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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.12.1993 - 5 Ws 259/93   

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https://dejure.org/1993,17764
OLG Celle, 20.12.1993 - 5 Ws 259/93 (https://dejure.org/1993,17764)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.1993 - 5 Ws 259/93 (https://dejure.org/1993,17764)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 1993 - 5 Ws 259/93 (https://dejure.org/1993,17764)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 225
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Dagegen wird bei Sachverständigengutachten zu gängigen strafrechtlichen Fragen eine Auslagenerstattung grundsätzlich versagt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. Dezember 1993 - 5 Ws 259/93 -, JurBüro 1994, S. 296 f.).
  • BVerfG, 26.09.2000 - 2 BvR 1609/00

    Mangels Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der

    Auslagen für ein - im Strengbeweisverfahren der strafrechtlichen Hauptverhandlung nicht als Beweismittel verwertbares - Rechtsgutachten zugunsten eines anwaltlich beratenen Mandanten sind nach Ansicht des Landgerichts im Einklang mit der sonstigen Rechtsprechung grundsätzlich nicht als notwendige Auslagen im Sinne von § 464a Abs. 2 StPO anzusehen (vgl. auch OLG Celle, JurBüro 1994, S. 296 f.; OLG Hamm, DAR 1973, S. 160; LG Mainz, wistra 1995, S. 320 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.10.1993 - 10 U 55/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10621
OLG Düsseldorf, 21.10.1993 - 10 U 55/93 (https://dejure.org/1993,10621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.1993 - 10 U 55/93 (https://dejure.org/1993,10621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 1993 - 10 U 55/93 (https://dejure.org/1993,10621)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 1805
  • Rpfleger 1994, 225
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 13.12.1995 - 13 W 58/95

    Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Vollstreckbarerklärung nach EuGVÜ

    Der Konkursverwalter, der aus einem ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten Zahlungsurteil, dessen Bestand vom Ausgang eines anhängigen Rechtsmittelverfahrens abhängt, vollstreckt und sich dabei nicht auf Maßnahmen der Sicherungsvollstreckung beschränkt, geht, wenn er die beigetriebenen Beträge nicht gesondert verwaltet, das Risiko seiner persönlichen Haftung ein, soweit er einen Ersatzanspruch des obsiegenden Antragsgegners nicht aus der Konkursmasse befriedigen kann (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 1993, 1805).
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