4 KostO aus, wenn ein Miterbe ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft erst auf Grund eines Erbauseinandersetzungsvertrages als Eigentümer eingetragen wird (BayObLGZ 1979, 39 ff. = Rpfleger 1979, 233 f.; BayObLGZ 1993, 96/99 = JurBüro 1994, 171; OLG Schleswig JurBüro 1966, 418/420ff.; OLG Celle Rpfleger 1966, 182 und 1968, 36 und das KG JurBüro 1972, 169; Korintenberg/Lappe KostO 16. Aufl. § 60 Rn. 59, 60; Hartmann Kostengesetze 35. Aufl. § 60 Rn. 29 KostO).

  • OLG München, 26.10.2015 - 34 Wx 233/15

    Übergang von Nachlassvermögen auf Ehegatten als Miterben im Fall der

    Das Grundbuch, das als Eigentümer die Ehegatten in Erbengemeinschaft bezeichnet, erweist sich wegen Zugehörigkeit des Grundstückseigentums zum Gesamthandsvermögen hinsichtlich des eingetragenen Berechtigungsverhältnisses, § 47 Abs. 1 GBO, als unrichtig (vgl. auch BayObLGZ 1993, 96, 98 f. aus gebührenrechtlicher Sicht, noch zu § 60 Abs. 4 KostO - nun: Abs. 1 Satz 1 der Anm. zu Nr. 14110 KV GNotKG; dort war die Erbschaft zwei jeweils in Gütergemeinschaft verheirateten Ehegatten zugefallen, die - anders als hier - nicht miteinander verheiratet waren).
  • OLG Köln, 12.06.2003 - 2 Wx 15/03

    Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 Kostenordnung (KostO); Berichtigende Eintragung

    Der Senat hat demgegenüber im Anschluß an die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLG Rpfleger 1979, 233 f; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1993, 464) in seiner im angefochtenen Beschluß des Landgerichts in Bezug genommenen, unveröffentlichten Entscheidung vom 11. August 1989 - 2 Wx 26/89 - (zitiert bei LG Aachen, MittRhNotK 1988, 239) die Auffassung vertreten, daß die Gebührenbefreiung nach § 60 Abs. 4 KostO auch dann eingreift, wenn ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft sofort die Erben, die nach der Erbauseinandersetzung das jeweilige Grundstück erhalten, als dessen Eigentümer eingetragen werden (so auch OLG Braunschweig, KostRspr. KostO § 60, Nr. 12; OLG Bremen, KostRspr. KostO § 60, Nr. 10; KG JurBüro 1972, 169; OLG Schleswig, DNotZ 1995, 795 f; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl. 2003, § 60, Rdn. 29, Stichwort "Miterbe"; Lappe in Korintenberg/Lappe, a.a.O., § 60, Rdn. 60).
  • BayObLG, 06.07.1999 - 3Z BR 155/99

    Keine Gebührenfreie Eintragung des Erben im Grundbuch bei unverschuldeter

    Denn § 60 Abs. 4 KostO soll dem Erben im öffentlichen Interesse einen Anreiz geben, das mit dem Erbfall unrichtig gewordene Grundbuch rasch zu berichtigen, wozu er ansonsten im Hinblick auf § 40 GBO aus Kostengründen nicht unbedingt Anlaß hätte (BayObLGZ 1993, 96, 98).
  • BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 342/99

    Frist zur Erlangung der Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 KostO

    Denn § 60 Abs. 4 KostO soll dem Erben im öffentlichen Interesse einen Anreiz geben, das mit dem Erbfall unrichtig gewordene Grundbuch rasch zu berichtigen, wozu er ansonsten im Hinblick auf § 40 GBO aus Kostengründen nicht unbedingt Anlaß hätte (BayObLGZ 1993, 96/98).
  • BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 160/96

    Gebühren für die Eintragung von Rechtsänderungen im Grundbuch aufgrund des

    Der Senat hat schon früher darauf hingewiesen, dass bei Veränderungen im Eigentum an Grundstücken, die zum Vermögen einer Personenhandelsgesellschaft gehören, ein öffentliches Interesse für einen gebührenmäßigen Anreiz zur Stellung von Grundbuchberichtigungsanträgen nicht bestehe, weil § 40 GBO hier nicht zum Zuge komme (ratio legis des § 60 Abs. 4 KostO , vgl. BayObLGZ 1975, 355/359 und 1993, 96/98).
  • BayObLG, 20.07.1994 - 3Z BR 183/94
    Die Gebührenbefreiungsvorschrift des § 60 Abs. 4 KostO findet auf die gleichzeitige Eintragung des in Gütergemeinschaft lebenden Erben zusammen mit seinem Ehegatten als Eigentümer im Grundbuch entsprechende Anwendung (Bestätigung von BayObLGZ 1993, 96).3.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.03.1993 - 17 W 22/93   

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https://dejure.org/1993,7157
OLG Köln, 08.03.1993 - 17 W 22/93 (https://dejure.org/1993,7157)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.03.1993 - 17 W 22/93 (https://dejure.org/1993,7157)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. März 1993 - 17 W 22/93 (https://dejure.org/1993,7157)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 464
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.01.2006 - VI ZB 46/05

    Erstattungs- und Festsetzungsfähigkeit von Kosten einer Bürgschaft zur Abwendung

    bb) Nach anderer Ansicht sind zur Abwehr der Zwangsvollstreckung aufgewendete Kosten nicht als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 2 ZPO, sondern nach Aufhebung des Vollstreckungstitels als Schaden nach § 717 Abs. 2 und 3 ZPO geltend zu machen (vgl. OLG Hamburg, JurBüro 1985, 778 und MDR 1999, 188; OLG Hamm, JurBüro 1987, 1083, 1084; OLG Koblenz, JurBüro 1985, 943 f.; OLG Köln, JurBüro 1994, 370 und 1999, 272; Mümmler JurBüro 1989, 1751 f.; MünchKomm-ZPO/K. Schmidt, 2. Aufl., § 788 Rn. 38; Musielak/Lackmann, ZPO, 4. Aufl., § 788 Rn. 24; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 22. Aufl., § 788 Rn. 21; Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 788 Rn. 5; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl., § 46 III. 1. b), S. 560; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., § 788 Rn. 22; Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungsrecht, S. 618 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2020 - 2 Ta 206/19

    Kostenfestsetzungsverfahren - Aufwendungen des Schuldners zur Aufhebung von

    Nicht zu den von § 788 Abs. 3 ZPO erfassten Kosten der Zwangsvollstreckung zählen eigene Aufwendungen des Schuldners für die Beseitigung der Folgen einer vom Gläubiger betriebenen Vollstreckung, etwa für die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme oder Löschungskosten bei einer Arrestsicherungshypothek ( Münchener Kommentar zur ZPO 5. Aufl. § 788 Rn. 47 und 48; BeckOK ZPO 36. Edition § 788 Rn. 53; Musielak/Voit ZPO 17. Aufl. § 788 Rn. 24; Zöller ZPO 33. Aufl. § 788 Rn. 24; vgl. zu § 788 Abs. 2 ZPO a.F.: OLG Düsseldorf 14. Dezember 1989 - 10 W 118/89 - Rn. 3, MDR 1990, 344; OLG München 27. Januar 1989 - 11 W 709/89 - Rn. 6, JurBüro 1989, 975; OLG Köln 8. März 1993 - 17 W 22/93 - OLGZ 1994, 250; KG Berlin 22. März 1977 - 1 W 733/77 - RPfleger 1978, 150 ).

    Kosten, die dem Arrestbeklagten nach Beendigung des Erkenntnisverfahrens zur Aufhebung bzw. Beseitigung der Folgen der Vollstreckung des dinglichen Arrestes entstanden sind, können nicht als Kosten des Rechtsstreits nach § 91 ZPO dem Erkenntnisverfahren zugerechnet werden ( vgl. OLG Düsseldorf 14. Dezember 1989 - 10 W 118/89 - Rn. 2, MDR 1990, 344; OLG München 27. Januar 1989 - 11 W 709/89 - Rn. 7, JurBüro 1989, 975; OLG Köln 8. März 1993 - 17 W 22/93 - OLGZ 1994, 250 ).

  • OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 20 W 76/03

    Grundbuchrecht: Keine Gebührenfreiheit für Eintragung von Miterben als

    An seiner Auffassung hat der Senat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landgerichts in seinen Beschlüssen vom 08.03.1993 (Rpfleger 1993, 464) und vom 19.08.1999 (NJW-RR 2000, 143) sowie der Kommentierung von Korintenberg/ Lappe, auf welche sich der Kostenschuldner stützt, festgehalten (Beschluss vom 16.08.2001 -20 W 365/2000-).
  • LAG Hessen, 08.03.1999 - 6 Ta 407/98

    Zulässiger Rechtsbehelf zur Erstattung von Vollstreckungsabwehrkosten

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