Rechtsprechung
   BayObLG, 17.03.1994 - 2Z BR 5/94   

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https://dejure.org/1994,4017
BayObLG, 17.03.1994 - 2Z BR 5/94 (https://dejure.org/1994,4017)
BayObLG, Entscheidung vom 17.03.1994 - 2Z BR 5/94 (https://dejure.org/1994,4017)
BayObLG, Entscheidung vom 17. März 1994 - 2Z BR 5/94 (https://dejure.org/1994,4017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 875, 876; GBO § 19; WEG § 30
    Pfandaustausch bei Erwerb von Wohnungseigentum und gleichzeitiger Aufhebung eines Wohnungserbbaurechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 875, § 876; GBO § 19; WEG § 30
    Umwandlung eines Wohnungserbbaurechts in Wohnungseigentum mit Übernahme der Grundschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1995, 61
  • Rpfleger 1995, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 15.12.1983 - BReg. 2 Z 110/83

    Zur Aufhebung eines belasteten Erbbaurechts bei Erwerb des Grundstücks

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 2Z BR 5/94
    Auch dies ist nur durch Neubegründung der Grundschuld möglich (BayObLG DNotZ 1985, 372 f.; KG HRR 1936 Nr. 1113; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 26 ErbbauVO Rn. 2; Ingenstau ErbbauVO 7. Aufl. Rn. 2, Räfle ErbbauVO Rn. 4, jeweils zu § 26 ).
  • BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 158/90

    Eintragungshindernisse beim Erbbaurecht

    Auszug aus BayObLG, 17.03.1994 - 2Z BR 5/94
    a) Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist nur das in der angefochtenen Zwischenverfügung genannte Eintragungshindernis (BayObLGZ 1991, 97/102 m.w.Nachw.), nämlich die von den Vorinstanzen angenommene Unmöglichkeit, die »Erstreckung« der Grundschulden auf das Wohnungseigentum Nr. 1 im Grundbuch zu vollziehen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 24/94, 2Z BR 25/94   

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https://dejure.org/1994,5882
BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 24/94, 2Z BR 25/94 (https://dejure.org/1994,5882)
BayObLG, Entscheidung vom 24.03.1994 - 2Z BR 24/94, 2Z BR 25/94 (https://dejure.org/1994,5882)
BayObLG, Entscheidung vom 24. März 1994 - 2Z BR 24/94, 2Z BR 25/94 (https://dejure.org/1994,5882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1995, 63
  • Rpfleger 1995, 331
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 102/92

    Sicherung von Rückübertragungsansprüchen für Ehegatten in Gütergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 24/94
    Es genügt vielmehr, dass der zu sichernde Anspruch vormerkungsfähig ist; es muss sich also um einen Anspruch handeln, der auf eine Rechtsänderung hinsichtlich eines im Grundbuch eingetragenen Rechts abzielt (KG BayObLG NJW-RR 1993, 472 ; KG Rpfleger 1972, 94; Horber/Demharter Anh. zu § 44 Rn. 133).
  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 5 W 98/22

    Grundbuch: Nachweis der Verfügungsbefugnis des die Eintragungen einer Grundschuld

    Nur wenn dem Grundbuchamt positiv bekannt ist, dass der zu sichernde Anspruch nicht entstanden ist und auch nicht mehr entstehen kann, hat es die beantragte Eintragung abzulehnen, weil es nicht dazu beitragen darf, dass das Grundbuch unrichtig wird (BayObLG, DNotZ 1995, 63; KG, NJW 1972, 639; NotBZ 2018, 61; Demharter, a.a.O., Anh. zu § 44 Rn. 87).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2006 - 3 W 188/06

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungskompetenz des Grundbuchamts beim Antrag auf

    Nur wenn das Grundbuchamt aus den vorgelegten Urkunden und aus ihm sonst bekannten Umständen mit Sicherheit erkennt, dass der zu sichernde Anspruch nicht entstanden ist und auch künftig nicht mehr entstehen kann, ist die beantragte Eintragung einer Auflassungsvormerkung abzulehnen; bloße Zweifel an der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Vertrags können die Zurückweisung des Eintragungsantrags hingegen nicht rechtfertigen (BayObLGZ 1993, 1, 2 f = NJW-RR 1993, 472; BayObLG DNotZ 1995, 63 f; BayObLG Rpfleger 2003, 573 f: Möglicher Verstoß gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB; MüKo./Wacke BGB 4. Aufl., § 883 Rdnr. 12 und § 885 Rdnr. 26; Palandt/Bassenge, BGB 65. Aufl., § 885 Rdnr. 14; Böhringer, BWNotZ 2006, 118, 122).
  • OLG Brandenburg, 19.06.2008 - 5 Wx 48/07

    Zulässigkeit und Begründung der weiteren Beschwerde gegen Ablehnung der

    Dies gilt auch im Fall der Eintragung einer Vormerkung (BayObLG DNotZ 1995, 63; OLG Köln MittRhNotK 1995, 100; Schöner/ Stöber, a. a. O., Rdnr. 1514; a. A. Meikel u. a,/Böttcher, a. a. O., Einleitung H Rdnr. 96; Münchener Kommentar/Wacke, § 885 BGB Rdnr. 26).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 19 O 105/04

    Notar muss eine von den Beteiligten vorgelegte Kopie des Wohnungsplans auf

    Nur wenn das Grundbuchamt aus den vorgelegten Urkunden und aus ihm sonst bekannten Umständen mit Sicherheit erkennt, dass der zu sichernde Anspruch nicht entstanden ist und auch künftig nicht mehr entstehen kann, ist die beantragte Eintragung einer Auflassungsvormerkung abzulehnen; bloße Zweifel an der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Vertrags können die Zurückweisung des Eintragungsantrags hingegen nicht rechtfertigen (BayObLGZ 1993, 1, 2 f = NJW-RR 1993, 472; BayObLG DNotZ 1995, 63 f; BayObLG Rpfleger 2003, 573 f: Möglicher Verstoß gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB; MüKo./Wacke BGB 4. Aufl., § 883 Rdnr.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 10/94   

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https://dejure.org/1994,4962
BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 10/94 (https://dejure.org/1994,4962)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.1994 - 2Z BR 10/94 (https://dejure.org/1994,4962)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 1994 - 2Z BR 10/94 (https://dejure.org/1994,4962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 7; BGB § 883; BauGB § 19
    Versagung der Teilungsgenehmigung bei einem von mehreren Kaufverträgen

  • rechtsportal.de

    BGB § 883 Abs. 1; BauGB § 19; GBO § 7
    Eintragung einer Auflassungsvormerkung trotz Versagung der Teilungsgenehmigung für ein Grundstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 331
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87

    Rechtsfolgen der Versagung einer Teilungsgenehmigung

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 10/94
    Voraussetzung dafür wäre vielmehr die Feststellung, dass die Genehmigung endgültig versagt ist und auch unter veränderten Umständen nicht mehr erteilt werden kann (BayObLGZ 1987, 231/234; Horber/Demharter GBO 20.Aufl. § 7 Rn. 11).

    Abgesehen davon steht durch diesen Bescheid nicht fest, dass eine Genehmigung auch unter veränderten Voraussetzungen nicht möglich wäre (BayObLGZ 1987, 231).

  • BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 102/92

    Sicherung von Rückübertragungsansprüchen für Ehegatten in Gütergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 10/94
    Nur wenn das Grundbuchamt sichere Kenntnis davon erlangt, dass der zu sichernde Anspruch nicht besteht und auch nicht mehr entstehen kann, hat es die Eintragung einer Vormerkung oder ihrer Abtretung abzulehnen; denn es darf nicht dazu mitwirken, das Grundbuch unrichtig zu machen (BayObLGZ 1993, 1/3; Horber/Demharter Anh. zu § 44 Rn. 134; KEHE/ Ertl GBR 4.Aufl. Einl. Rn. G 30).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 10/94
    Jedoch kann sie dessen Erfüllung unmöglich machen (BGH NJW 1993, 648/651).
  • OLG München, 19.01.2010 - 34 Wx 77/09

    Grundbuchverfahren: Löschung von Abtretungsvermerken bei teilweiser Abtretung von

    Wenn die endgültige Versagung der Teilungsgenehmigung nicht zur Nichtigkeit des schuldrechtlichen Vertrages führt, kann sie doch dessen Erfüllung unmöglich machen (BGH NJW 1993, 648/651; BayObLG MittBayNot 1994, 222).

    Voraussetzung dafür wäre vielmehr die Feststellung, dass die Genehmigung endgültig versagt ist und auch unter veränderten Umständen nicht mehr erteilt werden kann (vgl. BayObLGZ 1987, 231/234; BayObLG MittBayNot 1994, 222).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.07.1994 - 2Z BR 64/94   

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https://dejure.org/1994,10445
BayObLG, 22.07.1994 - 2Z BR 64/94 (https://dejure.org/1994,10445)
BayObLG, Entscheidung vom 22.07.1994 - 2Z BR 64/94 (https://dejure.org/1994,10445)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juli 1994 - 2Z BR 64/94 (https://dejure.org/1994,10445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 331
  • BayObLGZ 1994 Nr. 40
  • BayObLGZ 1994, 203
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Daran sieht es sich aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 19.06.89, DNotZ 1990, 743 = Rpfleger 1989, 401 gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (BayObLGZ 1994, 203).
  • OLG Hamm, 13.06.1994 - 5 U 44/94

    Persönliche Haftungsübernahme und Unterwerfung unter die persönliche

    Daran sieht es sich aber durch den Beschluß des OLG Frankfurt vom 19.6.1989, DNotZ 1990, 743 = Rpfleger 1989, 401 gehindert und hat deshalb die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt ( BayObLGZ 1994, 203 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.05.1994 - 1Z RR 135/93   

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https://dejure.org/1994,11508
BayObLG, 18.05.1994 - 1Z RR 135/93 (https://dejure.org/1994,11508)
BayObLG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 1Z RR 135/93 (https://dejure.org/1994,11508)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 1Z RR 135/93 (https://dejure.org/1994,11508)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 331
  • BayObLGZ 1994 Nr. 27
  • BayObLGZ 1994, 129
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 17.08.2022 - 3 U 1440/22

    Anspruch auf Notweg - Altdienstbarkeit nach gemeinem Recht

    1 Z 135/59">BayObLGZ 1962, 70 (78) m.w.N.; BayObLG, Urteil vom 18. Mai 1994 - 1Z RR 135/93, BayObLGZ 1994, 129 (139 f.); OLG München, Urteil vom 13. Juni 1989, 5U 2698/88, OLGZ 1990, 100 (102); Staudinger/J. Hönle/U. Hönle (2018), EGBGB Art. 184 Rn. 6; Grziwotz/Saller, Bayerisches Nachbarrecht, 3. Auflage 2015, 4.
  • VerfGH Bayern, 19.08.2010 - 2-VI-10

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör, des

    Die einfachrechtlichen Voraussetzungen eines Rechtserwerbs durch unvordenkliche Verjährung, nämlich dass der als Recht beanspruchte Zustand 40 Jahre als Recht besessen worden ist und weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerung an einen anderen Zustand seit Menschengedenken bestanden hat (vgl. BGH vom 4.2.1955 = BGHZ 16, 234/238; BayObLG vom 18.5.1994 = BayObLGZ 1994, 129/139), lagen bis zur Einführung des Grundbuchs auch nach der Darstellung der Beschwerdeführerin nicht vor.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.06.1994 - 3Z BR 165/94   

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https://dejure.org/1994,18387
BayObLG, 28.06.1994 - 3Z BR 165/94 (https://dejure.org/1994,18387)
BayObLG, Entscheidung vom 28.06.1994 - 3Z BR 165/94 (https://dejure.org/1994,18387)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - 3Z BR 165/94 (https://dejure.org/1994,18387)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 331
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 04.08.2008 - 2 Wx 27/08

    Zuständigkeit für Kostenfestsetzung

    So ist im Verfahren der Notarkostenbeschwerde nach § 156 Abs. 1 KostO, die an das Landgericht als Beschwerdegericht zu richten ist, nach einer in diesem Verfahren ergangenen Kostengrundentscheidung aufgrund der Verweisung des § 13 a Abs. 3 FGG (auch) auf § 104 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Kostenfestsetzung nach ganz einhelliger Auffassung durch den Rechtspfleger des Landgerichts als der ersten mit der Sache befaßten gerichtlichen Instanz vorzunehmen (vgl. BayObLG, Beschluß vom 28.06.1994 - 3Z BR 165/94, hier zitiert nach juris; BayObLG FGPrax 1999, 77; KG KG-Report 2005, 686; OLG Stuttgart, DNotZ 1077, 59 f.).
  • BayObLG, 04.01.1999 - 3Z BR 267/98

    Rechtsmittel gegen die Kostenfestsetzung im landgerichtlichen

    Da es sich bei dem Verfahren nach § 156 KostO und dem sich anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren - wie schon § 21 RPflG zeigt - um zwei verschiedene Verfahren handelt, stellt das vorliegende Rechtsmittel auch keine weitere Beschwerde dar, die nach § 104 Abs. 3 Satz 1, § 568 Abs. 3 ZPO unzulässig wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 28.6.1994 3Z BR 165/94).
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