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   BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92   

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BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92 (https://dejure.org/1992,2087)
BayObLG, Entscheidung vom 03.07.1992 - 2Z BR 45/92 (https://dejure.org/1992,2087)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juli 1992 - 2Z BR 45/92 (https://dejure.org/1992,2087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 4 T 1239/92
  • BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 386
  • Rpfleger 1992, 422
  • Rpfleger 1993, 58
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 10.11.1930 - VI 33/30

    Kann § 1149 BGB. auf einen Vertrag angewendet werden, durch den Schuldner das

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Die Bestimmung ist auch dann anwendbar, wenn dem Gläubiger das Recht eingeräumt wird, das Grundstück zu einem bestimmten Preis (bei gleichzeitiger Verrechnung mit der noch offenen Hypothekenforderung) zu übernehmen (vgl. RGZ 92, 101/104 f.; 130, 227 ff.; Planck/Strecker BGB 4.Aufl. (1920) § 1149 Anm.2).

    Nicht unter § 1149 BGB fallen vor der Fälligkeit der Hypothekenforderung getroffene Abreden dann, wenn sich der Eigentümer unabhängig von der Zahlung am Fälligkeitstag zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet (RGZ 130, 227/229; Staudinger/Scherübl aaO).

  • BayObLG, 15.07.1988 - BReg. 2 Z 59/88

    Löschung einer Auflassungsvormerkung aufgrund eines notariell beurkundeten bzw.

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Bei einer Vormerkung ist dies nicht der Fall, wenn es wie hier darum geht, ob der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch noch besteht oder überhaupt wirksam entstanden ist; auf den Bestand des gesicherten Anspruchs erstreckt sich der öffentliche Glaube des Grundbuchs und die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs nach §§ 892, 893 BGB nicht (BGHZ 25, 16/24 f.; BayObLG BWNotZ 1988, 165/166 m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    b) Die Vormerkung ist in ihrer Entstehung und ihrem Bestand abhängig von dem Anspruch, den sie sichern soll; ist der Anspruch nicht wirksam begründet worden, dann besteht auch die zu seiner Sicherung eingetragene Vormerkung nicht und das Grundbuch ist unrichtig (vgl. BGHZ 60, 46/50; BGH NJW 1981, 447/448; …
  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Bei einer Vormerkung ist dies nicht der Fall, wenn es wie hier darum geht, ob der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch noch besteht oder überhaupt wirksam entstanden ist; auf den Bestand des gesicherten Anspruchs erstreckt sich der öffentliche Glaube des Grundbuchs und die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs nach §§ 892, 893 BGB nicht (BGHZ 25, 16/24 f.; BayObLG BWNotZ 1988, 165/166 m. w. Nachw.).
  • BGH, 30.04.1980 - V ZR 56/79

    Zum Erlöschen der Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    b) Die Vormerkung ist in ihrer Entstehung und ihrem Bestand abhängig von dem Anspruch, den sie sichern soll; ist der Anspruch nicht wirksam begründet worden, dann besteht auch die zu seiner Sicherung eingetragene Vormerkung nicht und das Grundbuch ist unrichtig (vgl. BGHZ 60, 46/50; BGH NJW 1981, 447/448; …
  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89

    Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Nach der amtlichen Versicherung des Verfahrensbevollmächtigten vertritt dieser auch den Freistaat Bayern, der somit formell in ordnungsmäßiger Weise an dem Verfahren beteiligt wurde; des Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es bei einem Notar grundsätzlich nicht (vgl. BayObLG MittBayNot 1986, 139; BayObLG NJW-RR 1989, 1495/1496).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Der Verfahrensbevollmächtigte hat gegen den Zurückweisungsbeschluss des Grundbuchamts namens der Beteiligten Erinnerung eingelegt und damit einen Antrag bei dem Gericht erster Instanz gestellt (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BayObLGZ 1988, 102/104; 1989, 354/356; KEHE/Kuntze GBR 4.Aufl. § 80 Rn. 13 m. w. Nachw.; a.A. Horber/Demharter GBO 19.Aufl. § 1 Anm. 8).
  • BayObLG, 30.08.1989 - BReg. 2 Z 95/89

    Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung an einem Wohnungserbbaurecht ohne

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Der Verfahrensbevollmächtigte hat gegen den Zurückweisungsbeschluss des Grundbuchamts namens der Beteiligten Erinnerung eingelegt und damit einen Antrag bei dem Gericht erster Instanz gestellt (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt BayObLGZ 1988, 102/104; 1989, 354/356; KEHE/Kuntze GBR 4.Aufl. § 80 Rn. 13 m. w. Nachw.; a.A. Horber/Demharter GBO 19.Aufl. § 1 Anm. 8).
  • RG, 26.01.1918 - V 238/17

    Ausschluss des Befriedigungszweckes im Rahmen des Verbots der

    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Die Bestimmung ist auch dann anwendbar, wenn dem Gläubiger das Recht eingeräumt wird, das Grundstück zu einem bestimmten Preis (bei gleichzeitiger Verrechnung mit der noch offenen Hypothekenforderung) zu übernehmen (vgl. RGZ 92, 101/104 f.; 130, 227 ff.; Planck/Strecker BGB 4.Aufl. (1920) § 1149 Anm.2).
  • BayObLG, 24.04.1986 - BReg. 2 Z 38/86
    Auszug aus BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92
    Nach der amtlichen Versicherung des Verfahrensbevollmächtigten vertritt dieser auch den Freistaat Bayern, der somit formell in ordnungsmäßiger Weise an dem Verfahren beteiligt wurde; des Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es bei einem Notar grundsätzlich nicht (vgl. BayObLG MittBayNot 1986, 139; BayObLG NJW-RR 1989, 1495/1496).
  • BGH, 03.12.1999 - V ZR 329/98

    Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Erwerb der Kaufsache durch den

    Da die Bedingung des Auflassungsanspruchs (wirksame Vorkaufsrechtsausübung) nicht eintrat und auch nicht mehr eintreten kann, ist auch die Vormerkung des Beklagten erloschen (vgl. auch BGHZ 117, 390, 392; BayObLG, Rpfleger 1993, 58, 59 m.w.N.).

    Das entspricht dem für die Vormerkung geltenden Akzessorietätsprinzip (h.M., vgl. z.B. BGHZ 60, 47, 50; BayObLG, Rpfleger 1993, 58, 59; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 883 Rdn. 6; Staudinger/Gursky, BGB, 1996, § 883 Rdn. 16 m.w.N.) und auch der vom Senat vertretenen Meinung, daß eine zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigentümers vereinbarte Verpflichtung zur Eigentumsübertragung nicht durch Vormerkung gesichert werden kann (vgl. Senatsurt. v. 20. Mai 1966, V ZR 182/63, NJW 1966, 1656, 1657).

  • BGH, 23.06.1995 - V ZR 265/93

    Verbot der Verfallabrede mit dinglich nicht gesicherten Gläubigern

    Eine unzulässige Verfallvereinbarung liegt nur dann vor, wenn das Recht dem Gläubiger vor Fälligkeit seiner Forderung eingeräumt wird und ihm gerade unter der Bedingung zustehen soll, daß er trotz Fälligkeit seiner Forderung nicht ordnungsgemäß befriedigt wird (RGZ 92, 101, 105; 130, 227, 228; RG JW 1935, 2886; RG SeuffArch 81 Nr. 8; BayObLG Rpfleger 1993, 58, 59 m.w.N.).
  • OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 233/16

    Kein Amtswiderspruch gegen Vormerkung eines ehevertraglichen

    Da die eingetragene Vormerkung keine Vermutung für das Bestehen des schuldrechtlichen Anspruchs begründet, kommt ein gutgläubiger Erwerb bei Nichtbestehen des Anspruchs nicht in Betracht (BayObLGZ 1999, 226/231; BayObLG Rpfleger 1993, 58; Palandt/Bassenge § 885 Rn. 12, 19).
  • BayObLG, 11.11.2002 - 1Z BR 53/01

    Auslegung eines Erbvertrages - gegenseitige Erbeinsetzung mit

    Die Vormerkung hat keine Rückwirkungen auf diesen Anspruch; sie kann ihn weder schaffen noch erweitern (RGZ 139, 353/356; Staudinger/Gursky aaO Rn. 16); sie ist vielmehr nur wirksam, wenn der Anspruch, zu dessen Sicherung sie dienen soll, seinem Inhalt nach vormerkungsfähig ist und zudem wirklich besteht bzw. künftig entstehen kann; sie geht notwendigerweise unter, wenn der Anspruch erlischt oder feststeht, dass er nicht mehr entstehen kann (BayObLG Rpfleger 1993, 58/59; Staudinger/Gursky aaO Rn. 16).
  • BayObLG, 03.09.1998 - 2Z BR 117/98

    Eintragung des Ausschlusses der Abtretbarkeit des durch eine Vormerkung

    Auch wenn ein gutgläubiger Erwerb der Vormerkung nicht in Betracht kommt, falls es an einer wirksamen Übertragung fehlt, weil sich der öffentliche Glaube des Grundbuchs nicht auf den Bestand des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs erstreckt (BayObLG Rpfleger 1993, 58), ist die Eintragungsfähigkeit eines Abtretungsausschlusses auch bei der Vormerkung zu bejahen.
  • OLG München, 27.11.2023 - 34 Wx 203/23

    Unwirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers vor Annahme des Amts

    In einer solchen Konstellation richtet sich das Rechtsmittel in Wahrheit zum einen gegen die angeblich von Anfang an unrichtige Eintragung (BGH FGPrax 2018, 49; Senat, Beschluss vom 25.10.2013 - 34 Wx 315/13 = FGPrax 2014, 15 f.; BayObLG Rpfleger 1993, 58; Demharter, GBO, 33. Aufl., § 71 Rn. 30; Hügel/Holzer, GBO, 4. Aufl., § 22 Rn. 100; Meikel/Schmidt-Räntsch, GBO, 12. Aufl., § 71 Rn. 77), zum anderen will die Beteiligte zu 1) die Eintragung der Erben erreichen.
  • OLG München, 24.01.2022 - 34 Wx 437/21

    Erfolgreiche Beschwerde im Grundbuchverfahren

    In einer solchen Konstellation richtet sich das Rechtsmittel in Wahrheit gegen die angeblich von Anfang an unrichtige Eintragung (BGH FGPrax 2018, 49; Senat vom 25.10.2013, 34 Wx 315/13 = FGPrax 2014, 15 f.; BayObLG Rpfleger 1993, 58; Demharter GBO 32. Aufl. § 71 Rn. 30; Hügel/Holzer GBO 4. Aufl. § 22 Rn. 100; Meikel/Schmidt-Räntsch GBO 12. Aufl. § 71 Rn. 77).
  • OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03

    Grundstückskaufvertrag: Widerrufsgrund bei einer als unwiderruflich vereinbarten

    Diese Rechtslage entspricht derjenigen bei der Sicherung eines aufschiebend bedingten Anspruchs (vgl. BayObLG DNotZ 1993, 386, 387 f.).
  • OLG München, 15.01.2014 - 3 U 3123/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme auf Rückzahlung eines Darlehens

    Zwar ist das Verbot der Verfallsabrede gemäß § 1149 BGB , gegen das hier verstoßen wurde, ein gesetzliches Verbot im Sinne von § 134 BGB (in diesem Sinne wohl BayObLG, RPfleger 93, 58).
  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97

    Zulässige Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Kosten nach

    (3) Die Vormerkung ist in ihrer Entstehung und ihrem Bestand abhängig von dem Anspruch, den sie sichern soll; ist der Anspruch nicht wirksam begründet worden, dann besteht auch die zu seiner Sicherung eingetragene Vormerkung nicht und das Grundbuch ist unrichtig (vgl. BGHZ 60, 46/50; BGH NJW 1981, 447/448; BayObLGZ 1969, 258/260; BayObLG MittBayNot 1992, 395/396; Palandt/Bassenge § 886 Rn. 2; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 883 Rn. 5).
  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine

  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 211/04

    Verfahrenserledigung durch Löschung der Eigentumsvormerkung nach Zuschlag in

  • OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13

    Grundbuchberichtigung: Übernahme der in einem Bodensonderungsplan enthaltenen

  • OLG München, 25.10.2013 - 34 Wx 315/13

    Grundbuchbeschwerde: Anspruch eines Beteiligten auf Wiedereintragung eines

  • OLG München, 25.01.2022 - 34 Wx 437/21

    Voraussetzungen für Eintragung eines Amtswiderspruchs

  • OLG München, 06.06.2012 - 34 Wx 547/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Rechtsbehelfe zur Geltendmachung der anfänglichen

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