Rechtsprechung
| BayObLG, 16.11.1993 - 1Z BR 73/93 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- DNotZ 1994, 399
- FamRZ 1994, 853
- Rpfleger 1994, 336
- Rpfleger 1994, 338
Wird zitiert von ... (7)
- BayObLG, 18.12.2003 - 1Z BR 130/02
Auslegung einer für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" der Eheleute in …
Der wirkliche Wille des Erblassers kann nur Berücksichtigung finden, wenn er in der Verfügung von Todes wegen irgendwie - wenn auch nur versteckt oder andeutungsweise - Ausdruck gefunden hat (sogenannte Andeutungstheorie; BGHZ 80, 242/244; 86, 41/47; BayObLG FamRZ 1994, 853/854;… MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. Rn. 8 bis 10;… Soergel/Loritz BGB 13. Aufl. Rn. 8 und 9 jeweils zu §§ 2084;… Staudinger/Otte BGB Bearb. 2003 Vorbem. zu §§ 2064 ff. Rn. 28 ff.). - BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96
Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren …
Bei den Abkömmlingen der Großeltern väterlicherseits, zu denen die Rechtsbeschwerdeführer gehören, geht der Senat von fünf erbberechtigten Stämmen aus, weil der Mutter der Beteiligten zu 25, die von einem im Jahr 1945 verstorbenen Onkel der Erblasserin adoptiert worden war, kein gesetzliches Erbrecht zustand (Art. 12 § 1 Abs. 1 AdoptG, § 1770 Abs. 1 S. 1 BGB, vgl. BayObLG FamRZ 1994, 853, 854;… Münch-Komm/Leipold BGB 2. Aufl. § 1924 Rn. 18 und 16). - BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97
Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener …
Denn es fehlt der nach ganz herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 86, 41, 47 und BayObLG FamRZ 1989, 1006 und 1994, 853, 854) erforderliche Anhaltspunkt in der Testamentsurkunde.
- BayObLG, 30.12.1999 - 1Z BR 174/98
Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins; Auslegung eines …
Dabei ist zu beachten, daß wegen des für Testamente geltenden Formerfordernisses der Erblasserwille für den Erklärungsinhalt nur maßgeblich ist, soweit er einen wenn auch unvollkommenen Ausdruck im Testament gefunden hat (BGHZ 80, 242/244; BayObLG FamRZ 1994, 853/854, ZEV 1994, 47/49, 377/379;… Staudinger/ Otte aaO Rn. 28 ff.;… MünchKomm/Leipold aaO Rn. 9). - BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01
Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Konkurrenz zwischen notariellem …
d) Bei der Ermittlung des sachlichen Inhalts des eigenhändigen Testaments vom 20.2.1999 ist das Landgericht zutreffend vom Text der auszulegenden Verfügung ausgegangen, hat aber neben deren Wortlaut auch außerhalb der Testamentsurkunde liegende Umstände berücksichtigt, insbesondere das vorausgegangene notarielle Testament sowie Äußerungen der Erblasserin über den Inhalt ihrer Verfügung (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 853/854; Kipp/Coing Erbrecht 14. Bearb. § 21.IV.1 und 2). - OLG Düsseldorf, 05.06.1998 - 7 U 149/97
BGB § 1754 Abs. 2; EGBGB Art. 25 S. 1
Nach Art. 12 § 1 I Adoptionsgesetz 1976 werden in Fällen, in denen der nach dem früheren Recht an Kindes statt Angenommene im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Adoptionsgesetzes volljährig ist, auf das Annahmeverhältnis die Vorschriften des neuen Rechts über die Annahme Volljähriger (§§ 1770, 1771 BGB n.F.) angewandt (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 853; OLG Frankfurt, FamRZ 1995, 1987). - OLG Schleswig, 05.12.2011 - 3 Wx 61/11
Erbrecht des Adoptivkindes in Altfällen
Es ist nicht ersichtlich und wird in der umfangreich durchgesehenen Rechtsprechung und Literatur - sei es im Umfeld der Entstehung des Adoptionsgesetzes oder in jüngerer Zeit - nicht vertreten, dass der begrenzte Erhalt des gesetzlichen Erbrechtes des Angenommenen gegenüber seinen leiblichen Eltern für Erbfälle nach dem 1. Januar 1977 und zu diesem Zeitpunkt bereits volljährige Angenommene verfassungswidrig sein sollte (vgl. auch ausdrücklich etwa OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375, 1376, das darauf hinweist, dass ohnehin in der Literatur zu den Überleitungsregelungen des Adoptionsgesetzes keine Stimmen zu finden sind, die die gesetzliche Regelung explizit für verfassungswidrig halten;… s. auch BVerfG aaO.; BayObLG FamRZ 1994, 853, 854; OLG Frankfurt FamRZ 1995, 1087 ; aus der Literatur zur Einführung des AdoptG - dort speziell zu den Übergangsvorschriften - Kemp DNotZ 1976, 646 ff; Dittman, Rechtspfleger 1978, 277, 284; Engler FamRZ 1976, 584, 593 f;… aus der aktuellen Literatur Damrau, aaO., § 1924 Rn. 15 bis 21; Maurer in MüKo- BGB , 5. A. 2008; Anhang nach § 1772 , Kommentierung der Übergangsregelungen zu Art. 12 § 1 AdoptG;… Leipold in MüKo- BGB , 5. A. 2010, § 1924 Rn. 22 ff;… Werner in Staudinger, BGB , Neubearbeitung 2008, vor §§ 1924 - 1936 Rn. 47;… Stein in Soergel, aaO., § 1924 Rn. 27 f;… Müller/Sieghörner/Emmerling de Oliviera, Adoptionsrecht in der Praxis, 2. A. 2011, S. 134 f).
Rechtsprechung
| BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 171/93 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 1994, 317
- Rpfleger 1994, 336
Wird zitiert von ... (15)
- BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95
Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung
Die Beteiligte zu 2 kann als Miterbin durch die Festsetzung der Vergütung im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG in ihren Rechten verletzt sein, da sie gemäß § 1967 BGB für die Vergütung der Betreuerin mithaftet (BayObLG FamRZ 1994, 317).Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 und 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318; vgl. Palandt/Diederichsen § 1836 Rn.4).
- BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Zeitaufwand eines Betreuers
a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 und 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318;… vgl. Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836 RdNr. 9).Die von den Gerichten der Tatsacheninstanzen getroffene Ermessensentscheidung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde lediglich begrenzt nachgeprüft werden, nämlich nur dahin, ob die Tatgerichte sich des ihnen zustehenden Ermessens nicht bewußt waren, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrundegelegt, von ihrem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten haben (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795, 796; 1990, 1157; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318; BayObLGZ 1993, 325, 328;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 27 FGG RdNr. 16;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 RdNr. 23;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 RdNr. 27).
- BayObLG, 23.08.1995 - 3Z BR 125/95
Reformatio in peius bei Festsetzung der Betreuervergütung
Die Beteiligte zu 2 ist als Erbin des Betroffenen beschwerdeberechtigt (§ 20 Abs. 1 FGG ; BayObLG FamRZ 1994, 317 ).bb) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 u. 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318, vgl. Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1836 Rn. 4).
- OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03
Betreuungsrecht, Gerichtstyp
Denn bei dem gerichtlichen Festsetzungsverfahren handelt es sich um ein Amtsverfahren (vgl. BayObLGZ 1990, 130, 132; BayObLG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 3Z BR 171/93 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 1994 - 3 Wx 468/94 -, jeweils zitiert nach juris;… Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, FG 15. Aufl. § 56 g Rdnr. 7). - BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95
Bemessung der Vergütung eines Betreuers
a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450 und 452; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318;… vgl. Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836 RdNr. 9). - BayObLG, 10.04.1996 - 3Z BR 56/96
BGB § 1836 Abs. 2, § 1967 Abs. 1
Vom Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Ermessens- entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüft werden, d. h. dahin, ob das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekomme- nen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; 1990, 1157; BayObLG FamRZ 1995, 1378/1379; 1994, 317/318; BayObLGZ 1993, 325/328;… Bas- senge/Herbst FGG/RPflG 7. Aufl. § 27 FGG Rdnr. 16;… Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rdnr. 23;… Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rdnr. 27). - BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung
a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1998, 157/158; 1996, 47/49 m.w.N., 19.90, 184/186; BayObLG FamRZ 1994, 317/318). - BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 341/95
Bemessung der Betreuervergütung
a) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96, 98; 1986, 448, 450; 1990, 184, 186; BayObLG FamRZ 1994, 317, 318;… vgl. Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836 RdNr. 9). - BayObLG, 24.05.1995 - 1Z BR 35/95
Vergütung eines Rechtsanwalt als Pfleger
b) Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht und das im Beschwerdeverfahren an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1983, 96/98; 1986, 448/450 und 452; 1990, 184/186; BayObLG FamRZ 1994, 317/318;… vgl. Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1836 Rn. 4). - BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 133/97
Berücksichtigung des Vorschlags des Betreuten bei Bestellung eines neuen …
Das Rechtsbeschwerdegericht kann Ermessensentscheidungen des Tatrichters nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; 1990, 1157; BayObLGZ 1993, 325/328; BayObLG FamRZ 1994, 317/318; Bassenge/Herbst § 27 FGG R. 16;… Jansen § 27 Rn. 23;… Keidel/Kuntze § 27 Rn. 27). - BayObLG, 07.02.1996 - 3Z BR 319/95
Zeitaufwand eines Betreuers zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner …
- BayObLG, 20.07.1995 - 3Z BR 203/94
Versterben eines Betroffenen, nachdem er weitere Beschwerde eingelegt hatte
- BayObLG, 10.08.1995 - 3Z BR 118/95
Amtsermittlungsgrundsatz bei Festsetzung der angemessenen Betreuervergütung
- BayObLG, 23.08.1995 - 3Z BR 104/95
Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten
- OLG Köln, 14.06.1996 - 16 Wx 2/96
Rechtsprechung
| BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1903
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1994, 173
- FamRZ 1994, 1135
- Rpfleger 1994, 336
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02
Beschwerdefrist bei Anordnung des Einwilligungsvorbehalts - Voraussetzungen der …
Die Beschränkung auf Rechtsgeschäfte im Wert von über 200, 00 DM ist zulässig (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1135).
Rechtsprechung
| BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 221/93 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- AnwBl 1994, 42
- Rpfleger 1994, 336
Rechtsprechung
| BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 1993, 1489
- Rpfleger 1994, 336
Wird zitiert von ... (21)
- OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 159/05
Mitteilung des Gutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit gegenüber Betroffenem - …
In einem solchen Fall ist es aber unerlässlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1989, 462/464; BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).In diesem Fall kann die rechtzeitige, vollständige Übergabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger jedenfalls dann genügen, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1489/190 und 989/990).
- BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01
Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens
Alkoholismus allein ist kein geistiges Gebrechen im Sinne von § 1896 Abs. 1 BGB und rechtfertigt für sich allein noch nicht die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).Er ist vielmehr zur kritischen Würdigung verpflichtet (BayObLG BtPrax 1993, 208/209;… Keidel/Schmidt § 15 Rn. 65).
- KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02
Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung …
Eine solche Beschränkung des rechtlichen Gehörs kommt nur in Betracht, wenn zu befürchten ist, dass die unmittelbare Bekanntgabe der ärztlichen Stellungnahme an den Betroffenen dessen Gesundheit schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden würde (BayObLG, FamRZ 1993, 1489; BayObLG - 3Z BR 076/04 - in iuris).In einem solchen Fall ist es dann aber erforderlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen, damit der Betroffene ein Mindestmaß an Rechtsverteidigung entwickeln kann (BayObLG, FamRZ 1993, 1489;… Baur, in Heidelberger Kommentar zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, 2300, § 67 Rn. 80).
- BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01
Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei …
Die Alkohol- oder Trunksucht für sich ist dagegen noch keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, die zum Ausschluss der freien Willensbestimmung führen könnte (BayObLG NJW.1990, 774/775; vgl. auch FamRZ 1993, 1489/1490; NJW-RR 1998, 1014/1015). - OLG München, 22.09.2005 - 33 Wx 160/05 In einem solchen Fall ist es aber unerlässlich, dem Betroffenen einen Pfleger für das Verfahren zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1989, 462/464; BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).
In diesem Fall kann die rechtzeitige, vollständige Übergabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger jedenfalls dann genügen, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1489/190 und 989/990).
- OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu …
Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188). - OLG München, 17.10.2005 - 33 Wx 43/05
Verfahrenspflegschaft bei unvollständiger Bekanntgabe des …
Eine Abweichung hiervon kann nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361/1362; BayObLG BtPrax 1993, 208/209). - OLG München, 20.07.2006 - 33 Wx 151/06
Kostenfreie Ablichtungen aus Betreuungsakten - schriftliche Anforderung zu …
Eine Abweichung hiervon kann nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208/209). - BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97
Begründung einer Beschwerdeentscheidung
Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608, 609; FamRZ 1993, 1489/1490, FamRZ 1994, 1617/1618 m. w. N.;… Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 11 m. w. N.). - OLG München, 08.06.2006 - 33 Wx 221/05
Erledigung der weiteren Beschwerde über Aufhebung der Betreuung bei zeitnaher …
Eine Abweichung hiervon kann nur bei Vorliegen der (hier nicht gegebenen) engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361/1362; BayObLG BtPrax 1993, 208/209). - BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01
Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache
- KG, 28.03.2006 - 1 W 71/06
Betreuungsverfahren: Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht im …
- BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94
Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. …
- BayObLG, 23.08.2002 - 1Z BR 61/02
Testierfähigkeit bei Alkoholerkrankung mit Tablettenmissbrauch - Amtsermittlung - …
- BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02
Ehegeschäftsfähigkeit des Betreuten - Anhörung im gerichtlichen Verfahren
- BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03
Rechtliches Gehör bei nicht nur vorläufiger Unterbringung
- AG Neuruppin, 22.06.2005 - 23 XVII 159/04
- BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96
Persönliche Anhörung zur Vermittlung eines persönlichen Eindrucks vom Betroffenen
- BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 308/94
Inhaltliche Anforderungen an ein Gutachten zu geschlossenen Unterbringung
- BayObLG, 26.01.1995 - 3Z BR 366/94
Rechtliches Gehör des Betroffenen im Betreuungsverfahren
- BayObLG, 21.01.1998 - 3Z BR 453/97
Anhörung des Betroffenen im Verfahren über die Vergütung eines Betreuers
Rechtsprechung
| BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 78/93 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1896 Abs. 3
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1993, 872
- FamRZ 1993, 1249
- Rpfleger 1994, 336
Wird zitiert von ... (6)
- OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06
Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines …
Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249 und 1994, 1550/1551).
- BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04
Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs
Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249 und 1994, 1550/1551).
- OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09
Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter …
Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249; 1994, 1550/1551).
- OLG Schleswig, 27.11.2002 - 2 W 197/02
Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers
Das setzt voraus, dass der oder die Betroffene einem anderen Wirksamen eine Vollmacht erteilt hat (vgl. auch BayObLG FamRZ 1993, 1249). - OLG Schleswig, 07.11.2002 - 2 W 197/02
Voraussetzungen für die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers
Das setzt voraus, dass die Betroffene einem anderen wirksam eine Vollmacht erteilt hat (vgl. auch BayObLG FamRZ 1993, 1249). - BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94
Bestellung eines Vollmachtsbetreuers
a) Der Senat hat die jetzt im zweiten Rechtsbeschwerdeverfahren wieder aufgegriffene Frage, ob die Bestellung eines Vollmachtsbetreuers hier erforderlich ist, ob also zusätzlich zu den Voraussetzungen von § 1896 Abs. 1 BGB für den hier angegriffenen Aufgabenkreis auch die Voraussetzungen von § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB vorliegen, bereits in der Entscheidung vom 27.5.1993 geprüft und bejaht (siehe dort - FamRZ 1993, 1249 ; in BayObLGZ 1993, 236 nicht vollständig abgedruckt - unter II 2 a).
Rechtsprechung
| BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1993, 649
- FamRZ 1994, 721
- Rpfleger 1994, 336
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05
Familienrecht - Befugnisse des Betreuers
Der Senat verkennt nicht, dass zufolge des beschränkten Anwendungsbereichs von § 70g Abs. 5 FGG der Vollzug einer von dem Betreuer genehmigten Zwangsmaßnahme keiner weiteren vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung und damit keiner unmittelbaren gerichtlichen Kontrolle unterliegt, sofern nicht zur Durchsetzung des Behandlungszwanges die Bewegungsfreiheit des freiheitsentziehend Untergebrachten durch Maßnahmen nach § 1906 Abs. 4 BGB zusätzlich eingeschränkt werden soll (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1994, 721, 722 m.w.N.). - BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10
Sachverständige - Ärztliche Begutachtung im Unterbringungsverfahren
Zwar kann die regelmäßige Freiheitsentziehung des untergebrachten Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen in entsprechender Anwendung des § 1906 Abs. 4 BGB genehmigt werden (BayObLG FamRZ 1994, 721, 722). - OLG Frankfurt, 04.12.2006 - 20 W 425/06
Unterbringungsähnliche Maßnahme; Betreuung: Genehmigung der Fixierung eines …
Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur zwischenzeitlich weitgehend anerkannt, dass entgegen dem insoweit misslungenen Wortlaut die Vorschrift des § 1906 Abs. 4 BGB auch auf solche Personen anwendbar ist, die bereits freiheitsentziehend untergebracht sind; dies gebietet jedenfalls eine verfassungskonforme Auslegung, da der Eingriff in die Freiheitsrechte insoweit deutlich über die mit der Unterbringung selbst regelmäßig verbundenen Einschränkungen hinausgeht und wird auch durch den Wortlaut des § 70 f Abs. 1 Nr. 2 FGG, der eine konkrete Umschreibung der Unterbringungsmaßnahme erfordert, gestützt (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 139; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118;… HK-BUR/Rink § 1906 BGB Rn. 46;… Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1906 Rn. 23;… MünchKomm/Schwab,BGB, § 1906 Rn. 29;… Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht, 3.Aufl., § 1906 Rn. 73).Insoweit erscheint es fraglich, ob hier eine unterbringungsähnliche Maßnahme über einen längeren Zeitraum beabsichtigt und notwendig war, zumal bereits während der Anhörung von einer Besserung des Zustandes der Betroffenen ausgegangen wurde und eine Lockerung der Fixierung möglich war (vgl. zur Dauer der unterbringungsähnlichen Maßnahme BayObLG BtPrax 1993, 139; Jürgens/Kröger/Marschner, Betreuungsrecht kompakt, Rn 510;… HK-BUR/Rink, § 1906 BGB Rn. 48;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1906 BGB Rn. 75).
- OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger …
aa) Denn über die Unterbringung hinaus wird dem Betroffenen durch die Fixierung der Extremitäten zur Zwangsmedikation regelmäßig die Freiheit zur körperlichen Bewegungsfreiheit genommen, welche grundgesetzlich geschützt ist (vgl. BayObLGZ 1993, 209 = FamRZ 1994, 721; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1906 Rn. 73;… Marschner/Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. C § 1906 Rn. 49). - OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 11 Wx 7/07
Unterbringung des Betreuten: Zwingende Anhörung der Betreuungsbehörde; …
Diese Anhörung ist zwingend (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.1994, 3 Wx 406/94; BayObLG, Beschluss vom 06.05.1993, 3Z BR 79/93). - LG Freiburg, 20.07.2010 - 4 T 133/10
Unterbringung eines Betreuten: Erforderlichkeit gerichtlicher Genehmigung von …
Auch aus verfassungsrechtlichen Gründen ist eine gesonderte Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen bei bereits betreuungsgerichtlich untergebrachten Betroffenen nicht geboten (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 69. Aufl., § 1906 Rn. 34 m.w.N., Klüsener/Rausch NJW 1993, 617 (623), a.A. OLG Düsseldorf Beschluss vom 29.07.1994 - 3 Wx 406/94 - Rn. 35 zitiert nach juris unter Verweis auf BayObLG Beschluss vom 06.05.1993 - 3Z BR 79/93 - Rn. 6-8 zitiert nach juris, MüKo/Schwab, BGB, 5. Aufl. § 1906 Rn. 47, Dodegge MDR 1992, 437). - LG Berlin, 21.05.2012 - 83 T 163/12
Zulässigkeit einer betreuungsrechtlichen Unterbringung zur Zwangsbehandlung
Ob dies entsprechend für einen Untergebrachten gilt, welcher zum Zwecke der Verabreichung der verordneten Medikation durch mechanische Vorrichtungen oder in anderer Weise fixiert wird, ist umstritten (dafür: BayObLG BtPrax 1993, 139 f.; OLG München FamRZ 2005, 1196 ff.; a. A.: OLG Hamm BtPrax 1997, 162 ff.).
Rechtsprechung
| BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 183/92 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 1993, 1229
- Rpfleger 1994, 336
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 83/98
Bewilligung einer Vergütung aus der Staatskasse für einen als Berufsbetreuer …
Dieser Anspruch entstand aufgrund ihrer Bestellung mit ihrer Betreuertätigkeit (vgl. BayObLGZ 1995, 395) und ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß für ihre Dienste ein Anspruch auf Aufwendungsersatz im Sinn des § 1835 Abs. 3 BGB in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 1989, 169/174; BayObLG Rpfleger 1994, 336; Meyer-Stolte RPflJB 1995, 246/247).
Rechtsprechung
| BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 175/92 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1993, 768
- Rpfleger 1994, 336
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