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   OLG Stuttgart, 26.08.1993 - 2 ARs 60/93   

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https://dejure.org/1993,3471
OLG Stuttgart, 26.08.1993 - 2 ARs 60/93 (https://dejure.org/1993,3471)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.08.1993 - 2 ARs 60/93 (https://dejure.org/1993,3471)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. August 1993 - 2 ARs 60/93 (https://dejure.org/1993,3471)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 312
  • StV 1993, 653
  • Rpfleger 1994, 126
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96
    Der entgegenstehenden, auf die Anwendbarkeit des § 112 BRAGO abstellenden Meinung (OLG Düsseldorf JurBüro 85, 729; OLG Stuttgart MDR 94, 312 = StV 93, 653 = Rechtspfleger 94, 126; dem folgend nunmehr - ohne gesonderte Begründung - Gerold-Schmidt/Madert, BRAGO, 12. Aufl., § 112 Rdnr. 1 und Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., § 112 BRAGO Rdnr. 14) vermag der Senat nicht zu folgen.

    Ergibt sich schon aus dem Vorstehenden, daß § 91 BRAGO Anwendung findet, so ist hiermit der entgegenstehenden Ansicht des OLG Stuttgart (MDR 94, 312; dem folgend Hartmann § 112 BRAGO Rdnr. 14) die Grundlage entzogen, wonach die Vergütung der Tätigkeit des Verteidigers im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB in der BRAGO nicht ausdrücklich geregelt sei und zur Schließung dieser "Regelungslücke" eine entsprechende Anwendung des § 112 BRAGO geboten sei.

  • OLG Köln, 09.10.1996 - 2 Ws 413/96
    Der entgegenstehenden, auf die Anwendbarkeit des § 112 BRAGO abstellenden Meinung (OLG Düsseldorf JurBüro 85, 729; OLG Stuttgart MDR 94, 312 = StV 93, 653 = Rechtspfleger 94, 126; dem folgend nunmehr - ohne gesonderte Begründung - Gerold-Schmidt/Madert, BRAGO, 12. Aufl., § 112 Rdnr. 1 und Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., § 112 BRAGO Rdnr. 14) vermag der Senat nicht zu folgen.

    Ergibt sich schon aus dem Vorstehenden, daß § 91 BRAGO Anwendung findet, so ist hiermit der entgegenstehenden Ansicht des OLG Stuttgart (MDR 94, 312; dem folgend Hartmann § 112 BRAGO Rdnr. 14) die Grundlage entzogen, wonach die Vergütung der Tätigkeit des Verteidigers im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB in der BRAGO nicht ausdrücklich geregelt sei und zur Schließung dieser "Regelungslücke" eine entsprechende Anwendung des § 112 BRAGO geboten sei.

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2001 - 3 (s) BRAGO 5/01
    Dies kann aber weder eine Gebührenfestsetzung auf der für den Antragsteller günstigeren Grundlage des in Strafsachen nicht anwendbaren (vgl. Riedel-Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl. § 112 Rdnr. 1) § 112 BRAGO (so aber OLG Stuttgart MDR 1994, 312) noch - unter außer Achtlassung der Voraussetzungen des § 99 BRAGO - die Gewährung einer Pauschvergütung rechtfertigen.
  • OLG Dresden, 17.07.2003 - 2 Ws 377/03

    Maßregelvollstreckung; Fortdauer; Maßregelvollzug; Rechtsanwalt; Freiwillige

    Die gegenteilige Auffassung (OLG Stuttgart Rpfleger 1994, 126; Hansens, BRAGO, 8. Aufl. Rdnr. 1 zu § 112; ohne Begründung auch Al-Jumali Juristisches Büro 2000, 172, 177) vermag nicht zu überzeugen.
  • KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach §

    Die Gegenmeinung, wonach die Gebühr nach § 112 Abs. 2, 4 BRAGO (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 1994, 602; LG Koblenz JurBüro 2000, 305 mit abl. Anm. Enders) zu berechnen sei, hält der Senat in Übereinstimmung mit dem Beschluß des 4. Strafsenats des Kammergerichts vom 22. November 1996 - 4 AR 62/96 -, auf dessen ausführliche Begründung er Bezug nimmt, für unzutreffend.
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