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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.07.1993 - 2Z BR 62/93   

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https://dejure.org/1993,2896
BayObLG, 29.07.1993 - 2Z BR 62/93 (https://dejure.org/1993,2896)
BayObLG, Entscheidung vom 29.07.1993 - 2Z BR 62/93 (https://dejure.org/1993,2896)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juli 1993 - 2Z BR 62/93 (https://dejure.org/1993,2896)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 883, 1821; GBO §§ 13, 19; BeurkG § 51

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Eintragung von Auflassungsvormerkungen; Ausschluss des Anspruchs auf Erteilung einer Ausfertigung der notariellen Grundstücksüberlassungsurkunde; Rücknahme einer wirksamen Eintragungsbewilligung; Zeitlich lang zurückliegende Eintragungsbewilligung ...

  • Wolters Kluwer

    Eintragungsantrag und Eintragungsbewilligung als Voraussetzungen für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung; Rechtmäßigkeit einer Auflassung gegenüber einem durch einen Pfleger vertretenenen Minderjährigen bei einem lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäft; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1489 (Ls.)
  • DNotZ 1994, 182
  • Rpfleger 1994, 333
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 06.08.2014 - 15 W 94/14

    Familiengerichtliche Genehmigung; Grundstücksübertragung; Minderjähriger

    Eine solche vorläufige Bindung ist insbesondere dann gegeben, wenn die wirksame Entstehung des Anspruchs nur noch von der Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung abhängt und dem Verpflichteten keine Möglichkeit eingeräumt ist, sich einseitig vom Vertrag lösen zu können (BayObLG DNotZ 1994, 182; KG a.a.O.).
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Die Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung ist deshalb nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachweist, daß jede Möglichkeit des (Fort-) Bestehens des gesicherten Anspruchs ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG DNotZ 1994, 182 [185]; BayObLG NJW-RR 1997, 590).
  • OLG Celle, 18.05.2018 - 18 W 18/18

    Zulässigkeit des Antrags des vormerkungsberechtigten Käufers eines Grundstücks

    Selbst ein jahrzehntelanger Zeitraum zwischen dem Eingang der Bewilligungserklärung und der Stellung des Vollzugsantrags lässt die Verwendbarkeit der Erklärung unberührt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 1993 - 2Z BR 62/93, DNotZ 1994, 182, 183; Kössinger in Bauer/von Oefele, a. a. O. § 19Rn. 105, unter Hinweis auf OLG München, Beschluss vom 30. April 2015 - 34 Wx 86/15, juris Rn. 21; vgl. auch Hügel/ Holzer, a. a. O. § 19 Rn. 109).

    Ob die Löschungsbewilligung bereits mit ihrer Abgabe gegenüber dem Beteiligten zu 1 dahingehend Wirksamkeit erlangte und sogar unwiderruflich ist (dazu: BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 1993 - 2Z BR 62/93, DNotZ 1994, 182, 183 f.; KG, Beschluss vom 4. November 2014, a. a. O. Rn. 18; Schöner/Stöber, a. a. O. Rn. 107), weil der Beteiligte zu 1, zu dessen Gunsten die Löschungsbewilligung erklärt wurde, wie sich bei verständiger Würdigung (§ 133 BGB) jedenfalls aus der sich anschließenden Ermächtigung der Notarin ergibt, einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Ausfertigung der Kaufvertragsurkunde hatte (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 BeurkG; vgl. Lerch, BeurkG, 5. Aufl., § 51 Rn. 3), welchen die Urkundsbeteiligten nach Zf. IV.1.1.3.

  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 367/18

    Keine Eintragung des vom Vertreter bewilligten Grundpfandrechts bei Kenntnis des

    Dabei lässt grundsätzlich nur der Zugang von Urschrift oder Ausfertigung der Urkunde, nicht aber lediglich einer beglaubigten Abschrift, den Schluss zu, dass - wie erforderlich - von der Bewilligung mit dem Willen des Betroffenen Gebrauch gemacht wird (BayObLG DNotZ 1994, 182/183; Schöner/Stöber Rn. 107).

    (2) Ausnahmsweise kann die Bewilligung bereits mit dem Abschluss des Beurkundungsvorgangs nicht mehr widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die für den Begünstigten einen gesetzlichen (§ 51 BeurkG) und daher unentziehbaren Anspruch auf Erteilung einer Ausfertigung der Bewilligungsurkunde begründen (BayObLG DNotZ 1994, 182/183; KG FGPrax 2015, 10/11 und FGPrax 2013, 56; OLG Hamm OLGZ 1989, 9/13; OLG Naumburg FGPrax 1998, 1/2; Demharter § 19 Rn. 24; Hügel/Holzer § 19 Rn. 31; Schöner/Stöber Rn. 107; KEHE/Munzig § 19 Rn. 116).

  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 15 W 344/12

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungvormerkung nach Versterben des

    Die Löschung einer Vormerkung im Wege der Berichtigung ist deshalb nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachweist, dass jede Möglichkeit des (Fort-) Bestehens des gesicherten Anspruchs ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG DNotZ 1994, 182 [185]; BayObLG NJW-RR 1997, 590).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 20 W 21/05

    Grundbuchverfahren: Wahrung der Form einer Unterschriftsbeglaubigung trotz

    Zu Recht hat das Landgericht ausgeführt, dass ein Eintragungsantrag auch auf eine bereits vor Jahrzehnten wirksam gewordene Eintragungsbewilligung gestützt werden kann (BayObLG DNotZ 1994, 182; Demharter: GBO, 25. Aufl., § 19, Rdnr. 112).
  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 389/18

    Versagung einer Grundbucheintragung nach Vollmachtswiderruf

    Dabei lässt grundsätzlich nur der Zugang von Urschrift oder Ausfertigung der Urkunde, nicht aber lediglich einer beglaubigten Abschrift, den Schluss zu, dass - wie erforderlich - von der Bewilligung mit dem Willen des Betroffenen Gebrauch gemacht wird (BayObLG DNotZ 1994, 182/183; Schöner/Stöber Rn. 107).

    (2) Ausnahmsweise wird die Bewilligung bereits mit dem Abschluss des Beurkundungsvorgangs dann wirksam, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die für den Begünstigten einen gesetzlichen (§ 51 BeurkG) und daher unentziehbaren Anspruch auf Erteilung einer Ausfertigung der Bewilligungsurkunde begründen (BayObLG DNotZ 1994, 182/183; KG FGPrax 2015, 10/11 und FGPrax 2013, 56; OLG Hamm OLGZ 1989, 9/13; OLG Naumburg FGPrax 1998, 1/2; Demharter § 19 Rn. 24; Hügel/Holzer § 19 Rn. 31; Schöner/Stöber Rn. 107; KEHE/Munzig § 19 Rn. 116).

  • OLG Naumburg, 13.01.1997 - 10 Wx 41/96

    Bewilligung einer Auflassungsvormerkung durch Nichtberechtigten

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  • OLG Naumburg, 03.09.2018 - 12 Wx 28/18

    Grundbuchsache: Wirksamwerden der Bewilligung der Eintragung einer

    Dies ist aber Voraussetzung dafür, dass die Eintragungsbewilligung wirksam wird (z. B. BayObLG, DNotZ 1994, 182).

    In diesem Fall genügt die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung beim Grundbuchamt (z. B. BayObLG, DNotZ 1994, 182; KG, FGPrax 1015, 10; Böttcher, in: Meikel, Rdn. 132 ff. zu § 19 GBO; Demharter, Rdn. 24 zu § 19 GBO).

    Es muss sicher feststehen, dass die Eintragung das Grundbuch unrichtig machen würde, denn dabei darf das Grundbuchamt nicht mitwirken (BayObLG, DNotZ 1994, 182).

  • OLG Jena, 26.03.2014 - 3 W 47/11

    Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Wirksam wird die Eintragungsbewilligung aber nicht schon durch ihre Ausstellung, sondern erst dadurch, dass sie mit dem Willen des Bewilligenden dem Grundbuchamt zugeht oder aber dem Begünstigten zur Vorlage bei diesem ausgehändigt wird (allgemeine Auffassung; OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 24f.; BayObLG DNotZ 1994, 182 ff.; OLG Naumburg FGPrax 1998, 1 ff.; Meikel, GBO, 10. Aufl., § 19 Rn. 131, 135 m.w.N.).

    Es entspricht daher soweit ersichtlich allgemeiner Auffassung, das ein anderer als der Bewilligende selbst die Eintragungsbewilligung dem Grundbuchamt in Urschrift oder Ausfertigung vorzulegen hat, wenn nicht der Beweis, dass die Vorlage mit dem Willen des Bewilligenden erfolgt, im Einzelfall in anderer Weise mit den im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismitteln, also durch öffentliche Urkunde geführt ist (OLG Zweibrücken FGPrax 2013, 24f.; BayObLG DNotZ 1994, 182 ff.; OLG Naumburg FGPrax 1998, 1 ff.; Meikel, GBO, 10. Aufl., § 19 Rn. 131 ff. m.w.N.; Bauer/von Oefele, a.a.O.).

  • OLG München, 30.04.2015 - 34 Wx 86/15

    Nachträgliche Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts nach Bewilligung im Jahr 1969

  • BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 19/97

    Fehlerhafte Bezeichnung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer

  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 20 W 77/14

    Eintragungsfähigkeit eines Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch

  • OLG Nürnberg, 06.08.2020 - 15 W 2066/20

    Antrag auf Eigentumsumschreibung eines Pfandgläubigers eines Anwartschaftsrechtes

  • KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamwerden einer notariell beglaubigten

  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

  • OLG Rostock, 09.12.2016 - 3 W 122/16

    Grundbuchsache: Anfechtung und Widerruf einer Löschungsbewilligung

  • OLG München, 27.03.2007 - 32 Wx 32/07

    Wirksame Eintragungsbewilligung trotz späterer Änderung des Vertragsgegenstandes

  • OLG München, 20.09.2010 - 34 Wx 85/10

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen zur Eintragung eines Amtswiderspruchs wegen

  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine

  • OLG München, 15.12.2022 - 34 Wx 482/22

    Zum Umfang der Wirksamkeit einer einheitlichen Löschungsbewilligung des

  • OLG Naumburg, 23.02.2021 - 12 Wx 41/20

    1. Die Wirksamkeit einer Löschungsbewilligung setzt voraus, dass sie mit dem

  • OLG Hamm, 11.01.2017 - 15 W 515/16

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamtes; Löschung einer Vormerkung im

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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 76/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6972
BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 76/93 (https://dejure.org/1993,6972)
BayObLG, Entscheidung vom 22.07.1993 - 2Z BR 76/93 (https://dejure.org/1993,6972)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juli 1993 - 2Z BR 76/93 (https://dejure.org/1993,6972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1105
    Bestimmtheit einer Reallast

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderung an eine Eintragungsbewilligung im Hinblick auf das einzutragende Recht und den Bestimmtheitsgrundsatz; Geltung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei der Bestellung einer Reallast

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1994, 180
  • Rpfleger 1994, 333
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Es sieht sich aber durch den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. Juli 1993, DNotZ 1994, 180 an einer Aufhebung der Entscheidung des Landgerichts gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • LG Aachen, 05.02.1996 - 3 T 59/95

    Bestimmtheit einer Reallast

    Die Anforderungen an die Bestimmbarkeit dürfen einerseits nicht überspannt, andererseits aber im Hinblick auf die Interessen nachrangig gesicherter Rechtsinhaber - und auch des unmittelbar Berechtigten selbst für den Fall der Verwertung des Grundstücks bei Nichtleistung des Übernehmers nicht zu großzügig angesetzt werden ( BayObLGZ 1993, 228 = DNotZ 1993, 743 ; BayObLG DNotZ 1994, 180 ; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1990, 167 ).
  • OLG Stuttgart, 24.11.1994 - 8 W 427/94

    Reallast für Pflegevereinbarung

    6.Da das BayObLG mit Beschl. v.22.7.1993, 2Z BR 76/93 = DNotZ 1994, 180 durch die gen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.06.1993 - 2Z BR 53/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10804
BayObLG, 09.06.1993 - 2Z BR 53/93 (https://dejure.org/1993,10804)
BayObLG, Entscheidung vom 09.06.1993 - 2Z BR 53/93 (https://dejure.org/1993,10804)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - 2Z BR 53/93 (https://dejure.org/1993,10804)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 333
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 01.10.2015 - 18 U 1434/15

    Keine Befangenheit durch Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO

    Selbst wenn diese rechtsfehlerhaft wäre, könnte dies nur dann ein Ablehnungsgrund sein, wenn weitere Umstände hinzukämen, welche die Rechtsfehler als Ausdruck einer Voreingenommenheit des Richters gegenüber dem Ablehnenden erscheinen ließen (vgl. BayObLG 09.06.1993 - 2Z BR 53/93 - zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 19.11.2018 - 1 W 904/18
    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein geeignetes Mittel sich gegen unrichtige oder für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (KG, Beschl. v. 29.10.1992, Az.: 5a ZR 377/92, NJW 1993, 879 m.w.N.; BayObLG, Beschl. v. 09.06.1993, Az.: 2 ZBR 53/93, juris).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 110/93   

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https://dejure.org/1993,17195
BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 110/93 (https://dejure.org/1993,17195)
BayObLG, Entscheidung vom 25.11.1993 - 2Z BR 110/93 (https://dejure.org/1993,17195)
BayObLG, Entscheidung vom 25. November 1993 - 2Z BR 110/93 (https://dejure.org/1993,17195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 333
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