Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 W 48/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10336
OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 W 48/94 (https://dejure.org/1994,10336)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.1994 - 10 W 48/94 (https://dejure.org/1994,10336)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 1994 - 10 W 48/94 (https://dejure.org/1994,10336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,10336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 1 W 16/01

    Kostenfestsetzungsverfahren - Kosten für privates Schadensgutachten der beklagten

    Die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens ist grundsätzlich kritisch zu prüfen (OLG Düsseldorf - 10. Zivilsenat, Kostensenat - Beschluß vom 14. - April 1994, Az.: 10 W 48/94, abgedruckt in Rpfleger 1995, 39 und OLGR-Düsseldorf 1994, 251).

    4) Streitig ist, ob die Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für das Privatgutachten davon abhängt, dass es im Rechtsstreit konkret Verwendung gefunden oder zumindest auf diesen Einfluß genommen hat (so OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat sowie OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat Rpfleger 1995, 39 = OLGR-Düsseldorf 1994, 251 gegen OLG Koblenz a.a.O.).

  • OLG Köln, 06.03.2009 - 17 W 18/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Hält es noch nicht einmal die betreffende Partei für notwendig, das Privat-Gutachten in Gänze in das Verfahren einzuführen, dann kann von einer Notwendigkeit im Sinne des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO anlässlich der Prüfung der Kostenerstattung nicht ausgegangen werden (OLG Bamberg JB 1989, 392; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 39; OLG Frankfurt JB 1984, 1083 mit Zust.
  • OLG Frankfurt, 26.07.2012 - 18 W 114/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens im Verkehrsunfallprozess

    Soweit vertreten wird, eine Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten sei nur dann zu bejahen, wenn jedenfalls die aus der Sachverständigentätigkeit gezogenen Folgerungen als solche erkennbar in das Prozessverfahren eingeflossen sind, kann dahinstehen, ob dieser vermittelnden Auffassung zu folgen ist (OLG Celle, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1995, 39).
  • OLG München, 04.06.2013 - 11 W 751/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Es trifft zwar zu, dass der Senat und auch andere Oberlandesgerichte bisher in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten haben, dass die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten eine Vorlage des Gutachtens im Prozess voraussetzt (Senat NJW-RR 1995, 1470 = JurBüro 1995, 372 und AnwBl. 1989, 232/233; ebenso OLG Zweibrücken MDR 2009, 415 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.1996 - 3 W 113/96 = BB 1996, 2648 ; OLG Frankfurt JurBüro 1984, 1083; OLG Bamberg JurBüro 1989, 392; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 39; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 1 W 62/03

    Absetzung von Kosten für die Inanspruchnahme des Privatgutachters

    2) Die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens ist grundsätzlich kritisch zu prüfen (OLG Düsseldorf - 10. Zivilsenat, Kostensenat - Beschluss vom 14. April 1994, Az: 10 W 48/94, abgedruckt in Rpfleger 1995, 39 und OLGR-Düsseldorf 1994, 251).
  • OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95

    Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2001 - 5 S 3245/98

    Aufwendung für Privatgutachten - Notwendigkeit

    Das entspricht auch der in Literatur und Rechtsprechung ganz überwiegend vertretenen Auffassung zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten nach § 91 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 08.12.1983 - 6 W 126/83 - JurBüro 1984, 1083; OLG Bamberg, Beschl. v. 29.09.1988 - 3 W 87/88 - JurBüro 1989, 392; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.04.1994 - 10 W 48/94 - RPfleger 1995, 39; OLG München, Beschl. v. 09.02.1995 - 11 W 689/95 - NJW-RR 1995, 1470; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., Rn. 49 zu § 91; Baumbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., Rn. 103 zu § 91; a.A. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.01.1990 - 5 W 221/89 - JurBüro 1990, 623).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2002 - 1 W 50/02

    Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens gehören in der Regel nicht

    Die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens ist grundsätzlich kritisch zu prüfen (OLG Düsseldorf - 10. Zivilsenat, Kostensenat - Beschluß vom 14. April 1994, Az: 10 W 48/94, abgedruckt in Rpfleger 1995, 39 und OLGR-Düsseldorf 1994, 25.1).
  • LG Köln, 04.06.2012 - 11 T 11/12

    Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit

    (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2009, Az.: 17 W 18/09 - allerdings betreffend ein während des Rechtsstreits eingeholtes Privatgutachten und basierend auf der (nachgehend vom 6. Senat des BGH, vgl. unten a.a.O., verworfenen) Rechtsansicht, dass das Privatgutachten das Prozessergebnis beeinflusst haben muss -, OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2011, Az.: 2 W 8/11 und OLG München, Beschluss vom 09.02.1995, Az.: 11 W 689/95, (m.w.N. auf weitere ältere Entscheidungen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.1994, Az.: 10 W 48/94 - maßgebliches - jedoch nicht überzeugendes - Argument ist, dass der Gegner keine Gelegenheit erhält, sich mit dem Gegengutachten auseinanderzusetzten; jedoch ist der Gegner nicht daran gehindert, substantiierten Vortrag anzugreifen - OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.12.1983, Az.: 6 W 126/83 - noch unter Beruf darauf, dass das Gutachten den Prozess nachweislich gefördert haben muss - und OLG Bamberg, Beschluss vom 29.09.1988, Az.: 3 W 87/88, auch unter dem Eindruck der Rechtsansicht, dass sich das Gutachten prozessförderlich ausgewirkt haben muss).
  • OLG München, 06.03.2007 - 11 W 1117/07

    Privatgutachten: Kosten erstattungsfähig ohne Vorlage?

    b) Unabhängig davon sind die von den Beklagten für den Sachverständigen ### aufgewendeten Kosten auch deshalb nicht erstattungsfähig, weil dessen Gutachten im Rechtsstreit nicht vorgelegt worden ist (vgl. Senat NJW-RR 95, 1470; OLG Bamberg JurBüro 89, 392; OLG Düsseldorf Rpfleger 95, 39; Thomas/Putzo/Hüßtege a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2001 - 1 AR 21/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht